Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 31 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum I2BX I2BX ohne 72,6 700 2100 05/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) §22 52060*01 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 346K; 390L; 182; 346C; 390X; R/C; 3/C; 3/B; 3/CG; 187; 3 C; 3 B; Z85; 346R; 346L; 3L; 3K-N1; 392C; 3K; 1C; 3C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-N1; 3C; UKL-C/X; UKL/X; 1C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C; 3C 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D; 76U; 77E; 24M; 57T 82J; 83P; BEK R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G nur bis 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07; §22 52060*01 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio; 110 - 160 225/50R16 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 51G BMW 1er (F21 2012); 70 - 147 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; Ab 51G; 52J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 205/55R16 91 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27H Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 247; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22M; 241; 244; 12A; 51A; 6AA; 71K; 246; 247; 26B; 26N; 723; 73C; 74D; 76U; 27H; 57T 77E; 82J; 83P; BEK 70 - 175 205/55R16 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H; 51G; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 21P; 24C; 24M 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 21B; 22I; 24C; e1*2007/46*0277*07; 24D; 57T Cabrio; Coupe; 100 - 160 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Heckantrieb; 205/55R16 11A; 21P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 744; 76R; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2001/116*0287*09; 24M 4-türig; 225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 57T 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 744; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 24M Nur bis 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0273*03; 24M; 57T Ab §22 52060*01 e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 744; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 155 205/50R16 91W 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 205/55R16 91W 11A; 245; 248; 26P e1*2007/46*0277*08; 205/60R16 92 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe; 26N; 27H Allradantrieb; 215/50R16 90W 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 247; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26B; 26N; 27H 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16 92 11A; 241; 244; 246; 82J; 83P; BEK 247; 26B; 26N 225/55R16 95 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 235/50R16 95 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen; 24J; 24M; 57T Cabrio; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D; 76U; 77E; 22F; 24C; 24D; 57T 82J; 83P; BEK 141 205/55R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 57T; 631 225/45R16 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 631 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T; 631 3C F547 75 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M Compact; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3C F547 73 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; §22 52060*01 24D 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 82J; 83P; BEK 22F; 24C; 24D; 57T 73 - 141 205/55R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 631 225/45R16 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 631 141 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T; 631 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M Cabrio; 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D; 76U; 77E; 22F; 24C; 24D; 51G; 82J; 83P; BEK 57T 225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; Touring; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 82J; 83P; BEK 24C; 24D; 57T 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine; Stufenheck; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 24M 73C; 74D; 76U; 77E; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 82J; 83P; BEK 22F; 24C; 24D; 57T 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 135 205/55R16 87 12T; 52J bis M+S 225/50R16 92 12A; 52J e1*2007/46*0316*07; M+S Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 76Z; 77E; 82J; 83P; BEK 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK §22 52060*01 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/60R16 95 12T BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/55R16 93 12A; 5HA; 51J; 512 Ab 225/55R16 95 11A; 12A; 248; 512 e24*2007/46*0022*03; Ab e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74D; 76R; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/60R16 92 12T BMW 3er (F30) ab 2012; 215/55R16 93 12A Ab e1*2007/46*0314*05; 225/55R16 95 11A; 12A; 248 inkl. 330e iPerformance; Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24M; 51G Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 57T 10B; 10S; 11B; 11G; 346L e1*97/27*0097*.., 11H; 12A; 51A; 71K; e1*98/14*0097*.. 723; 729; 73C; 74D; 346R e1*2001/116*0146*.., 744; 76U; 77E; 82J; e1*98/14*0146*.. 83P; BEK 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R16-92 11A; 21B; 21J; 22B; 11H; 12A; 51A; 71K; 22F; 22L; 24C; 24M; 723; 729; 73C; 74D; 57T 744; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 205/55R16 93 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/50R16 92 57T e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. Facelift ab September 2008; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; §22 52060*01 Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 91 12T Nur bis 225/50R16 92 12A e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 205/55R16 91W Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 225/50R16 92W 57T e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 205/55R16 93 12T Nur bis 225/50R16 96 12A e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 93 12T Touring; Nur bis 225/50R16 96 11A; 12A; 24J e1*2001/116*0344*05; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 93 Ab 225/50R16 96 e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 205/55R16 93 12T Nur bis §22 52060*01 3L e1*2007/46*0314*.. 225/50R16 96 12A e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/55R16 91 12T; 52J bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 92 12A; 52J e1*2007/46*0316*07; 105 225/50R16 92 12A Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 76Z; 77E; 82J; 83P; BEK 3C e1*2007/46*0316*.. 105 205/55R16 93 12T bis 392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 96 12A e1*2007/46*0316*07; 115 - 140 205/55R16 94 12T; 52J Cabrio; Heckantrieb; M+S 225/50R16 96 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 52J; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76U; 76Z; 77E; 82J; 83P; BEK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 110 205/60R16 12K; 51G 4er Gran Coupe (F36); 215/60R16 95 12A ab e1*2007/46*0316*10; 225/55R16 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76U; 77E; 82J; 83P; BEK Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 73C; 74D; 76U; 77E; 205/60R16 11A; 24C; 244; 271; 82J; 83P; BEK 51G 215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 215/60R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J 225/50R16 92 11A; 21P; 24C; 244; §22 52060*01 247; 270; 51J 225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 73C; 74D; 76U; 77E; 205/60R16 11A; 24C; 244; 271; 82J; 83P; BEK 51G 215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 215/60R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J 225/50R16 92 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 242; 244; 245; ab 51G; 52J e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 12A; 51A; 71K; 723; 205/60R16 11A; 24C; 244; 271; 73C; 74D; 76U; 77E; 51G 82J; 83P; BEK 215/55R16 93 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 215/60R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J 225/50R16 92 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270; 51J 225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272; 51J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen §22 52060*01 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination §22 52060*01 herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens §22 52060*01 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 52060*01 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser §22 52060*01 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. BEK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 52060*01 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 18-00228-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52060 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: FH7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: BMW 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52060*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 16 EH2+ issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 52060*01 special wheels for passenger cars 7 J x 16 EH2+ Genehmigungsnummer: 52060*01 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: FH7060 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 52060*01 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 52060*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 22.05.2024 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 18-00228-CX-GBM-01 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 52060*01 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-4 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 52060*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt. National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU) 2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1 to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 52060*01 Approval number: 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the versions 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 31.05.2024 Date: §22 52060*01 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 52060*01 Approval No. Ausgabedatum: 24.07.2018 letztes Änderungsdatum: 31.05.2024 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0201-18-MURD 06.07.2018 18-00228-CX-GBM-01 22.05.2024 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date §22 52060*01 FH7060 21.05.2018 FH7060 03.05.2024 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes See item V.5. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 52060*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 52060 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 52060*01 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 52060*01 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 52060*01 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.