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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 EH2+

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51584




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 EH2+


             Nummer der Genehmigung: 51584                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   FH9020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51584                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51584




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                   DE-67245 Lambsheim

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   21.07.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55805817 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51584                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 -9                                                   1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51584




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                   The indications given in the above mentioned test report including its
                   annexes shall apply.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51584                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        03.08.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51584




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          FAHR
             Typ                             FH9020
             Radgröße                        9J X 20EH2+
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             I3BX         FH9020 I3BX / ohne Ring             5/120/72,6          35         795    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51584
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           FH9020 I3BX
             Radgröße                        9J X 20EH2+
§ 22 51584




             Einpresstiefe                   ET 35
             Herkunftsmerkmal                MADE IN TAIWAN
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S02    Serienschraube          Kegel 60°   130                      27,5               O.E
                    M14x1,25
             S03    Serienschraube          Kegel 60°   140                      32                 O.E
                    M14x1,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 3er GT               100-250        235/35R20   T92                                A12 A14 A21
             3-V, 3K-N1               100-250        245/35R20   A01 K1a K2b T95                    A57 Flh V20
             e1*2007/46*0559*..;      100-250        275/30R20   A01 K2a K2b K6g K6i K8h R03 T93    S02
             e24*2007/46*0022*05-
             ..

             BMW 3er-Reihe            85-265         225/35R20   K1b K2b T90                        A01 A12 A14
             3L                       85-265         245/30R20   K1c K2a K2b T90                    A21 A57 Lim
             e1*2007/46*0314*05-..    85-265         255/30R20   K2c K6g K8h R03 T92                V20 S02
             - ab Modell 2012
             - incl. Facelift 2015
             BMW 3er-Touring          85-151         225/35R20   A58 K1b K2b T90                    A01 A12 A14
             3K, 3K-N1                85-151         245/30R20   A58 K1c K2a K2b T90                A21 Car V20
             e1*2007/46*0315*06-..    85-265         225/35R20   A57 K1b R02 T90                    S02
             e24*2007/46*0022*03-     85-265         255/30R20   A57 K2c K6g K8h R03 T92
             - ab Modell 2013
             - incl. Facelift 2015
             BMW 4er-GranCoupé     100-135           225/35R20   A58 T90                            A12 A14 A21
§ 22 51584




             3C                    100-135           245/30R20   A01 A58 K1a K2b T90                Lim V20 S02
             e1*2007/46*0316*10-.. 100-250           225/35R20   A57 R02 T90
                                   100-250           255/30R20   A01 A57 K2b K6g K8d R03 T92
             BMW 4er-Reihe         100-250           225/35R20   Cbo Cpe R02 T90                    A12 A14 A21
             3C                    100-250           225/35R20   Cpe R03 T90                        A57 V20 S02
             e1*2007/46*0316*08-.. 100-250           235/30R20   A01 Cpe K2b R70 T88
                                   100-250           245/30R20   A01 Cpe K1a K2b T90
                                   100-250           255/30R20   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03 T88
                                                                 T92
             BMW X3                   100-230        245/40R20   T95 T99                            A12 A14 A21
             X3, X-N1                 100-230        255/35R20   A01 K1a K2b T93 T97                B90 V20 S02
             e1*2007/46*0512*..;      100-230        265/35R20   A01 K1a K1b K2b K6v T95 T99
             e1*2007/46*0454*..       100-230        275/35R20   A01 K1a K1b K2b K6v
             - incl. Facelift 2014
             BMW X3                   100-210        245/35R20   K1b K2b T95                        A01 A12 A14
             X83                      100-210        255/35R20   K1a K1b K2b T93 T97                A21 S03
             e1*2001/116*0249*..      100-210        265/35R20   K1c K2b T95 T99
             BMW X4                   100-230        245/40R20   T95 T99                            A12 A14 A21
             X3, X-N1                 100-230        255/35R20   A01 K1a K2b T93 T97                B90 V20 S02
             e1*2007/46*              100-230        265/35R20   A01 K1a K1b K2b K6v T95 T99
             0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/35R20   A01 K1a K1b K2b K6v
             BMW X4                   100-230        245/40R20   T95 T99                            A12 A14 A21
             X3, X-N1                 100-230        255/35R20   T93 T97                            B90 KMV V20
             e1*2007/46*              100-230        265/35R20   A01 K1a K2b K6v T95 T99            S02
             0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/35R20   A01 K1a K2b K6v
             - mit M-Paket -
             Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW X5                 135-235        255/45R20     K1a K2b 156                            A01 A07 A12
             X53                    135-235        255/50R20     F40 G01 K1a K2b 151                    A14 A21 S03
             e1*98/14*0153*..,      135-235        255/50R20     G01 K1a K2b K42 151
             e1*2001/116*0153*..    135-235        265/45R20     K1a K2b 154
                                    135-235        275/40R20     F40 K1a K2b 158
                                    135-235        275/40R20     K1a K2b K42 158

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§ 22 51584




             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             151      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1510 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 4 von 8

             158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 51584




             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
             Limousine, Roadster.

             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 5 von 8

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 51584




             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 6 von 8

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 51584




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 7 von 8

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
§ 22 51584




             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/50R20     305/45R20
             Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juli 2017 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51584 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J X 20EH2+ Typ FH9020
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 21. Juli 2017
§ 22 51584




             Schmidt                                                                       00275707.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim