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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 8 J x 18 EH2+

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 51172*01




                                special wheels for passenger cars 8 J x 18 EH2+

                Nummer der Genehmigung: 51172                  Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      FH8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 51172                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 51172*01




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      04.05.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0444-16-WIRD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 51172                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-5

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.

                10.   Bemerkungen:
§ 22 51172*01




                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      eine weitere Ausführung kommt hinzu
                      a further version is added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 51172                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        19.05.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 51172*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : BMW AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 43
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                120543726/I5BX FH8080/I5BX PCD120              ohne                        72,6                    795     2150     11/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 1C; 182
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
§ 22 51172*01




                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : Z85; 346K; 187; 346C; 346L; 346R; 346X; 560X
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : UKL/X; X3; 1C; UKL-N1; X-N1; UKL-C/X
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : X83
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                             120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                                             120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                             140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C
                                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 100                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/45R18 96W                                      721; 725; 73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 105 225/40R18 88W         5FE                      Kompakt; Cabrio;
                             e1*98/14*0112*..     77 - 170 225/40R18             51G; 57E; 574            Coupe; Limousine;
                346K         e1*2001/116*0167*..,          225/40R18 88W         57E; 68B                 Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..              255/35R18             10N; 11A; 22B; 22L;      Touring;
                346L         e1*97/27*0097*..,                                   51G; 57F; 654; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0097*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                346R           e1*2001/116*0146*..,                                                       721; 725; 729; 73C;
                               e1*98/14*0146*..                                                           74D; 744
                346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                     10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 57E; 68B               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/40R18 92                                721; 725; 729; 73C;
                                                     170      225/40R18 88Y Limousine                     74D

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                  nur Limousine
                                                           245/40R18     51G                              Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D
                560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95                               nur Kombi
§ 22 51172*01




                                                               245/40R18         51G                      Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D

                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88       11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R18 91       11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              235/45R18 94       11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 271                      76O

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R18 91           11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/45R18 94           11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 271                      76O

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244            ab
                                                                                                          e1*2007/46*0563*01;
                                                              225/45R18 91       11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94       11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 271                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W          122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                                          225/55R18 98           122; 51J                 Allradantrieb;
                                                          235/50R18 97           12R; 51J                 Heckantrieb;
                                                100 - 265 245/50R18 100          12T; 99L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99           12A; 991                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18 95W          122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                                          225/55R18 98           122; 51J                 Allradantrieb;
                                                          235/50R18 97           12R; 51J                 Heckantrieb;
                                                100 - 265 245/50R18 100          12T; 99L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99           12A; 991                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88          68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                                           235/40R18 91          11A; 21L; 54A; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 88          57F; 68T                 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51172*01




                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92            11A; 248; 27H; 57F;      BMW 1er (F20 2011);
                1K4          e1*2007/46*0283*..                                  570; 68T                 BMW 1er (F21 2012);
                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 215/40R18 89W                              1ER REIHE; bis
                182            e1*2001/116*0352*..             225/40R18 92  11A; 24M                     e1*2007/46*0277*07;
                                                     100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22I; 24M; 57F;          Cabrio; Coupe;
                                                                             575; 68T                     Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744; 76B; 76R




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 12
                Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 215/40R18 89           GB3; 11A; 24J            Nur bis
                1K4          e1*2007/46*0283*..           225/40R18 88           GB4; 57F                 e1*2007/46*0283*03;
                187          e1*2001/116*0287*..                                                          Nur bis
                                                                                                          e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744
                187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89                                Nur bis
                                                              225/40R18 88       57F; 575                 e1*2001/116*0287*09;
                                                                                                          4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744

                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51172*01




                1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y                                   2ER REIHE; ab
                                                          215/45R18 89Y          11A; 26P; 54A            e1*2007/46*0277*08;
                                                          225/40R18 92           GA2; 11A; 245; 248       Cabrio; Coupe;
                                                          225/45R18 91W          11A; 245; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                                 54A; 6A9                 Heckantrieb;
                                                              245/35R18 92       GA2; 11A; 248; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93       11A; 248; 27H; 54A;      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                 57F; 6A9                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76O
                1C             e1*2007/46*0277*..    240 - 250 215/40R18 M+S     52J                      2ER REIHE; ab
                                                               215/45R18 M+S     11A; 26P; 52J            e1*2007/46*0277*08;
                                                               245/35R18 92      GA2; 11A; 248; 57F       Cabrio; Coupe;
                                                               245/40R18 93      11A; 248; 27H; 57F;      Allradantrieb;
                                                                                 6A9                      Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 51172*01




                122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 51172*01




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
§ 22 51172*01




                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        215/40R18
                                    Hinterachse:                        245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                      mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 51172*01




                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R18
                                    Hinterachse:                        245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
§ 22 51172*01




                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                     unterschritten wird.
                991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/45R18
                                    Hinterachse:                          285/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/50R18
                                    Hinterachse:                          275/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R18


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                      Hinterachse: 245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 215/40R18
                     Hinterachse: 245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 205/45R18
                     Hinterachse: 225/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51172*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      1K4
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
                       Handelsbez.:      1ER REIHE

