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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53018 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          FABRIK
Typ                             FK8020
Radgröße                        8JX20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
I2BX         FK8020/I2BX / ohne Ring             5/120/72,6          30         815    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53018
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           FK8020 (s.o.)
Radgröße                        8JX20 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN TAIWAN
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
       Befestigungsmittel
S01    Serienschraube          Kegel 60°   130                      27,5               O.E
       M14x1,25
S02    Serienschraube          Kegel 60°   110                      26                 O.E
       M12x1,5
S03    Serienschraube          Kegel 60°   120                      26                 O.E
       M12x1,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53018 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung   kW-Bereich         Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT           100-265            235/35R20   T92                            A12 A14 A18
3-V, 3K-N1           100-265            245/35R20   T95                            A57 Flh S01
e1*2007/46*0559*..;
e24*2007/46*0022*05-
..

BMW 3er-Reihe (V)        85-225         235/30R20   G01 K1a R70 T88                A01 A12 A14
390L, -/X                                                                          A18 Lim S02
e1*2001/116*
0308*00-08,
0344*00-05
BMW 3er-Reihe (V)        85-160         235/30R20   G01 R70 T88                    A01 A12 A14
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-                                                             A18 Lim S02
N1
e1*2001/116*
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe (VI)       85-265         225/35R20   K2b T90                        A01 A12 A14
3L                       85-265         245/30R20   K1c K2a K2b T90                A18 A57 Lim
e1*2007/46*0314*05-..                                                              S01
- ab Modell 2012
- incl. Facelift 2015
BMW 3er-Touring (VI)     85-151         225/35R20   K2b T90                        A01 A12 A14
3K, 3K-N1                85-151         245/30R20   K1c K2a K2b T90                A18 A58 Car
e1*2007/46*0315*06-..                                                              S01
e24*2007/46*0022*03-
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2015
BMW 4er-GranCoupé        100-135        225/35R20   T90                            A12 A14 A18
3C                       100-135        245/30R20   A01 K1a K2b T90                A58 Lim S01
e1*2007/46*0316*10-..
BMW 4er-Reihe            100-265        225/35R20   T90                            A12 A14 A18
3C                       100-265        245/30R20   A01 K1a K2b T90                A57 Cpe S01
e1*2007/46*0316*08-..
BMW 5er ActiveHybrid     225, 235       245/35R20   T95                            A12 A14 A18
HY                                                                                 A58 L05 Lim
e1*2007/46*0323*..                                                                 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT               120-300        245/40R20   T99 163                        A12 A14 A18
GT, K-N1                 120-330        245/40R20   M+S T99 163                    Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53018 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   T99 163                         A12 A14 A18
GT, K-N1               120-330        245/40R20   M+S T99 163                     Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                               S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          100-330        245/35R20   T95                             A12 A14 A18
5L                                                                                A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          100-330        245/35R20   T95                             A12 A14 A18
5L                                                                                A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring        150, 190       245/35R20   NoD T95                         A00 A12 A14
5K, K-N1                                                                          A18 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L04 S01
e1*2007/46*0508*..
- mit Allradlenkung
BMW 6er-Reihe          230-330        245/35R20   T91 T95                         A12 A14 A18
6C                                                                                Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..                                                                S01
BMW 7er (V)            235            245/40R20   T99                             A12 A14 A18
ActiveHybrid           235, 330       245/40R20   M+S T99                         A58 L05 NBF
HY, 3-HY, 7L                                                                      S01
e1*2007/46*0323*..;
e1*2007/46*0586*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
BMW 7er-Reihe (V)      155-300        245/35R20   A58 T95 163                     A12 A14 A18
701, 7L                155-400        245/40R20   T95 T99 163                     L05 NBF S01
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)      155-300        245/35R20   A58 T95 163                     A12 A14 A18
701, 7L                155-400        245/40R20   T95 T99 163                     L04 NBF S01
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW X1                 85-190         225/35R20   T90                             A12 A14 A18
X1, X-N1, X1-N1        85-190         245/30R20   A01 K1a T90                     S03
e1*2007/46*0275*..;
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53018 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                  100-230        245/40R20   T95 T99                               A12 A14 A18
X3, X-N1                                                                                 B90 S01
e1*2007/46*0512*..;
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                  100-230        245/40R20   T95 T99                               A12 A14 A18
X3, X-N1                                                                                 B90 S01
e1*2007/46*
0512*11-..;
e1*2007/46*
0454*13-..
BMW X4                  100-230        245/40R20   T95 T99                               A12 A14 A18
X3, X-N1                                                                                 B90 KMV S01
e1*2007/46*
0512*11-..;
e1*2007/46*
0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53018 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 8

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.



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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 6 von 8

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.


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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 8

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Mai 2020 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55804220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ FK8020
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Mai 2020




Schmidt                                                                     00343398.DOC




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