Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 51172 Gerät: Sonderräder für Pkw 8 J x 18 EH2+ Typ: FH8080 § 22 51172 Inhaber der ABE und MAK S.p.A. Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 51172 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 51172 Die ABE-Nr. 51172 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 EH2+, Typ FH8080, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0444-16-WIRD vom 21.12.2016 beschrieben. Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n 1-5 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, § 22 51172 die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Rades, das Herstelldatum (Monat und Jahr), das Typzeichen und die Einpresstiefe anzubringen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 21.12.2016 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 31.01.2017 Im Auftrag Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 25 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120530726/I2BX FH8080/I2BX PCD120 ohne 72,6 795 2150 11/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1) Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 187; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) § 22 51172 Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M3B; 392C; 3K; 346K; 346R; 346L; 346C; 346X; 390X; 390L; 3L; 182; R/C; M85; 3C; 1C; Z89; 560X; 3K-N1; 187; ZR Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : HY; K-N1; 3C; X-N1; UKL/X; 6C; 5L; X3; 5K; UKL-N1; 3-HY; UKL-C/X; 1C; 3-V Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C 120 Nm für Typ : M85; ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 25 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 130 Nm für Typ : 3-HY 140 Nm für Typ : HY; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 225 245/45R18 51G Nur ActiveHybrid 5; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744; 76O HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/50R18 12T; 51G Nur ActiveHybrid 7, 255/45R18 99 12A 7L; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 7er, 3er Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 51172 3-HY e1*2007/46*0586*.. 330 245/50R18 51G; 52J Nur ActiveHybrid 7, 7L; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744; 76Z Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74D 22F; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 24M Cabrio; 85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74D 57F; 654; 68B 170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 25 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M; 631 e1*93/81*0029*07; 255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; Cabrio; 57F; 631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; Cabrio; 57F; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93 51J BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 265 225/45R18 91Y 11A; 248; 5GG Ab 225/45R18 95 11A; 248 e24*2007/46*0022*03; 235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 27I; Ab 5GG e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; § 22 51172 235/40R18 95 11A; 24J; 248; 27I Heckantrieb; 245/40R18 93Y 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 26P; 27H; 27I 12A; 51A; 512; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 51J BMW 3er (F30) ab 2012; 85 - 265 225/45R18 91Y 11A; 248 Ab e1*2007/46*0314*05; 235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 27I Limousine; Stufenheck; 245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 248; Allradantrieb; 26P; 27H; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/50R18 95W GA7; XFE ab e1*2007/46*0559*01; 235/45R18 97 67G Allradantrieb; 235/50R18 97 XFG; 11A; 24J; 248; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 25 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24J; 24M; 5FE Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 721; 725; 729; 73C; 346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 74D; 744 e1*98/14*0146*.. 68B 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M; 5GA; 57F; 654; 68B 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 5GA; 57F; 654; 721; 725; 729; 73C; 68B 85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J; 74D; 744 57E; 68B 255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; § 22 51172 22L; 24D; 51G; 57F; 654; 68B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E; 721; 725; 729; 73C; 68B 74D 225/40R18 92 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04; 225/40R18 92 Facelift ab September 235/40R18 91 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 25 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B Facelift ab September 225/40R18 92Y 2008; Nur bis 235/40R18 91Y e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis 85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine; 235/40R18 91 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis 89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08; § 22 51172 235/40R18 91Y 11A; 24J Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 190 235/40R18 91 11A; 24J bis 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 200 225/40R18 92 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 120 - 222 225/40R18 92 11A; 24J; 52J Coupe; Allradantrieb; 120 - 225 225/40R18 88 11A; 24J; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 57E; 99B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 575 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R18 91 5GG Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 25 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 11A; 24J Nur bis 235/40R18 91 11A; 24J e1*2001/116*0344*05; 155 - 225 225/40R18 88 11A; 24J; 57E; 575 Touring; Limousine; 235/40R18 91Y 11A; 24J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Coupe; Heckantrieb; 225/40R18 88W 57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 11A; 24J; 57E; 689 721; 725; 729; 73C; 74D 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Cabrio; Heckantrieb; 225/40R18 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 57E; 689 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D § 22 51172 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/45R18 95 GA3; 11A; 248 ab e1*2007/46*0316*09; 235/40R18 95 11A; 245; 248; 27I 4er Cabrio (F33); 245/40R18 93Y 11A; 24J; 248; 26P; Cabrio; Allradantrieb; 27H; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/45R18 91 GA3; 11A; 248 ab e1*2007/46*0316*08; 235/40R18 91 11A; 245; 248; 27I 4er Coupe (F32); 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26P; Coupe; Allradantrieb; 27H; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 95 GA3; 11A; 248 4er Gran Coupe (F36); 235/40R18 95 11A; 245; 248; 27I ab e1*2007/46*0316*10; 245/40R18 93W 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27H; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 25 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 11A; 24J nur Kombi 245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M nur Limousine 245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 11A; 24J; 51G; 52J M Roadster (Cabrio); M Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 533; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76Z § 22 51172 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 271 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74D; 247; 273 76O Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 271 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74D; 247; 273 76O Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; ab 247; 271 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 273 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 25 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1; 235/40R18 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1; 235/40R18 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W 11A; 245; 248; 51JBMW X3; BMW X4; 225/55R18 98 11A; 245; 248; 51JAllradantrieb; § 22 51172 235/50R18 97 11A; 245; 248; 51JHeckantrieb; 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1; 235/40R18 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18 95W 11A; 245; 248; 51J BMW X3; BMW X4; 225/55R18 98 11A; 245; 248; 51J Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 245; 248; 51J Heckantrieb; 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 25 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/40R18 92 12T Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 250 225/40R18 88 12A; 57E; 68B 51A; 71C; 71K; 721; 225/40R18 92 12T 725; 729; 73C; 74D; M+S 235/40R18 91 11A; 12A; 245; 57E; 76O; 97K 689 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91 11A; 22M; 241; 244; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 246; 247; 26B; 26N; BMW 1er (F21 2012); 27F 235/40R18 91 11A; 22M; 241; 244; Ab 246; 247; 26B; 26J; e1*2007/46*0283*04; 27F Ab e1*2007/46*0273*04; 245/35R18 92 11A; 22M; 24D; 27F; Kombilimousine; 57F; 570; 68T Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; § 22 51172 74D; 76O 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 11A; 21B; 22I; 24C; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24M e1*2007/46*0277*07; 225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Cabrio; Coupe; 24C; 24D Heckantrieb; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 100 - 240 215/40R18 85Y 11A; 21B; 24C; 57E; 721; 725; 729; 73C; 575 74D; 744; 76R 225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 24C; 57E; 68B; 68T 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 24C; 57E; 689 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 575; 68T 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 11A; 21B; 22I; 22M; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 24C; 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22B; Nur bis 22L; 24C; 24M e1*2007/46*0273*03; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; Ab 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0287*10; 245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; Schrägheck 2-türig; 270; 57F; 575; 68T Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 25 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21B; 22I; 22M; Nur bis 24C; 24M e1*2001/116*0287*09; 225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22B; 4-türig; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C; 245/35R18 88 11A; 22B; 22H; 22L; 74D; 744 24D; 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 11A; 241; 244; 246; 2ER REIHE; ab 26P e1*2007/46*0277*08; 215/45R18 89Y 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Coupe; 26B; 26J; 27F; 54A Allradantrieb; 225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 244; Heckantrieb; 246; 247; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C; 247; 26B; 26J; 27F; 71K; 721; 725; 73C; 54A; 6A9 74D; 76O 235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H § 22 51172 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F; 6AB 245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F; 54A; 57F; 6A9 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S 11A; 244; 245; 26P; 2ER REIHE; ab 52J e1*2007/46*0277*08; 215/45R18 M+S 11A; 244; 245; 26B; Cabrio; Coupe; 26J; 27F; 52J Allradantrieb; 225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 246; Heckantrieb; 26B; 26N; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 241; 246; 26B; 12A; 51A; 6AA; 71C; 26J; 57E; 6A9 71K; 721; 725; 73C; 235/35R18 M+S 11A; 241; 244; 246; 74D; 76O 247; 26B; 26N; 27H; 52J 235/40R18 91 11A; 241; 246; 26B; 26J; 57E; 6AB 245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F; 57F; 6A9 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 25 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/50R18 95Y 5HR Nur BMW 5er Touring; 235/45R18 98 Heckantrieb; 100 - 330 245/45R18 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 235/45R18 98 12A Nur BMW 5er Touring; 120 - 280 245/45R18 12T; 51G; 52J Allradantrieb; 245/45R18 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R18 95Y 12A Stufenheck; 120 - 330 245/45R18 12T; 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R18 95Y 12A Stufenheck; 100 - 330 245/45R18 12T; 51G Heckantrieb; 255/45R18 99 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; § 22 51172 725; 729; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 235/45R18 98 12A Nur BMW 5er Touring; 120 - 280 245/45R18 12T; 51G; 52J Allradantrieb; 245/45R18 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/50R18 95Y 5HR Nur BMW 5er Touring; 235/45R18 98 Heckantrieb; 100 - 330 245/45R18 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 225/50R18 95 Lim (Gran Coupe 4- 235/45R18 94 türig); Allradantrieb; 245/45R18 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 25 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 225/50R18 95W 5HR Nicht Lim (Gran Coupe 225/50R18 95Y 4-türig); Cabrio; 235/45R18 94W 5HI Coupe; Allradantrieb; 235/45R18 94Y 5HI Heckantrieb; 245/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von § 22 51172 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 25 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite § 22 51172 des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 25 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch § 22 51172 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 25 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der § 22 51172 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 25 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. § 22 51172 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 25 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 51172 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 25 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. § 22 51172 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 25 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 245/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. § 22 51172 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 265/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 51172 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 25 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA § 22 51172 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 25 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA § 22 51172 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 25 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA § 22 51172 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 25 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA § 22 51172 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0444-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51172 ANLAGE: 3 Radtyp: FH8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 25 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA § 22 51172 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.