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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 9 J x 18 EH2+

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 51173*01




                                special wheels for passenger cars 9 J x 18 EH2+


                Nummer der Genehmigung: 51173                  Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      FH9080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 51173                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 51173*01




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      05.05.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0445-16-WIRD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 51173                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-2

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 51173*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 51173                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 51173*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 44
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                112544666/WS3 FH9080/WS3X                      ohne                        66,6                    780     2195     12/16
                X
                112544666/WS3 FH9080/WS3X                      ohne                        66,6                   795      2150 12/16
                X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C044; Radbefestigung: Serie
§ 22 51173*01




                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;             BMW Active Tourer
                                                                        26N; 27U                        F45;
                                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                                  235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                247; 26J; 27U           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O; 83L
                UKL-L          e1*2007/46*0371*..        85 - 170 235/45R18 94  11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O; 83L

                Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 235/45R18 94              11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76O; 83L




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 2 von 19
                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;                   BMW Active Tourer
                F2GT         e1*2007/46*1677*..                        26N; 27U                              F45;
                                                                                                             BMW Gran Tourer F46;
                                                                 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;           Allradantrieb;
                                                                               247; 26J; 27U                 Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76O; 83L

                Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 275/40R18 99             GA9; 57F                 Kombilimousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76B; 76O; 97H
                G5L            e1*2007/46*1688*..      120 - 265 275/40R18 99       GA9; 57F                 Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
§ 22 51173*01




                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76B; 76O; 97H

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 204 X; 207; 204 K; 204; 212K; 221; 220
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C044; Radbefestigung: B450L28517
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : R1EC; 212; R1ES (Baureihe W213)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C044; Radbefestigung: B450L28517
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 639/2; 639; 212; 204; 204 K; 220; 639/4; 639/5
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C044; Radbefestigung: B450L28517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 212; 212K
                                                             150 Nm für Typ : 220; 221; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                             150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; R1ES
                                                             150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                             150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92          11A; 27H; 27I; 57F; 575 bis
                                                                                                         e1*2001/116*0431*36;
                                                              255/35R18 94       11A; 248; 27B; 27H;     Coupe; Heckantrieb;
                                                                                 57F; 68B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 76B
                204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 245/40R18 97Y     11A; 248; 57F; 575      Nur Baureihe 205;
                204 K          e1*2001/116*0457*..             255/35R18 94Y     11A; 248; 5HI; 57F      neue C-Klasse;
                                                               255/40R18 99      11A; 248; 57F           Kombilimousine;
                                                               265/35R18 97Y     11A; 244; 27H; 27I; 57F Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb; nur
                                                              265/40R18 97Y      11A; 244; 27H; 27I; 57F Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              275/35R18 95Y      11A; 244; 247; 27H;     12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                 27I; 57F                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76B; 76O
                204            e1*2001/116*0431*..   270      245/40R18 93Y      11A; 248; 57F; 67O      Nur Baureihe 205;
                                                              255/40R18 95       11A; 248; 57F; 68W      neue C-Klasse; nur
                                                              265/35R18 93Y      11A; 244; 27H; 27I;     Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                 57F; 689                Cabrio;
                                                              265/40R18 97       YAR; 11A; 244; 27H;     Kombilimousine; Coupe;
§ 22 51173*01




                                                                                 27I; 57F                Limousine;
                                                              275/35R18 95       11A; 244; 247; 27H;     Allradantrieb; nicht
                                                                                 27I; 57F; 688           Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76B; 76O
                204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/40R18 97       11A; 248; 57F; 575;     Nur Baureihe 205;
                204 K          e1*2001/116*0457*..                               67O                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                                              255/35R18 94Y      11A; 248; 57F; 6B2      Kombilimousine; Coupe;
                                                              255/40R18 95Y      11A; 248; 57F; 6B3      Limousine;
                                                              265/35R18 97       11A; 244; 27H; 27I;     Allradantrieb;
                                                                                 57F; 6B4                Heckantrieb; nicht
                                                              265/40R18 97       YAR; 11A; 244; 27H;     Hybrid;
                                                                                 27I; 57F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              275/35R18 95Y      11A; 244; 247; 27H;     12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                 27I; 57F; 688           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76B; 76O
                204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y      11A; 24J; 24M           Nur Baureihe 204;
                                                              235/40R18 95       11A; 21P; 22I; 24J;     Limousine;
                                                                                 24M                     Heckantrieb;
                                                              245/35R18 92Y      11A; 22I; 24M; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 68T                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              255/35R18 94       11A; 22I; 24D; 57F;     721; 725; 73C; 74A
                                                                                 68B




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 19
                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92          11A; 24J; 24M             Nur Baureihe 204; Nur
                                                           245/35R18             11A; 22I; 24M; 51G;       4-MATIC; Limousine;
                                                                                 57F; 575                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/35R18 94       11A; 22I; 24D; 57F; 575   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A
                204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 24J; 24M            Nur 4-MATIC; bis
                                                               245/35R18     11A; 22I; 22M; 24M;           e1*2001/116*0457*24;
                                                                             51G; 57F; 575                 Kombi;
                                                               255/35R18 94  11A; 22I; 22M; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             57F; 575                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A
                204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M             bis
                                                              245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M;            e1*2001/116*0457*24;
                                                                            57F; 68T                       Kombi; Heckantrieb;
                                                              255/35R18 94Y 11A; 22I; 22M; 24M;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            57F; 68B                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 22L;            721; 725; 73C; 74A
                                                                            24D; 57F; 689

                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
§ 22 51173*01




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 275/40R18 99           GA9; 11A; 27P; 57F        Coupé; Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           76B; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 275/40R18 99           GA9; 11A; 27P; 57F        Baureihe W213; nicht
                                                                                                           All Terrain;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           76B; 76O
                212            e1*2001/116*0501*..   110 - 245 275/40R18 99      GA9; 11A; 27P; 57F        Baureihe W213;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           76B; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 19
                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97          11A; 21P                  Baureihe W212;
                                                                                                           Stufenheck;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                           73C; 74A
                212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                           Baureihe W212;
                                                     100 - 215 275/35R18 95W 11A; 248; 57F; 688            Stufenheck;
                                                     100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                      Heckantrieb;
                                                               245/40R18 97  11A; 21P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             689                           721; 725; 729; 73C;
                                                     225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 248; 57F; 688            74A

                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94          11A; 22I; 248; 57F;       Coupe; Heckantrieb;
                                                                                 575; 68B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     120 - 245 265/35R18 97      11A; 22I; 248; 57F; 689   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                     125 - 215 265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 5HA;           74A; 76B
§ 22 51173*01




                                                                             57F; 689
                                                     225 - 245 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575
                207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 57F; 689 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                     125 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575 74A; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97Y 57F; 575; 689                      Kombi; Heckantrieb;
                                                          275/35R18 99  11A; 248; 57F; 67B;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        688                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 24M; 56G                     GLK; Allradantrieb;
                                                           255/45R18 99  11A; 24M                          Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           76B; 76O; 977




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 285/45R18 103 XFP; 57F                         ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                          217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76B; 76O; 97M

                Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 265/40R18               51G; 57F; 574            Nicht für Fz. m.
                                                                                                          Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                                          Nur 4-MATIC;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76B
                220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 265/40R18         51G; 57F; 575            Nicht für Fz. m.
                                                               275/40R18         10N; 51G; 57F; 571       Länge 6158 mm; nicht
                                                               275/40R18-99      11A; 22B; 24M; 57F;      für gepanzerte Fz;
§ 22 51173*01




                                                                                 571                      Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76B

                Verkaufsbezeichnung:    VITO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                639/4        L275                    65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
                639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247;           bis
                639/5          e1*2007/46*0459*..,                          54A                           e1*2007/46*0459*05;
                               L720                           255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;           bis
                                                                            5JK; 54A                      e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A                Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 19
                Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247;                bis
                                                                       54A                                e1*2007/46*0457*08;
                                                         255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;                Allradantrieb;
                                                                       5JK; 54A                           Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§ 22 51173*01




                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§ 22 51173*01




                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 51173*01




                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 51173*01




                     berücksichtigen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/45R18
                                    Hinterachse:                        275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                                                                                                                    Seite: 11 von 19
                      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1300kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
§ 22 51173*01




                67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          275/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/40R18
                                    Hinterachse:                        275/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51173*01




                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          255/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/45R18
                                    Hinterachse:                          255/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51173*01




                6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig!
                977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                     sein.
                     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
§ 22 51173*01




                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
                GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/45R18
                     Hinterachse: 275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/50R18
                                    Hinterachse:                          285/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51173*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      UKL-L
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                       Variante(n):      Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27U                      y = 140             y = 220                    HA
                             27V                      y = 140             y = 220                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
§ 22 51173*01




                             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 270       y = 280             23                HA
                             27H                   x = 270       y = 280              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      UKL-L
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                       Variante(n):      Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 260                    VA
                             26P                      x = 250             y = 210                    VA
                             27B                      x = 210             y = 270                    HA
                             27I                      x = 160             y = 220                    HA
§ 22 51173*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      204
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:      C-KLASSE

                       Variante(n):      ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 350                    VA
                             26P                      x = 240             y = 285                    VA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 350             30                VA
§ 22 51173*01




                             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 19 von 19

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      204
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:      C-KLASSE

                       Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 245             y = 350                    VA
                             26P                      x = 195             y = 300                    VA
                             27B                      x = 340             y = 260                    HA
                             27I                      x = 290             y = 210                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
§ 22 51173*01




                             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
                             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
                             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.