Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 51172 Gerät: Sonderräder für Pkw 8 J x 18 EH2+ Typ: FH8080 § 22 51172 Inhaber der ABE und MAK S.p.A. Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 51172 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 51172 Die ABE-Nr. 51172 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 EH2+, Typ FH8080, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0444-16-WIRD vom 21.12.2016 beschrieben. Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n 1-5 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, § 22 51172 die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Rades, das Herstelldatum (Monat und Jahr), das Typzeichen und die Einpresstiefe anzubringen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 21.12.2016 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 31.01.2017 Im Auftrag Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 45 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112530666/WSX FH8080/WSX PCD112 ohne 66,6 760 2255 11/16 112530666/WSX FH8080/WSX PCD112 ohne 66,6 795 2150 11/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B8; (Kugelbund) Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 § 22 51172 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B8; 4G; 4H; 4G1; B81 Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8R2; 8R; 8R1 Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L30517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 200 225/50R18 95 A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 MJ2016; 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 45 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J bis 235/45R18 94 51J; 54F e1*2001/116*0430*44; 100 - 200 245/40R18 51G; 52J 4-türig; 245/40R18 93 Allradantrieb; 245 245/40R18 97 51G; 52J Frontantrieb; M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J AUDI S4; Limousine; 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 51G; 52J 71K; 721; 725; 729; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 73C; 74A; 76O 24J; 24M B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5 Cabrio (8T) 235/40R18 95 51J bis MJ2016; 235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb; § 22 51172 105 - 200 245/40R18 93 Frontantrieb; 105 - 245 245/40R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R18 94 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi; 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 27B Allradantrieb; 260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb; 225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51G; 52J Nicht A4 Allroad 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; AUDI S4; 24M; 5GG; 51J Kombi; Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 71K; 721; 725; 729; 24J; 24M 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 45 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51G; 52J Kombi; Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 721; 725; 729; 73C; 24M; 51J; 54F 74A; 76O 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 24J; 24M B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T) 235/40R18 91 12A; 51J bis MJ2016; 235/45R18 94 12A; 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J AUDI S5 Coupé (8T) 235/45R18 94 12A; 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5 125 - 200 245/40R18 93 12A Coupe (8T) bis MJ2016; 125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J Allradantrieb; 245/40R18 12A; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; § 22 51172 74A; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 140 - 185 235/40R18 95 YBF; YBI; 12O AUDI A5 Coupé (B9) ab 235/45R18 94 YAS; YBH; 12O MJ2016; AUDI S5 Coupé 140 - 260 245/40R18 93 YBF; YBG; 12I (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51G; 52J Limousine; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 51J; 54F 721; 725; 729; 73C; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 74A; 76O 24J; 24M B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T) 245/40R18 51G bis MJ2016; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 45 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro bis MJ2015; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 11A; 27I quattro; 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 255/45R18 99 11A; 27I 71K; 721; 725; 73C; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 74A; 76O 27B 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J Nur A6; nicht A6 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G allroad quattro; 100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270 Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/45R18 98 52J Frontantrieb; 235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 51172 270 12A; 51A; 573; 71C; 245/45R18 96Y 11A; 270 71K; 721; 725; 73C; 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 74A; 76O 270; 68H 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 12O; 52J Nur A7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 12A Coupe; 4-türig; 245/45R18 96 12A Allradantrieb; 255/45R18 99 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 45 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 51G 180 Nm; kurzer § 22 51172 245/50R18 100 11A; 21P Radstand; langer 255/50R18 102 11A; 21P Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: C044; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/50R18 12O; 51G ab e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 45 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, § 22 51172 für Typ : 124 T; 210; 208; 210 K; 124 C; H0; 209; 202; 124; 203 CL; 203; 129; 203 K; 171; 170 Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B250L27517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W213) Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X; R1ES (Kugelbund) Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211K; 211; 204; 230; 220; 215; 140 C; 212K; 231; 204 X; 221; 212; 245; 172; 207; 140; 245G; 222; 245G AMG; 204 K Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 129; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 45 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A; 76O 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 76O 26N; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247; § 22 51172 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H; 52J Kombilimousine; 225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27F; 52J Allradantrieb; 235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 45 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 76O 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 51172 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A 24D 225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A; 76O 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 45 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 76O 26N; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA 225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Shooting brake; 26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine; § 22 51172 235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; Limousine; 247; 26B; 26J; 27F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 76O 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G363 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 45 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 206 225/40R18 11A; 21B; 21J; 631 10B; 11B; 11G; 11H; G363 255/35R18 11A; 22B; 22G; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 654; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 367; 68B; 68T 721; 725; 73C; 74A 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 68T 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb; 367; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A 75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 68T 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; 68T 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; 68T § 22 51172 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 68T 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C 367; 68B; 68T 30 CDI AMG; 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nicht C 30 CDI AMG; 367; 68B; 68T Nur bis 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; e1*98/14*0159*18; 68T Heckantrieb; 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 57F; 721; 725; 73C; 74A 68T 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 30 CDI AMG; Nur 367; 68B; 68T bis e1*98/14*0159*18; 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C 367; 5FE 30 CDI AMG; 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 5FE; Heckantrieb; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 170 - 260 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 367 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 45 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb; 367; 5FE; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 5FE; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; 57E; 68B; 68T 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 367 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 5FE; 57F; 68T 204 e1*2001/116*0431*.. 