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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51138



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8,5 J x 19 EH2+


             Typ:                         FH8590
§ 22 51138




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51138


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51138


             Die ABE-Nr. 51138 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 19 EH2+, Typ FH8590, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung) vom 10.03.2017
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 14

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51138




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 10.03.2017
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 15.03.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51138 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19EH2+ Typ FH8590
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
             Modell                          FAHR
             Typ                             FH8590
             Radgröße                        8,5J X 19EH2+
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             I2BX         FH8590 I2BX / ohne Ring             5/120/72,6          30         795    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51138
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           FH8590
             Radgröße                        8,5J X 19EH2+
§ 22 51138




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S02    Serienschraube          Kegel 60°   130                      27,5               O.E
                    M14x1,25
             S03    Serienschraube          Kegel 60°   110                      26                 O.E
                    M12x1,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J X 19EH2+ Typ FH8590
             Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 3er-Allrad           135-170        225/35R19   K1c K41 R02 T84 T88                A01 A12 A14
             346X                     135-170        235/35R19   G01 K1c K41 R02 T87 T88 T89 T90    A21 Car K42
             e1*98/14*,2001/116*                                 T91                                K56 Lim R21
             0144*..                                                                                V19 VA1 S03
             BMW 3er-Compact          85-141         225/35R19   K1c K41 R02                        A01 A12 A14
             346K                     85-141         235/35R19   G01 K1c K41 K45 R02 T87            A21 K42 K56
             e1*98/14*0167*..,                                                                      V19 VA1 S03
             e1*2001/116*0167*..
             BMW 3er-Reihe            77-170         225/35R19   K1c K41 R02                        A01 A12 A14
             346C, 346R               77-170         235/35R19   G01 K1c K41 R02 T87 T88 T89 T90    A21 Cbo Cpe
             e1*98/14,2001/116*                                  T91                                K42 K56 R21
             0112, 0146*..                                                                          V19 VA1 S03
             BMW 3er-Reihe            77-170         225/35R19   K1c K41 R02 T84 T88                A01 A12 A14
             346L                     77-170         235/35R19   G01 K1c K41 R02 T87 T88 T89 T90    A21 Car K42
             e1*97/27*0097*..,                                   T91                                K56 Lim R21
             e1*98/14*0097*..                                                                       V19 VA1 S03
             BMW 3er-Reihe            85-265         225/35R19   K1b R02 T84                        A01 A12 A14
             3L                       85-265         225/40R19   K1b R02                            A21 A57 Lim
§ 22 51138




             e1*2007/46*0314*05-..    85-265         235/35R19   K1c R02                            V19 VA1 S02
             - ab Modell 2012         85-265         245/35R19   K1c R02
             - incl. Facelift 2015
             BMW 3er-Touring          85-265         225/35R19   K1b R02 T84                        A01 A12 A14
             3K, 3K-N1                85-265         225/40R19   K1b R02                            A21 A57 Car
             e1*2007/46*0315*06-..    85-265         235/35R19   K1c R02                            V19 VA1 S02
             e24*2007/46*0022*03-     85-265         245/35R19   K1c R02
             - ab Modell 2013
             - incl. Facelift 2015
             BMW 6er-Reihe            230, 235       235/40R19   R02                                A12 A14 A21
             6C                       230-330        245/40R19   R02                                Cbo Cpe L06
             e1*2007/46*0562*..                                                                     V19 VA1 S02
             BMW X3                   100-210        235/45R19   R02 R37                            A12 A14 A21
             X3, X-N1                 100-230        245/45R19   A01 K1a R02                        B90 V19 VA1
             e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/40R19   K1a K1b R02                        S02
             e1*2007/46*0454*..
             - incl. Facelift 2014
             BMW X4                   100-210        235/45R19   R02 R37                            A12 A14 A21
             X3, X-N1                 100-230        245/45R19   A01 K1a R02                        B90 V19 VA1
             e1*2007/46*              100-230        255/40R19   K1a K1b R02                        S02
             0512*11-.., 0454*13-..
             BMW X4                   100-210        235/45R19   R02 R37                            A12 A14 A21
             X3, X-N1                 100-230        245/45R19   R02                                B90 KMV V19
             e1*2007/46*              100-230        255/40R19   K1a R02                            VA1 S02
             0512*11-.., 0454*13-..
             - mit M-Paket -
             Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51138 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19EH2+ Typ FH8590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 7

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51138




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51138 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19EH2+ Typ FH8590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 4 von 7

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
             Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 51138




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).


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             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19EH2+ Typ FH8590
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 5 von 7

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51138




             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19EH2+ Typ FH8590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 6 von 7

             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
             Nr. 15   255/30R19     305/25R19
             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§ 22 51138




             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
             Nr. 22   265/40R19     295/35R19
             Nr. 23   265/45R19     295/40R19
             Nr. 24   265/50R19     295/45R19
             Nr. 25   275/30R19     315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 5, Gutachten Nummer 55809316, Ausfertigung 1
             (RADTYP FH9590) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Januar 2017 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55809216 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19EH2+ Typ FH8590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 7 von 7
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 6. Januar 2017
§ 22 51138




             Schmidt                                                                      00262803.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim