Gutachten 22-00359-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 54264 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ES36560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 60 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 160/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TGX TGX ohne 65,1 1275 2400 07/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EDS; EBS; EAL; EDL; ESS; ESL; EUS; EAS §22 54264*01 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FDD; FCD; FAD; FAC; FCC; FED Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x2, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FABY; FACY; FAE6; FAF6; FDBY; FSEY; FSB6; FSC6; FSFY; FAB6; FAFY; FDAY; FDB6; FDCY; FSA6; FSBY; FSG6; FAGY; FAG6; FBEY; FBE6; FDA6; FDC6; FSE6; FAEY; FDEY; FDF6; FAA6; FSGY; FSAY; FDG6; FDGY; FADY; FSCY; FDFY; FAAY; FZE6; FZEY; FDE6; FCCY; FSF6; FAC6 Zubehör : N420519-O Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : EAL; EAS; EBS; EDL; EDS; ESL; ESS; EUS 200 Nm für Typ : FAAY; FAA6; FABY; FAB6; FAC; FACY; FAC6; FAD; FADY; FAEY; FAE6; FAFY; FAF6; FAGY; FAG6; FBEY; FBE6; FCC; FCCY; FCD; FDAY; FDA6; FDBY; FDB6; FDCY; FDC6; FDD; FDEY; FDE6; FDFY; FDF6; FDGY; FDG6; FED; FSAY; FSA6; FSBY; FSB6; FSCY; FSC6; FSEY; FSE6; FSFY; FSF6; FSGY; FSG6; FZEY; FZE6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00359-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 54264 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ES36560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAL F808, H278 50 - 85 205/65R16C 107 5NK; 51J Pkw geschlossen; Lkw EAS F756, G248 215/65R16C 5PM geschl.Kasten (Serie); 109/107 EBS e11*93/81*0040*.., Heckantrieb; F792 10B; 11B; 11G; 11H; EDL e11*93/81*0041*.., 12A; 51A; 54F; 71K; F811 721; 73C; 74D; 744; EDS e11*93/81*0038*.., 76Y; FGN F778, G261 ESL e11*93/81*0042*.., H378 ESS e11*93/81*0039*.., F812 EUS G408 FAAY K708 55 - 107 195/65R16C 51G; 51J; 56G Pkw geschlossen; Lkw FABY K585 205/75R16C 51G; 51J geschl.Kasten (Serie); FACY K586 215/75R16C 51G Heckantrieb; FADY K709 10B; 11B; 11G; 11H; FCCY K713 12K; 51A; 54F; 71K; 721; 73C; 74A; 744; FGO FAEY K710 55 - 92 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw §22 54264*01 FAFY K711 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie); FAGY K712 205/65R16C 5NK; 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: Tourneo Custom / Transit Custom Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAC e11*2007/46*0676*.., 62 - 136 215/65 R16C kurzer Radstand; e5*2007/46*1034*.. langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U Verkaufsbezeichnung: TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAD e11*2007/46*0801*.. 74 - 125 215/65R16C 109 Frontantrieb; GDA; ab 5PM e1*2007/46*1096*01; FCD e1*2007/46*1100*.. 225/70R16 107 Frontantrieb; 5NK nicht Fzg. mit FDD e1*2007/46*1098*.. 235/60R16 104 5MA Zwillingsbereifung FED e1*2007/46*1096*.. 235/65R16 107 GDB; GDC; 5NK Serie; 235/65R16C 115 GDB; GDC 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D FED e1*2007/46*1096*.. 74 - 114 215/65R16C GDA; 51G ab e1*2007/46*1096*01; 235/65R16C GDB; GDC; 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00359-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 54264 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ES36560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FCC e1*2007/46*1005*.. 62 - 136 215/65 R16C 51G kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U Verkaufsbezeichnung: TRANSIT-EUROLINE/ NUGGET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZEY e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie); 205/65R16C 5NK; 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAA6 L740 74 - 107 205/75R16C 51G Pkw geschlossen; Lkw FAB6 L741 215/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); FAC6 L742 Heckantrieb; §22 54264*01 FDA6 e11*2001/116*0276*.. 10B; 11G; 11H; 12A; FDB6 e11*2001/116*0277*.. 51A; 71K; 721; 73C; FDC6 e11*2001/116*0278*.. 74A; 74D; 744 FSA6 e11*2001/116*0279*.. FSB6 e11*2001/116*0280*.. FSC6 e11*2001/116*0281*.. FAE6 L744 63 - 96 205/65R16C 103 5LM; 51G Pkw geschlossen; Lkw FBE6 e11*2001/116*0282*.. 205/65R16C 107 5NK; 51G geschl.Kasten (Serie); FDE6 e11*2001/116*0283*.. Frontantrieb; FSE6 e11*2001/116*0286*.. 10B; 11G; 11H; 12A; FZE6 e11*2001/116*0289*.. 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74D; 744 FAF6 L745 63 - 96 205/65R16C 5LM; 51G Pkw geschlossen; Lkw FDF6 e11*2001/116*0284*.. geschl.Kasten (Serie); FSF6 e11*2001/116*0287*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74D; 744 FAG6 L746 63 - 96 205/65R16C 5LM; 51G Pkw geschlossen; Lkw FDG6 e11*2001/116*0285*.. geschl.Kasten (Serie); FSG6 e11*2001/116*0288*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74D; 744 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00359-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 54264 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ES36560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FBEY e11*98/14*0151*.. 55 - 92 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw FDEY e11*98/14*0152*.. 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie); FDFY e11*98/14*0153*.. 205/65R16C 5NK; 51G Frontantrieb; FDGY e11*98/14*0154*.. 10B; 11G; 11H; 12A; FSEY e11*98/14*0155*.. 51A; 71K; 721; 73C; FSFY e11*98/14*0156*.. 74A; 744 FSGY e11*98/14*0157*.. FDAY e11*98/14*0149*.. 55 - 107 195/65R16C 51G; 51J; 56G Pkw geschlossen; Lkw FDBY e11*98/14*0124*.. 205/75R16C 51G; 51J geschl.Kasten (Serie); FDCY e11*98/14*0125*.. 215/75R16C 51G Heckantrieb; FSAY e11*98/14*0150*.. 10B; 11B; 11G; 11H; FSBY e11*98/14*0126*.. 12K; 51A; 54F; 71K; FSCY e11*98/14*0127*.. 721; 73C; 74A; 744; FGO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen §22 54264*01 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00359-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 54264 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ES36560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen §22 54264*01 Achslast von 1600kg. 5LM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1760kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00359-CX-GBM-01 zur Erteilung der ABE 54264 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: ES36560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Y) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FGN) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Radgröße 6 J x 15 ET70 bzw. mit der Radgröße 5½ J x 15 ET116 ausgerüstet sind. FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind. GDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 185/75R16 Hinterachse: 215/75R16 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 195/75R16 Hinterachse: 235/65R16 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung §22 54264*01 der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein. GDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 185/75R16 Hinterachse: 235/65R16 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54264*01 special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2 Genehmigungsnummer: 54264*01 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: ES36560 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54264*01 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54264*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 29.11.2022 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 22-00359-CX-GBM-01 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54264*01 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54264*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54264*01 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der zul. Radlasten und/oder Abrollumfänge Update of the permited wheel load indices and/or rolling circumferences Wechsel des Technischen-Dienstes Change of Technical-Service 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 07.12.2022 Date: §22 54264*01 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54264*01 Approval No. Ausgabedatum: 02.06.2022 letztes Änderungsdatum: 07.12.2022 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 55803122 (1. Ausfertigung) 18.05.2022 22-00359-CX-GBM-01 29.11.2022 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date §22 54264*01 ES36560 10.03.2022 ES36560 24.10.2022 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54264*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54264 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54264*01 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54264*01 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54264*01 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.