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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51139



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          9,5 J x 19 EH2+


             Typ:                         FH9590
§ 22 51139




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51139


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51139


             Die ABE-Nr. 51139 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 19 EH2+, Typ FH9590, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung) vom 09.01.2017
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-9

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51139




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 09.01.2017
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 06.02.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          FAHR
             Typ                             FH9590
             Radgröße                        9,5J X 19EH2+
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             WS2X         FH9590 WS2X / ohne Ring             5/112/66,6          39         795    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51139
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           FH9590
             Radgröße                        9,5J X 19EH2+
§ 22 51139




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Datum und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S02    Schraube M14x1,5        Kegel 60°   120                      28                 B450L285
                                                                                                    17
             S03    Schraube M14x1,5        Kegel 60°   150                      28                 B450L285
                                                                                                    17

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi
                                             Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A4                 88-200         235/35R19   K1a K1b K2b                            A01 A12 A14
             B8, B81                 88-200         245/35R19   K1c K2b K56                            A21 Car Lim
             e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/35R19   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56            S02
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/40R19   T94 T98                                A12 A14 A21
             4G, 4G1                 100-245        255/40R19   A01 K1a K2b T00 T96                    A57 B90 Car
             e1*2007/46*0436*..;     100-245        265/35R19   A01 K1a K1b K2b K8b T94 T98            Lim NA1 S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi A6 allroad         140-245        255/45R19   K5w K6x                                A01 A12 A14
             4G, 4G1                                                                                   A21 A56 B92
             e1*2007/46*0436*..;                                                                       Car KMV S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi S4                 245            245/35R19   K1c K2b T89 T93                        A01 A12 A14
             B8, B81                 245            255/35R19   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56            A21 Car Lim
             e1*2001/116*0430*..;                                                                      S02
§ 22 51139




             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi S6 / S6 Avant      309, 331       255/40R19   K1a K2b T00 T96                        A01 A12 A14
             4G, 4G1                 309, 331       265/35R19   K1a K1b K2b K8b T94 T98                A21 A56 Car
             e1*2007/46*0436*..;                                                                       Lim S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             E-Klasse                110-190        245/35R19   K1a K1b K5d T93                        A01 A12 A14
             212                     110-190        245/40R19   K1a K1b K5d T94 T98                    A21 A58 Lim
             e1*2001/116*            110-190        255/35R19   K1c K2b K5d K5i K5k T92 T96            V19 S03
             0501*25-..              110-190        255/40R19   K1c K2b K5d K5i K5k
             (FIN: WDD213...)        110-190        265/35R19   K1c K2c K4i K5d K5i K5l K6i K7d K8h
                                                                T94 T98
                                     110-190        275/35R19   K2c K4i K6i K8h R03
                                     110-190        285/30R19   K2c K4i K6i K8m R03 T94 T98
                                     110-190        285/35R19   K2c K4i K6i K8m R03
             E-Klasse 4matic         135, 245       245/35R19   K1a K1b K5d T93                        A01 A12 A14
             212                     135, 245       245/40R19   K1a K1b K5d T94 T98                    A21 A56 Lim
             e1*2001/116*            135, 245       255/35R19   K1c K2b K5d K5i K5k T92 T96            V19 S03
             0501*25-..              135, 245       255/40R19   K1c K2b K5d K5i K5k
             (FIN: WDD213...)        135, 245       265/35R19   K2c K4i K6i K8h R03 T94 T98
                                     135, 245       275/35R19   K2c K4i K6i K8h R03
                                     135, 245       285/30R19   K2c K4i K6i K8m R03 T94 T98
                                     135, 245       285/35R19   K2c K4i K6i K8m R03




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             E-Klasse T-Modell      110-190        245/35R19    K1a K1b K5d R02 T93                    A01 A12 A14
             R1ES                   110-190        245/40R19    K1a K1b K5d T94 T98                    A21 A58 Car
             e1*2007/46*1560*..     110-190        255/35R19    K1c K2b K5d K5i K5k T96 X77            KOV V19 S03
             (FIN: WDD213...)       110-190        255/40R19    K1c K2b K5d K5i K5k T00 T96
                                    110-190        265/35R19    K1c K2c K4i K5d K5i K5l K6i K7d K8h
                                                                T94 T98
                                    110-190        275/35R19    K2c K4i K6i K8h R03 T00 T96
                                    110-190        285/30R19    K2c K4i K6i K8m R03 T94 T98
                                    110-190        285/35R19    K2c K4i K6i K8m R03
             E-Klasse T-Modell      135-245        245/35R19    K1a K1b K5d R02 T93                    A01 A12 A14
             4matic                 135-245        245/40R19    K1a K1b K5d T98                        A21 A56 Car
             R1ES                   135-245        255/35R19    K1c K5d K5i K5k R02 T96                KOV V19 S03
             e1*2007/46*1560*..     135-245        255/35R19    K2b R03 T96 X77
             (FIN: WDD213...)       135-245        255/40R19    K1c K2b K5d K5i K5k T00 T96
                                    135-245        265/35R19    K2c K4i K6i K8h R03 T98
                                    135-245        275/35R19    K2c K4i K6i K8h R03 T00 T96
                                    135-245        285/30R19    K2c K4i K6i K8m R03 T98
                                    135-245        285/35R19    K2c K4i K6i K8m R03
§ 22 51139




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 4 von 8

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
§ 22 51139




             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 5 von 8

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
§ 22 51139




             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

             K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

             K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 6 von 8

             K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
§ 22 51139




             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 7 von 8

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
§ 22 51139




             Nr. 15   255/30R19      305/25R19
             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
             Nr. 22   265/40R19      295/35R19
             Nr. 23   265/45R19      295/40R19
             Nr. 24   265/50R19      295/45R19
             Nr. 25   275/30R19      315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2017 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 9. Januar 2017
§ 22 51139




             Schmidt                                                                      00262989.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim