Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51173



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          9 J x 18 EH2+


             Typ:                         FH9080
§ 22 51173




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51173


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51173


             Die ABE-Nr. 51173 erstreckt sich auf die Räder 9 J x 18 EH2+, Typ FH9080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0445-16-WIRD vom 22.12.2016 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51173




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 22.12.2016 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 30.01.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 17

             Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 44
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             120544726/I6BX FH9080/I6BX PCD120              ohne                        72,6                    795     2150     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 346K; 187; 182; 1C; 560X; Z85; 346R; 390X; 1K4; 390L;
                                                          346X; 1K2; 346L; 346C
             Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51173




                                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : X3; 5L; 1C; X-N1; K-N1; 3C; 6C; HY; 5K
             Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                          Typ : X83
             Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                          120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 390L; 390X; 560X
                                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                          140 Nm für Typ : K-N1; X-N1; X3; X83; 1C; 3C; 5K; 5L; 6C
                                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                          3L




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             HY           e1*2007/46*0323*.. 225       275/40R18              51G; 57F; 575            Nur ActiveHybrid 5;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 744;
                                                                                                       76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96          57E; 992                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/45R18 99          11A; 24M; 57F; 575       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        255/45R18 99          11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74D
                                                        275/40R18 99          11A; 24M; 57F; 992

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
             3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/40R18 95            GA3; 11A; 248; 57F   BMW 3er (F31) ab
                                                                                                   2012;
             3K-N1          e24*2007/46*0022*..              265/35R18 93Y 11A; 248; 27I; 57F; 689 Ab
                                                                                                   e24*2007/46*0022*03;
                                                                                                   Ab
                                                                                                   e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                   Allradantrieb;
§ 22 51173




                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74D; 76B; 76O
             3L             e1*2007/46*0314*..     85 - 265 255/40R18 95   11A; 248; 27I; 57F;     BMW 3er (F30) ab
                                                                           6AA                     2012;
                                                                                                   Ab
                                                                                                   e1*2007/46*0314*05;
                                                             265/35R18 93  11A; 248; 27I; 57F;     Limousine; Stufenheck;
                                                                           6AA; 689                Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74D; 76B; 76O
             346C           e1*2001/116*0112*..,   77 - 170 255/35R18      10N; 11A; 22B; 22L;     Kompakt; Cabrio;
                            e1*98/14*0112*..                               24M; 51G; 57F; 68B      Coupe; Limousine;
             346K           e1*2001/116*0167*..,                                                   Stufenheck 4-türig;
                            e1*98/14*0167*..                                                       Touring;
             346L           e1*97/27*0097*..,                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0097*..                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
             346R           e1*2001/116*0146*..,                                                   721; 725; 729; 73C;
                            e1*98/14*0146*..                                                       74D; 744; 76B
             346X           e1*2001/116*0144*..,   135 - 170 255/35R18     10N; 11A; 22B; 22L;     10B; 11G; 11H; 12A;
                            e1*98/14*0144*..                               24M; 51G; 57F; 68B      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                   76B




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 255/35R18              51G; 57F; 575            Facelift ab September
                                                                                                       2008; Ab
                                                                                                       e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                       Touring; Limousine;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B
             390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 225 255/35R18         51G; 57F; 575            Facelift ab September
                                                                                                       2008; Ab
                                                                                                       e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                       Touring; Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95           GA3; 11A; 248; 27I;      4er Gran Coupe (F36);
                                                                              57F                      ab
§ 22 51173




                                                                                                       e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O
             3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 265 255/40R18 95      GA3; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                              57F                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                       4er Coupe (F32);
                                                                                                       Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O
             3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 265 255/40R18 95      GA3; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                              57F                      e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                       4er Cabrio (F33);
                                                                                                       Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 99B               nur Limousine
                                                        275/35R18 95  11A; 24M; 57F; 575               Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/45R18 99                                    BMW X3; BMW X4;
                                                       275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L                Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/45R18 99                                    BMW X3; BMW X4;
                                                       275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L                Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51173




                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88          57F; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                                        255/35R18 90          11A; 24M; 57F; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B

             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92            11A; 244; 247; 27H;      BMW 1er (F20 2011);
             1K4          e1*2007/46*0283*..                                  57F; 570; 68T            BMW 1er (F21 2012);
                                                      255/35R18 90W           11A; 22M; 244; 247;      Ab
                                                                              27F; 57F; 68B            e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                       Ab
                                                                                                       e1*2007/46*0273*04;
                                                           265/35R18 93       11A; 22M; 244; 247;      Kombilimousine;
                                                                              27F; 57F; 689            Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 240 245/35R18 88Y         11A; 22B; 24D; 57F;      1ER REIHE; bis
             182          e1*2001/116*0352*..                                 575; 68T                 e1*2007/46*0277*07;
                                                        255/35R18 90Y         11A; 22B; 24D; 57F;      Cabrio; Coupe;
                                                                              68B                      Heckantrieb;
                                                           265/35R18 93       11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              689                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 744; 76B; 76R
             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/40R18 88       11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
                                                                              575                      e1*2001/116*0287*09;
                                                           245/35R18 88       11A; 22B; 22L; 24D;      4-türig;
                                                                              57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 744; 76B
             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18          11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
             1K4            e1*2007/46*0283*..                                51G; 575                 e1*2007/46*0283*03;
             187            e1*2001/116*0287*..                                                        Nur bis
                                                                                                       e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                       Ab
                                                                                                       e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                       Schrägheck 2-türig;
                                                                                                       Schrägheck 4-türig;
§ 22 51173