                       Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 220             y = 270                    HA
                             27I                      x = 170             y = 240                    HA
                             26B                      x = 190             y = 220                    VA
                             26P                      x = 140             y = 170                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51172*01




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
                             26J                   x = 190       y = 220             25                VA
                             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
                             27F                   x = 220       y = 270             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0444-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51172
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: FH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      1C
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0277*..
                       Handelsbez.:      2ER REIHE

                       Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250             y = 250                    VA
                             26P                      x = 200             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 280       y = 370             30                HA
                             27H                   x = 280       y = 370              8                HA
                             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
§ 22 51172*01




                             26N                   x = 250       y = 250              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 9 J x 18 EH2+

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 51173*01




                                special wheels for passenger cars 9 J x 18 EH2+


                Nummer der Genehmigung: 51173                  Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      FH9080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 51173                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 51173*01




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      05.05.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0445-16-WIRD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 51173                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-2

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 51173*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 51173                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 51173*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                            Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 44
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                120544726/I6BX FH9080/I6BX PCD120              ohne                        72,6                    795     2150     11/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 182; Z85; 1C; 187; 560X; 390X; 390L; 346X; 346R; 346L;
                                                             346K; 346C; 1K4; 1K2
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51173*01




                                                             für Typ : X3; 1C; 3K; 3K-N1; X-N1; K-N1; HY; 6C; 5L; 5K; 1K4; 3C;
                                                             1K2; 3L
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : X83
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C028; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                             120 Nm für Typ : Z85; 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 390L; 390X; 560X
                                                             140 Nm für Typ : K-N1; X-N1; X3; X83; 1C; 1K2; 1K4; 3C; 3K; 3K-N1;
                                                             3L; 5K; 5L; 6C
                Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                HY           e1*2007/46*0323*.. 225       275/40R18                 51G; 57F; 575             Nur ActiveHybrid 5;
                                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 744;
                                                                                                              76B; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96             57E; 992                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R18 99             11A; 24M; 57F; 575        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           255/45R18 99             11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74D
                                                           275/40R18 99             11A; 24M; 57F; 992




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 17
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
                3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/40R18 95            GA3; 11A; 248; 57F   BMW 3er (F31) ab
                                                                                                      2012;
                3K-N1          e24*2007/46*0022*..              265/35R18 93Y 11A; 248; 27I; 57F; 689 Ab
                                                                                                      e24*2007/46*0022*03;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 76O
                3L             e1*2007/46*0314*..     85 - 265 255/40R18 95   11A; 248; 27I; 57F;     BMW 3er (F30) ab
                                                                              6AA                     2012;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                                                265/35R18 93  11A; 248; 27I; 57F;     Limousine; Stufenheck;
                                                                              6AA; 689                Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
§ 22 51173*01




                                                                                                      74D; 76B; 76O
                346C           e1*2001/116*0112*..,   77 - 170 255/35R18      10N; 11A; 22B; 22L;     Kompakt; Cabrio;
                               e1*98/14*0112*..                               24M; 51G; 57F; 68B      Coupe; Limousine;
                346K           e1*2001/116*0167*..,                                                   Stufenheck 4-türig;
                               e1*98/14*0167*..                                                       Touring;
                346L           e1*97/27*0097*..,                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0097*..                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                346R           e1*2001/116*0146*..,                                                   721; 725; 729; 73C;
                               e1*98/14*0146*..                                                       74D; 744; 76B
                346X           e1*2001/116*0144*..,   135 - 170 255/35R18     10N; 11A; 22B; 22L;     10B; 11G; 11H; 12A;
                               e1*98/14*0144*..                               24M; 51G; 57F; 68B      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76B
                390L           e1*2001/116*0308*..    85 - 225 255/35R18      51G; 57F; 575           Facelift ab September
                                                                                                      2008; Ab
                                                                                                      e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                      Touring; Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B
                390X           e1*2001/116*0344*..    120 - 225 255/35R18     51G; 57F; 575           Facelift ab September
                                                                                                      2008; Ab
                                                                                                      e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                      Touring; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                                                                                                                     Seite: 3 von 17
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95           GA3; 11A; 248; 27I;      4er Gran Coupe (F36);
                                                                                 57F                      ab
                                                                                                          e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 255/40R18 95       GA3; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                                 57F                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                          4er Coupe (F32);
                                                                                                          Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 255/40R18 95       GA3; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                                 57F                      e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                          4er Cabrio (F33);
                                                                                                          Cabrio; Allradantrieb;
§ 22 51173*01




                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 99B               nur Limousine
                                                           275/35R18 95  11A; 24M; 57F; 575               Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/45R18 99                                    BMW X3; BMW X4;
                                                          275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L                Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76B; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                                                                                                                     Seite: 4 von 17
                Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/45R18 99                                    BMW X3; BMW X4;
                                                          275/45R18 103 11A; 248; 57F; 99L                Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76B; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88          57F; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                                           255/35R18 90          11A; 24M; 57F; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76B

                Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92            11A; 244; 247; 27H;      BMW 1er (F20 2011);
                1K4          e1*2007/46*0283*..                                  57F; 570; 68T            BMW 1er (F21 2012);
                                                         255/35R18 90W           11A; 22M; 244; 247;      Ab
                                                                                 27F; 57F; 68B            e1*2007/46*0283*04;
§ 22 51173*01




                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2007/46*0273*04;
                                                              265/35R18 93       11A; 22M; 244; 247;      Kombilimousine;
                                                                                 27F; 57F; 689            Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;          1ER REIHE; bis
                182            e1*2001/116*0352*..                           575; 68T                     e1*2007/46*0277*07;
                                                               255/35R18 90Y 11A; 22B; 24D; 57F;          Cabrio; Coupe;
                                                                             68B                          Heckantrieb;
                                                               265/35R18 93  11A; 22B; 24D; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             689                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744; 76B; 76R
                187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/40R18 88       11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
                                                                                 575                      e1*2001/116*0287*09;
                                                              245/35R18 88       11A; 22B; 22L; 24D;      4-türig;
                                                                                 57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744; 76B




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 17
                Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 225/40R18              11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
                1K4          e1*2007/46*0283*..                                  51G; 68T                 e1*2007/46*0283*03;
                187          e1*2001/116*0287*..                                                          Nur bis
                                                                                                          e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744; 76B
                1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18          11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
                1K4            e1*2007/46*0283*..                                51G; 68T                 e1*2007/46*0283*03;
                187            e1*2001/116*0287*..            245/35R18          11A; 22B; 22L; 24M;      Nur bis
                                                                                 51G; 57F; 575            e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51173*01




                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 247;           2ER REIHE; ab
                                                                            57F                           e1*2007/46*0277*08;
                                                              245/40R18 93  11A; 244; 247; 27F;           Cabrio; Coupe;
                                                                            54A; 57F; 6A9                 Allradantrieb;
                                                              255/35R18 90W 11A; 244; 247; 57F;           Heckantrieb;
                                                                            6AB                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                1C             e1*2007/46*0277*..    240 - 250 245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247;           2ER REIHE; ab
                                                                            57F                           e1*2007/46*0277*08;
                                                              245/40R18 93  11A; 244; 247; 27F;           Cabrio; Coupe;
                                                                            54A; 57F; 6A9                 Allradantrieb;
                                                              255/35R18 90Y 11A; 244; 247; 57F;           Heckantrieb;
                                                                            6AB                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 17
                Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/40R18 99           57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/40R18          GA9; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/40R18          GA9; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/40R18          GA9; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51173*01




                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18              GA9; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O
                K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 275/40R18 99       57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76B; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18              GA9; 51G; 57F            Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                                          türig); Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 76B; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/40R18              GA9; 51G; 57F            Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                                          4-türig); Cabrio;
                                                                                                          Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 76B; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 51173*01




                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§ 22 51173*01




                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                          Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 22.12.2016
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                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
§ 22 51173*01




                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        215/40R18
                                     Hinterachse:                        245/35R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        245/45R18
                                     Hinterachse:                        275/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.


                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 17
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51173*01




                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R18
                                    Hinterachse:                        245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           235/40R18



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                                    Hinterachse:                        255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 51173*01




                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                     unterschritten wird.
                992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/45R18
                                    Hinterachse:                          275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/40R18
                                    Hinterachse:                        265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/50R18
                                    Hinterachse:                          275/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R18
                     Hinterachse: 245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 51173*01




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/45R18
                     Hinterachse: 255/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/45R18
                     Hinterachse: 275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      3C
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0316*..
                       Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

                        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
                Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 225             y = 320                    VA
                             26P                      x = 175             y = 270                    VA
                             27B                      x = 220             y = 310                    HA
                             27I                      x = 170             y = 260                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51173*01




                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 225       y = 320             12                VA
                             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
                             27F                   x = 220       y = 310             33                HA
                             27H                   x = 220       y = 310              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      3K
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0315*..
                       Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 175             y = 270                    VA
                             26B                      x = 225             y = 320                    VA
                             27I                      x = 170             y = 260                    HA
                             27B                      x = 220             y = 310                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
§ 22 51173*01




                             26J                   x = 225       y = 320             25                VA
                             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
                             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
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                                                                                                                    Seite: 15 von 17

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      1C
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0277*..
                       Handelsbez.:      2ER REIHE

                       Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250             y = 250                    VA
                             26P                      x = 200             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 280       y = 370             30                HA
§ 22 51173*01




                             27H                   x = 280       y = 370              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      3L
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0314*..
                       Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                       Variante(n):      Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
                Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 175             y = 270                    VA
                             26B                      x = 225             y = 320                    VA
                             27I                      x = 170             y = 260                    HA
                             27B                      x = 220             y = 310                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
§ 22 51173*01




                             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
                             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
                             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
                             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0445-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51173
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FH9080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 17

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       BMW AG
                       Fahrzeugtyp:      1K4
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
                       Handelsbez.:      1ER REIHE

                       Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 190             y = 220                    VA
                             26P                      x = 140             y = 170                    VA
                             27B                      x = 220             y = 270                    HA
                             27I                      x = 170             y = 240                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
§ 22 51173*01




                             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
                             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
                             26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.