270 225/45R18 M+S 11A; 248; 52J; 57F Nur Baureihe 205; neue C-Klasse; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; § 22 51172 76B; 76O 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; 74A 26J; 27B; 27H 245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; 575 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 67O neue C-Klasse; Cabrio; 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe; 26J; 27I; 6B2 Limousine; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Allradantrieb; 26B; 26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nicht 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 6B4; 688 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur 24M 4-MATIC; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 11A; 22B; 24D; 51G; 721; 725; 729; 73C; 57F; 575 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 45 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J neue C-Klasse; 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; 26J; 27I Limousine; 235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Heckantrieb; nur 26J; 27I; 5HI Hybrid; 245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; 24M Limousine; 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A § 22 51172 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 51G; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P Ab e1*98/14*0159*19; 245/35R18 51G; 57F; 575 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 55 AMG; Cabrio; Coupe; 245/35R18 92 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 45 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe; 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92 721; 725; 729; 73C; 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A 245/35R18 92 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 721; 725; 729; 73C; 22H; 22L; 24J; 24M 74A 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Heckantrieb; 245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 51172 26N; 27P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83C 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb; 68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 654; 721; 725; 729; 73C; 68B; 68L 74A 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 11A; 24J nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb; 68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 721; 725; 729; 73C; nicht E420/430 m. 74A Sonderschutz; 11A; 22B; 57F; 654; 68B; 68L 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57F; 689 Allradantrieb; 235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 45 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B Heckantrieb; 83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95Y 689 12A; 51A; 71C; 71K; 205 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E e1*98/14*0183*.. 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; § 22 51172 e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 200 225/45R18 91Y 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91Y 74A 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 97 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 45 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z 211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Nur E 55 AMG; Nur E 245/40R18 51G; 52J 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Baureihe W213; 245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; Heckantrieb; 26N; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83C § 22 51172 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; 51J Stufenheck; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 24J; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 45 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Coupe; Heckantrieb; 24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I; 248; 74A 5GM; 51J 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 248; 5HA 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Cabrio; Heckantrieb; 24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 74A 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/60R18 103 12I GLC; Kombilimousine; 245/55R18 103 11A; 12A; 24J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O § 22 51172 204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 155 235/55R18 100 124 GLC Coupé; 235/60R18 103 124 Allradantrieb; 245/55R18 103 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 21P; 22I; 24C; GLK; Allradantrieb; 24D Heckantrieb; 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D 76O 255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; nicht Allradantrieb; 22F; 24C; 24M; 631 Heckantrieb; 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 21M; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 631 721; 725; 73C; 74A 124 D700/1 53 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; nicht Allradantrieb; 22F; 24C; 24M; 631 Heckantrieb; 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 21M; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 631 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 45 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700/2 55 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; nicht langer Radstand; 22F; 24C; 24M; 631 nicht Allradantrieb; 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 124 C E499, E499/1 97 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A 21M; 22B; 22F; 24C; 24M; 631 124 C E499/1 100 - 162 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; Cabrio; 21M; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 124 T E081, E081/1 55 - 162 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; nicht Allradantrieb; 21M; 22B; 22F; 24C; nicht Son.Pkw- 24M; 631 Fahrgestelle; Nur bis 1230 kg zul. Achslast; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 124 T E081 53 - 138 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; nicht Allradantrieb; § 22 51172 21M; 22B; 22F; 24C; Nur bis 1230 kg zul. 24M; 631 Achslast; nicht Son.Pkw-Fahrgestelle; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A 100 - 255 255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 631; 654; 68B 205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24C; 24M 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 68T 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A 255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 631; 654; 68B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 45 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 129 e1*96/27*0058*.., 142 - 290 245/40R18 631 10B; 11G; 11H; 12K; F142 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 24J; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A 22G; 24J; 51G 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A 24J; 631 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 11A; 24J 221); Allradantrieb; 100W 150 - 380 255/45R18 99Y 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 51172 12A; 51A; 530; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 11A; 24J; 26P; 51G; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport- 255/50R18 102 XFP; 11A; 22M; 241; Paket; Limousine; 246; 26N; 26P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 45 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24N 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 11A; 22I; 24M; 57F; 721; 725; 73C; 74A 68T 145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22I; 24C; 24N 245/35R18 88W 11A; 22I; 24M; 57F; 68T 170 e1*95/54*0039*.. 260 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 24C; Nur SLK 32 AMG; 57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A § 22 51172 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 246; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 246; 26B; 260 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 721; 725; 729; 73C; 575 74A Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 76T Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 (Kugelbund) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 45 Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb; 26N; 27F Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27F 76O 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F H15 e11*2007/46*2977*.. 125 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; QX30; Allradantrieb; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A 245/50R18 100 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27F 255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27F § 22 51172 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 45 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des § 22 51172 Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 45 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft § 22 51172 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 45 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad § 22 51172 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 45 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / § 22 51172 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 45 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. § 22 51172 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 45 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 51172 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 45 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. § 22 51172 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 45 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 51172 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 45 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. § 22 51172 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 45 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 51172 YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 45 YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 51172 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 51172 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 45 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA § 22 51172 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 45 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA § 22 51172 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA § 22 51172 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA § 22 51172 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA § 22 51172 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA § 22 51172 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA § 22 51172 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA § 22 51172 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA § 22 51172 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 45 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA § 22 51172 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 45 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA § 22 51172 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 45 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA § 22 51172 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 45 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA § 22 51172 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.