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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52992 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          FABRIK-D
Typ                             FB9020
Radgröße                        9JX20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
WSX          FB9020/WSX / ohne Ring            5/112/66,6           30          815    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52992
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           FB9020 (s.o.)
Radgröße                        9JX20 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN TAIWAN
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Serienschraube           Kegel 60°   140                     27,5                O.E
      M14x1,25
S02   Serienschraube           Kegel 60°   140                     29                  O.E
      M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er GT              120-265      245/40R20    T95 T99                          A12 A14 A18
G6GT                    120-265      275/35R20    R03                              A57 L06 Lim
e1*2007/46*1791*..                                                                 V20 S01
- incl. Facelift 2020
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390      245/40R20    T95 T99                          A12 A14 A18
7L                      155-390      275/35R20    A01 K2b R03                      A57 A60 L05
e1*2007/46*0276*10-..                                                              Lim MpH V20
- ohne Allradlenkung                                                               S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390      245/40R20    T95 T99                          A12 A14 A18
7L                      155-390      275/35R20    A01 K2b R03                      A57 A60 L04
e1*2007/46*0276*10-..                                                              Lim MpH V20
- mit Allradlenkung                                                                S01
BMW X3                  100-210      235/45R20    T00 T96                          A12 A14 A18
G3X                     100-210      245/45R20                                     A57 NoP V20
e1*2007/46*1797..       100-210      255/40R20    A01 K2b                          S01
                        100-210      265/40R20    A01 K2b R03
                        100-210      275/40R20    A01 K2b R03
                        100-265      245/45R20    M+S
                        100-265      255/40R20    A01 K2b M+S
                        100-265      275/40R20    A01 K2b M+S R03
BMW X3 xDrive30e        120,135      235/45R20    T00 163                          A12 A14 A18
G3X                     120,135      245/45R20    163                              A56 V20 S01
e1*2007/46*1797..       120,135      255/40R20    A01 K2b T01 163
- Plug-in Hybrid        120,135      265/40R20    A01 K2b R03 163
                        120,135      275/40R20    A01 K2b R03 163
BMW X4                  120-210      235/45R20    T00 T96                          A12 A14 A18
G4X                     120-210      245/45R20                                     A56 NoP V20
e1*2007/46*1881*..      120-210      255/40R20                                     S01
                        120-210      265/40R20    R03
                        120-210      275/40R20    A01 K2b R03
                        120-265      245/45R20    M+S
                        120-265      255/40R20    M+S
                        120-265      275/40R20    A01 K2b M+S R03
BMW X5 (IV)             155-250      265/45R20    A10 A84 T04 T08 163              A07 A14 A18
G5X                     155-250      275/40R20    A01 A12 K1b T06 163              A56 L06 NoP
e1*2007/46*1918*..      155-250      275/45R20    A01 A12 K1b T06 163              S02
- incl. M-Paket         155-250      285/45R20    A01 A12 K1a K1b 161
BMW X6 (III)            155-250      265/45R20    A32 A84 163                      A07 A14 A18
G6X                     155-250      275/40R20    A01 A12 K1b 163                  A56 L06 NoP
e1*2007/46*2020*..      155-250      275/45R20    A01 A12 K1b 163                  S02
                        155-250      285/45R20    A01 A12 K1a K1b 161
BMW X6 M50 i/d (III)    294, 390     275/40R20    K1b M+S 163                      A01 A07 A12
G6X                     294, 390     275/45R20    K1b M+S 163                      A14 A18 A56
e1*2007/46*2020*..                                                                 L06 NoP S02
BMW Z4                  120-190      225/35R20    A12 R02                          A14 A18 A58
G4Z                     120-190      245/30R20    A32 M+S                          Cbo V0Z S01
e1*2007/46*1949*..      120-190      255/30R20    A90 M+S
                        120-190      255/30R20    A12 R02
                        120-190      265/30R20    A12 M+S R03
                        120-190      275/30R20    A01 A12 K2b R03

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52992 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z4 M40i             250           245/30R20     A32 M+S                               A14 A18 A58
G4Z                     250           255/30R20     A90 M+S                               Cbo V0Z S01
e1*2007/46*1949*..      250           265/30R20     A12 M+S R03
                        250           275/30R20     A01 A12 K2b M+S R03
Toyota Supra            145, 190      225/35R20     A12 R02                               A14 A18 A58
JTSC, JBSC              145, 190      255/30R20     A12 R02                               Cpe V0Z S01
e1*2007/46*1982*..      145, 190      265/30R20     A12 R03 Vn2
e1*2007/46*1983*..      145, 190      275/30R20     A12 R03
                        145-250       245/30R20     A32 M+S
                        145-250       255/30R20     A90 M+S
                        145-250       265/30R20     A12 M+S R03
                        145-250       275/30R20     A12 M+S R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52992 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 8
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

161      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1610 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.



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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 5 von 8
A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 8
S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52992 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 7 von 8
V0Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R20     265/30R20
Nr.   2   245/30R20     295/25R20
Nr.   3   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
Nr.   4   265/30R20     285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5     235/50R20     255/45R20
Nr. 6     245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7     245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9     245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13    255/45R20     285/40R20
Nr. 14    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17    265/45R20     295/40R20
Nr. 18    265/50R20     295/45R20
Nr. 19    275/35R20     305/30R20
Nr. 20    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21    275/45R20     305/40R20
Nr. 22    275/50R20     305/45R20
Nr. 23    285/35R20     335/30R20
Nr. 24    285/40R20     325/35R20
Nr. 25    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52992 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55804320 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ FB9020
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 8 von 8
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. September 2021




Schmidt                                                                             00375758.DOC




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