                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 744; 76B
             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18          11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
             1K4            e1*2007/46*0283*..                                51G; 575                 e1*2007/46*0283*03;
             187            e1*2001/116*0287*..            245/35R18          11A; 22B; 22L; 24M;      Nur bis
                                                                              51G; 57F; 575            e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                       Ab
                                                                                                       e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                       Schrägheck 2-türig;
                                                                                                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 744; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 247;           2ER REIHE; ab
                                                                         57F                           e1*2007/46*0277*08;
                                                           245/40R18 93  11A; 244; 247; 27F;           Cabrio; Coupe;
                                                                         54A; 57F; 6A9                 Allradantrieb;
                                                           255/35R18 90W 11A; 244; 247; 57F;           Heckantrieb;
                                                                         6AB                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 247;           2ER REIHE; ab
                                                                         57F                           e1*2007/46*0277*08;
                                                           245/40R18 93  11A; 244; 247; 27F;           Cabrio; Coupe;
                                                                         54A; 57F; 6A9                 Allradantrieb;
                                                           255/35R18 90Y 11A; 244; 247; 57F;           Heckantrieb;
                                                                         6AB                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/40R18 99           57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O
             5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/40R18          GA9; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
§ 22 51173




                                                                                                       74D; 76B; 76O
             5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/40R18          GA9; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O
             5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/40R18          GA9; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18              GA9; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 275/40R18 99       57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; 76O




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 17
             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18              GA9; 51G; 57F            Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                                       türig); Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76B; 76O
             6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 275/40R18          GA9; 51G; 57F            Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                                       4-türig); Cabrio;
                                                                                                       Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76B; 76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51173




             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 17
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                    der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                    herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 51173




                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                          Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 17
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 51173




             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        215/40R18
                                  Hinterachse:                        245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/45R18
                                  Hinterachse:                        275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 17
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51173




                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                 Hinterachse:                        245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 17
             6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/40R18
                                 Hinterachse:                        255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 51173




             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                  unterschritten wird.
             992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/45R18
                                 Hinterachse:                          275/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           235/40R18
                                Hinterachse:                           265/35R18



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/50R18
                                 Hinterachse:                          275/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/40R18
                  Hinterachse: 245/35R18
§ 22 51173




                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R18
                  Hinterachse: 255/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 17


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       BMW AG
                    Fahrzeugtyp:      3K
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0315*..
                    Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                    VA
                          26B                      x = 225             y = 320                    VA
                          27I                      x = 170             y = 260                    HA
                          27B                      x = 220             y = 310                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51173




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 225       y = 320              8                VA
                          26J                   x = 225       y = 320             25                VA
                          27H                   x = 220       y = 310              8                HA
                          27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 17

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       BMW AG
                    Fahrzeugtyp:      1C
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:      2ER REIHE

                    Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 200             y = 200                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                          27F                   x = 280       y = 370             30                HA
                          27H                   x = 280       y = 370              8                HA
§ 22 51173




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 15 von 17

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       BMW AG
                    Fahrzeugtyp:      1K4
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
                    Handelsbez.:      1ER REIHE

                    Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 190             y = 220                    VA
                          26P                      x = 140             y = 170                    VA
                          27B                      x = 220             y = 270                    HA
                          27I                      x = 170             y = 240                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 190       y = 220              8                VA
                          27F                   x = 220       y = 270             30                HA
§ 22 51173




                          27H                   x = 220       y = 270              8                HA
                          26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 17

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       BMW AG
                    Fahrzeugtyp:      3C
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0316*..
                    Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 225             y = 320                    VA
                          26P                      x = 175             y = 270                    VA
                          27B                      x = 220             y = 310                    HA
                          27I                      x = 170             y = 260                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320             12                VA
§ 22 51173




                          26N                   x = 225       y = 320              8                VA
                          27F                   x = 220       y = 310             33                HA
                          27H                   x = 220       y = 310              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0445-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51173
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 17 von 17

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       BMW AG
                    Fahrzeugtyp:      3L
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0314*..
                    Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):      Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
             Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                    VA
                          26B                      x = 225             y = 320                    VA
                          27I                      x = 170             y = 260                    HA
                          27B                      x = 220             y = 310                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320             23                VA
§ 22 51173




                          26N                   x = 225       y = 320              8                VA
                          27H                   x = 220       y = 310              8                HA
                          27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.