Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 16 EH2+ issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 52060 special wheels for passenger cars 7 J x 16 EH2+ Genehmigungsnummer: 52060 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: FH7060 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 52060 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 52060 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 06.07.2018 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0201-18-MURD Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 52060 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-3 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. 10. Bemerkungen: § 22 52060 Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 52060 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): entfällt not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 24.07.2018 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 52060 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 31 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum I2BX I2BX ohne 72,6 700 2100 05/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3C; 3L; 3/CG; 3 B; 3 C; 346R; 346C; 1C; 3/C; 346K; 3/B; Z85; 346L; 182; 390X; 187; R/C; 392C; 3K; 3K-N1; 390L § 22 52060 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-N1; 3C; UKL/X; UKL-C/X; 1C Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C; 3C 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D; 76U; 77E; 24M; 57T 82J; 83P; BEK R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G nur bis 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen; 24J; 24M; 57T Cabrio; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D; 76U; 77E; 22F; 24C; 24D; 57T 82J; 83P; BEK 141 205/55R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 57T; 631 225/45R16 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 631 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T; 631 § 22 52060 3C F547 73 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 82J; 83P; BEK 22F; 24C; 24D; 57T 73 - 141 205/55R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 631 225/45R16 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 631 141 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T; 631 3C F547 75 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M Compact; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M Cabrio; 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D; 76U; 77E; 22F; 24C; 24D; 51G; 82J; 83P; BEK 57T 225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; Touring; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 82J; 83P; BEK 24C; 24D; 57T 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine; Stufenheck; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 24M 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 82J; 83P; BEK 22F; 24C; 24D; 57T 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 135 205/55R16 12T; 51G; 52J bis 225/50R16 12A; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 76Z; 77E; 82J; 83P; BEK § 22 52060 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/60R16 12T; 51G BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/55R16 93 12A; 5HA; 51J; 512 Ab 225/55R16 95 11A; 12A; 248; 512 e24*2007/46*0022*03; Ab e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74D; 76R; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/60R16 92 12T BMW 3er (F30) ab 2012; 215/55R16 93 12A Ab e1*2007/46*0314*05; 225/55R16 95 11A; 12A; 248 inkl. 330e iPerformance; Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24M; 51G Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 57T 10B; 10S; 11B; 11G; 346L e1*97/27*0097*.., 11H; 12A; 51A; 71K; e1*98/14*0097*.. 723; 729; 73C; 74D; 346R e1*2001/116*0146*.., 744; 76U; 77E; 82J; e1*98/14*0146*.. 83P; BEK 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R16-92 11A; 21B; 21J; 22B; 11H; 12A; 51A; 71K; 22F; 22L; 24C; 24M; 723; 729; 73C; 74D; 57T 744; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 205/55R16 51G Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/50R16 51G; 57T e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 235/50R16 95 Facelift ab September 2008; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; § 22 52060 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 205/55R16 51G Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 225/50R16 51G; 57T e1*2007/46*0314*04; 235/50R16 95 Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis 225/50R16 12A; 51G e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis 225/50R16 12A; 51G e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 51G Ab 225/50R16 51G e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis 3L e1*2007/46*0314*.. 225/50R16 12A; 51G e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Touring; Nur bis 225/50R16 11A; 12A; 24J; 51G e1*2001/116*0344*05; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52060 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 12A; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07; 105 225/50R16 12A; 51G Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 76Z; 77E; 82J; 83P; BEK 3C e1*2007/46*0316*.. 105 205/55R16 12T; 51G bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 12A; 51G e1*2007/46*0316*07; 115 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J Cabrio; Heckantrieb; 225/50R16 12A; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 52J; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 76Z; 77E; 82J; 83P; BEK Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 110 205/60R16 12K; 51G 4er Gran Coupe (F36); 215/60R16 95 12A ab e1*2007/46*0316*10; 225/55R16 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 73C; 74D; 76U; 77E; 205/60R16 11A; 24C; 244; 271; 82J; 83P; BEK 51G 215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 215/60R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J 225/50R16 92 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 73C; 74D; 76U; 77E; 205/60R16 11A; 24C; 244; 271; 82J; 83P; BEK 51G 215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 244; § 22 52060 247; 270; 51J 215/60R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J 225/50R16 92 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 242; 244; 245; ab 51G; 52J e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 12A; 51A; 71K; 723; 205/60R16 11A; 24C; 244; 271; 73C; 74D; 76U; 77E; 51G 82J; 83P; BEK 215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 215/60R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J 225/50R16 92 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio; 110 - 160 225/50R16 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 51G BMW 1er (F21 2012); 70 - 147 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; Ab 51G; 52J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 205/55R16 91 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27H Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 247; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22M; 241; 244; 12A; 51A; 6AA; 71K; 246; 247; 26B; 26N; 723; 73C; 74D; 76U; 27H; 57T 77E; 82J; 83P; BEK 70 - 175 205/55R16 11A; 245; 248; 26B; § 22 52060 26N; 27H; 51G; 52J 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 21P; 24C; 24M 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 21B; 22I; 24C; e1*2007/46*0277*07; 24D; 57T Cabrio; Coupe; 100 - 160 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Heckantrieb; 205/55R16 11A; 21P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 744; 76R; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2001/116*0287*09; 24M 4-türig; 225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 57T 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 744; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 24M Nur bis 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0273*03; 24M; 57T Ab e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 744; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 155 205/50R16 91W 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 205/55R16 91W 11A; 245; 248; 26P e1*2007/46*0277*08; 205/60R16 92 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe; 26N; 27H Allradantrieb; 215/50R16 90W 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 247; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26B; 26N; 27H 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16 92 11A; 241; 244; 246; 82J; 83P; BEK 247; 26B; 26N 225/55R16 95 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 235/50R16 95 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. § 22 52060 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über § 22 52060 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 52060 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit § 22 52060 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. § 22 52060 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. BEK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 52060 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Gutachten 366-0201-18-MURD zur Erteilung der ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA § 22 52060