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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51171



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7,5 J x 18 EH2+


             Typ:                         FH7580
§ 22 51171




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51171


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51171


             Die ABE-Nr. 51171 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 18 EH2+, Typ FH7580, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0442-16-WIRD vom 21.12.2016 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-2

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51171




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 21.12.2016 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 31.01.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.12.2016
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             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, DAIMLER (D)
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 51
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                           Kennzeichnung      Kennzeichnung                        (mm)                     last      umf.     Fertig
                           Rad                Zentrierring                                                  (kg)      (mm)     datum
             112551666/WS6 FH7580/WS6X PCD112 ohne                                      66,6                    795     2150    11/16
             X
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                     : Nabenkappe: C044; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
§ 22 51171




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 110 205/40R18 86                                        MINI CLUBMAN; MINI
                                                       205/45R18 86                                        Clubman F54;
                                                       215/40R18 89                                        Allradantrieb;
                                                       215/45R18 89                                        Frontantrieb;
                                              75 - 155 225/40R18 88W                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              170      205/40R18 M+S             52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       205/45R18 M+S             52J                       721; 725; 73C; 74D;
                                                       215/45R18 M+S             52J                       76O
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 215/50R18 M+S             124; 52J                  BMW X1 (F48);
                                                       225/50R18                 12A; 51G                  Allradantrieb;
                                                       225/50R18 95              11A; 12A; 248             Frontantrieb;
                                                       235/45R18 94              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/45R18 96              11A; 12A; 248             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74D; 76O
             UKL-L          e1*2007/46*0371*..        70 - 141 225/40R18 92W 11A; 248                      BMW Active Tourer
                                                                                                           F45;
                                                              225/45R18 91W 11A; 248                       BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                           76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.12.2016
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             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 215/50R18 M+S             124; 52J                 Allradantrieb;
                                                       225/50R18                 12A; 51G                 Frontantrieb;
                                                       225/50R18 95              11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/45R18 94              12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                       245/45R18 96              11A; 12A; 248            725; 73C; 74D; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 141 225/40R18 92W 11A; 248                              BMW Active Tourer
                                                                                                          F45;
                                                              225/45R18 91W 11A; 248                      Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76O

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
§ 22 51171




             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 125         215/40R18 89W                               A-Klasse;
                                             66 - 280         225/40R18     51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             155 - 280        215/40R18 M+S 52J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 83G

             Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89                                        B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                      225/40R18                  51G                      nicht Natural Gas
                                                                                                          Drive; nicht Electric
                                                                                                          Drive; Kombi;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W                                   A-Klasse;
                                              66 - 280 225/40R18      51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              155 - 280 215/40R18 M+S 52J                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 83G
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/40R18 92      11A; 26N; 26P            CLA; CLA Limousine;
                                                                                                       CLA Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 160 225/40R18          51G                      CLA; CLA Limousine;
                                                                                                       CLA Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
§ 22 51171




                                                                                                       76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 215/40R18 89                                B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                           225/40R18          51G                      nicht Natural Gas
                                                                                                       Drive; nicht Electric
                                                                                                       Drive; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P                      CLA; Sportfahrwerk;
                                                           225/40R18 92  11A; 26N; 26P                 CLA Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76O




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y                                  Nur Baureihe 205;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                                          neue C-Klasse;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Heckantrieb; nur
                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76O; 98A
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/45R18 95Y 67O                           Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                                                        neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                                       Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76O; 83G; 98A; DEN

             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
§ 22 51171




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 160 225/40R18               51G                      CLA; CLA Limousine;
                                                                                                       CLA Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76O
             117            e1*2007/46*1007*..    80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P                      CLA; Sportfahrwerk;
                                                           225/40R18 92  11A; 26N; 26P                 CLA Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 51171




             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                   Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                   des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
§ 22 51171




             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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             DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 51171




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      245G
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                    VA
                          26P                      x = 230             y = 280                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                    x = 280       y = 330             8                VA
§ 22 51171




                          26N                    x = 280       y = 330            30                VA
                          27F                    x = 300       y = 320            18                HA
                          27H                    x = 300       y = 320             8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0442-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51171
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH7580
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      117
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:      CLA-Klasse

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                    VA
                          26P                      x = 230             y = 280                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                    x = 280       y = 330             8                VA
                          26N                    x = 280       y = 330            30                VA
                          27F                    x = 300       y = 320            18                HA
                          27H                    x = 300       y = 320             8                HA
§ 22 51171




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.