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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53009 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805620 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX18 H2 Typ FK9080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          FABRIK
Typ                             FK9080
Radgröße                        9JX18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
WSX          FK9080/WSX / ohne Ring              5/112/66,6          28         815    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53009
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           FK9080 (s.o.)
Radgröße                        9JX18 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Serienschraube           Kegel 60°   140                      27,5               O.E
      M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805620 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9JX18 H2 Typ FK9080
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe (VII)   120-265           245/45R18   K2b R03                              A01 A12 A14
G5L                   120-265           255/40R18   K2b R03 T95 T99                      A19 A57 L06
e1*2007/46*1688*..    120-265           255/45R18   K2b R03                              Lim MHy V18
- incl. Plug-In Hybrid120-265           265/40R18   K2c R03                              HA2 S01
                      120-265           275/40R18   K2c K6i K8h R03
BMW 5er-Touring (VII) 120-265           245/45R18   K2b R03 T96                          A01 A12 A14
G5K                   120-265           255/40R18   K2b R03 T95 T99                      A19 A57 Car
e1*2007/46*1750*..    120-265           255/45R18   K2b R03                              F40 L06 V18
                      120-265           265/40R18   K2c R03                              HA2 S01
                      120-265           275/40R18   K2c K6i K8h R03
BMW M550 i/d xDrive 294, 340            245/45R18   K2b M+S R03                          A01 A12 A14
(VII)                 294, 340          255/45R18   K2b M+S R03                          A19 A56 L06
G5L                   294, 340          265/40R18   K2c M+S R03                          Lim V18 HA2
e1*2007/46*1688*..                                                                       S01
BMW M550d xDrive      294               245/45R18   K2b M+S R03 T96                      A01 A12 A14
Touring (VII)         294               255/45R18   K2b M+S R03                          A19 A56 Car
G5K                   294               265/40R18   K2c M+S R03                          F40 L06 V18
e1*2007/46*1750*02-.. 294               275/40R18   K2c K6i K8h M+S R03                  HA2 S01

BMW X3                   100-195        255/50R18   K2b R03                              A01 A12 A14
G3X                      100-195        255/55R18   G01 K2b R03                          A19 A57 HA2
e1*2007/46*1797..                                                                        S01
BMW X4                   120-195        255/50R18   K2b R03                              A01 A12 A14
G4X                      120-195        255/55R18   G01 K2b R03                          A19 A56 HA2
e1*2007/46*1881*..                                                                       S01
BMW Z4                   120-190        245/40R18   A32 M+S R03                          A14 A19 A58
G4Z                      120-190        255/40R18   A90 R03                              Cbo V8Z HA2
e1*2007/46*1949*..       120-190        275/35R18   A01 A12 K2b R03                      S01
BMW Z4 M40i              250            245/40R18   A32 M+S R03                          A14 A19 A58
G4Z                      250            255/40R18   A90 M+S R03                          Cbo V8Z HA2
e1*2007/46*1949*..                                                                       S01
Toyota Supra             145, 190       255/40R18   A90 R03                              A14 A19 A58
JTSC                     145, 190       275/35R18   A12 R03                              Cpe V8Z HA2
e1*2007/46*1982*..       145-250        245/40R18   A32 M+S R03                          S01
                         145-250        255/40R18   A90 M+S R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805620 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX18 H2 Typ FK9080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 3 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805620 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX18 H2 Typ FK9080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 7

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55805520, Ausfertigung 1
(RADTYP FK8080) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53009 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805620 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX18 H2 Typ FK9080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 7

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53009 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805620 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX18 H2 Typ FK9080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 7

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     205/40R18     225/35R18
Nr. 2     205/45R18     225/40R18
Nr. 3     215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4     215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5     225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6     225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7     225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 8     235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9     235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10    235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 11    235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 12    245/35R18     255/35R18
Nr. 13    245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14    245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15    245/50R18     275/45R18
Nr. 16    255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 17    255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18    255/50R18     285/45R18
Nr. 19    255/55R18     285/50R18
Nr. 20    265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V8Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/45R18     245/40R18, 255/40R18
Nr.   2   245/40R18     275/35R18, 285/35R18
Nr.   3   255/40R18     265/40R18, 275/40R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr.   4   275/35R18     285/35R18, 295/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2020 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53009 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805620 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX18 H2 Typ FK9080
Hersteller                    MAK s.p.a.

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Juni 2020




Schmidt                                                                     00345095.DOC




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