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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53007 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ FK8080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          FABRIK
Typ                             FK8080
Radgröße                        8JX18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
WS1X         FK8080/WS1X / ohne Ring           5/112/66,6           20          815    2300

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55805620, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
53009 , RADTYP FK9080) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53007
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           FK8080 (s.o.)
Radgröße                        8JX18 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN TAIWAN
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
       Befestigungsmittel
S01    Serienschraube          Kegel 60°   140                     27,5                O.E
       M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ FK8080
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe (VII)   120-265        225/45R18     R02 R37 T91 T95                      A01 A12 A14
G5L                   120-265        225/50R18     K1c K5d R02 R37 T95 T99              A19 A57 L06
e1*2007/46*1688*..    120-265        235/45R18     R02 R37 T94 T98                      Lim MpH V18
                      120-265        245/45R18     K1c K5d R02                          Vn2 VA1 S01
                      120-265        255/45R18     K1c K5d R02
BMW 5er-Touring (VII) 120-265        225/45R18     R02 R37 T91 T95                      A01 A12 A14
G5K                   120-265        225/50R18     K1c K5d R02 R37 T95 T99              A19 A57 Car
e1*2007/46*1750*..    120-265        235/45R18     R02 R37 T98                          F40 L06 NoP
                      120-265        245/45R18     K1c K5d R02                          V18 Vn2 VA1
                      120-265        255/45R18     K1c K5d R02                          S01
BMW M550 i/d xDrive 294, 340         245/45R18     K1c K5d M+S R02                      A01 A12 A14
(VII)                 294, 340       255/45R18     K1c K5d M+S R02                      A19 A56 L06
G5L                                                                                     Lim V18 VA1
e1*2007/46*1688*..                                                                      S01
BMW M550d xDrive      294            245/45R18     K1c K5d M+S R02                      A01 A12 A14
Touring (VII)         294            255/45R18     K1c K5d M+S R02                      A19 A56 Car
G5K                                                                                     F40 L06 V18
e1*2007/46*1750*02-..                                                                   VA1 S01
BMW X3                100-210        255/50R18     K1a R02                              A01 A12 A14
G3X                   100-210        255/55R18     G01 K1a R02                          A19 A57 NoP
e1*2007/46*1797..                                                                       VA1 S01
BMW X3 xDrive30e      120,135        255/50R18     K1a R02                              A01 A12 A14
G3X                   120,135        255/55R18     G01 K1a R02                          A19 A56 VA1
e1*2007/46*1797..                                                                       S01
- Plug-in Hybrid
BMW X4                120-210        255/50R18     K1a R02                              A01 A12 A14
G4X                   120-210        255/55R18     G01 K1a R02                          A19 A56 NoP
e1*2007/46*1881*..                                                                      VA1 S01
BMW Z4                120-190        225/45R18     A12 R02                              A14 A19 A58
G4Z                   120-190        245/40R18     A12 R02                              Cbo V8Z VA1
e1*2007/46*1949*..                                                                      S01
BMW Z4 M40i           250            225/45R18     A12 M+S R02                          A14 A19 A58
G4Z                   250            245/40R18     A12 M+S R02                          Cbo V8Z VA1
e1*2007/46*1949*..                                                                      S01
Toyota Supra          145, 190       225/45R18     A12 R02                              A14 A19 A58
JTSC, JBSC            145, 190       245/40R18     A12 R02                              Cpe V8Z VA1
e1*2007/46*1982*..    145-250        225/45R18     A12 M+S R02                          S01
e1*2007/46*1983*..    145-250        245/40R18     A12 M+S R02

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55805620, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
53009 , RADTYP FK9080) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53007 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ FK8080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 7
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ FK8080
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 4 von 7
A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.


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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ FK8080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 7
M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53007 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ FK8080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 7
V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     205/40R18     225/35R18
Nr. 2     205/45R18     225/40R18
Nr. 3     215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4     215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5     215/55R18     235/50R18
Nr. 6     225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7     225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8     225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 9     235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11    235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 12    235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 13    245/35R18     255/35R18
Nr. 14    245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15    245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16    245/50R18     275/45R18
Nr. 17    255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 18    255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 19    255/50R18     285/45R18
Nr. 20    255/55R18     285/50R18
Nr. 21    265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V8Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/45R18     245/40R18, 255/40R18
Nr.   2   245/40R18     275/35R18, 285/35R18
Nr.   3   255/40R18     265/40R18, 275/40R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr.   4   275/35R18     285/35R18, 295/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55805620, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 53009 , RADTYP FK9080) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53007 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18 H2 Typ FK8080
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 7 von 7
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. September 2021




Schmidt                                                                             00375706.DOC




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