Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51139



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          9,5 J x 19 EH2+


             Typ:                         FH9590
§ 22 51139




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51139


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51139


             Die ABE-Nr. 51139 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 19 EH2+, Typ FH9590, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung) vom 09.01.2017
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-9

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51139




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 09.01.2017
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 06.02.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Modell                          FAHR
             Typ                             FH9590
             Radgröße                        9,5J X 19EH2+
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             I6BX         FH9590 I6BX / ohne Ring             5/120/72,6          46         795    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51139
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           FH9590
             Radgröße                        9,5J X 19EH2+
§ 22 51139




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Datum und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S02    Serienschraube          Kegel 60°   130                      27,5               O.E
                    M14x1,25

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 3er-Reihe           85-265        235/35R19    R03 T91                               A12 A14 A21
             3L                      85-265        245/35R19    R03 T89 T93                           A57 Lim V19
             e1*2007/46*0314*05-..   85-265        255/30R19    A01 K2b R03 T91                       HA2 S02
             - ab Modell 2012        85-265        255/35R19    A01 K2b R03
             - incl. Facelift 2015
             BMW 3er-Touring         85-265        235/35R19    R03 T91                               A12 A14 A21
             3K, 3K-N1               85-265        245/35R19    R03 T93                               A57 Car V19
             e1*2007/46*0315*06-..   85-265        255/30R19    A01 K2b R03 T91                       HA2 S02
             e24*2007/46*0022*03-    85-265        255/35R19    A01 K2b R03
             - ab Modell 2013
             - incl. Facelift 2015
             BMW 4er-GranCoupé      100-250        245/35R19    R03 T93                               A12 A14 A21
             3C                     100-250        255/30R19    A01 K2b R03 T91                       A57 Lim V19
             e1*2007/46*0316*10-..  100-250        255/35R19    A01 K2b R03                           HA2 S02
                                    100-250        265/30R19    A01 K2b R03 T93
                                    100-250        275/30R19    A01 K2b K6g K8d R03
             BMW 4er-Reihe          100-250        245/35R19    R03 T89 T93                           A12 A14 A21
             3C                     100-250        255/30R19    A01 K2b R03 T91                       A57 Cbo Cpe
§ 22 51139




             e1*2007/46*0316*08-.. 100-250         255/35R19    A01 K2b R03                           V19 HA2 S02
                                    100-250        265/30R19    A01 K2b R03 T89 T93
                                    100-250        275/30R19    A01 K2b K6g K8d R03
             BMW X3                 100-230        255/40R19    R03 T00 T96                           A12 A14 A21
             X3, X-N1               100-230        275/40R19    A01 K2b R03                           B90 V19 HA2
             e1*2007/46*0512*..;    100-230        285/35R19    A01 K2b K6v R03                       S02
             e1*2007/46*0454*..
             - incl. Facelift 2014
             BMW X4                 100-230        255/40R19    R03 T00 T96                           A12 A14 A21
             X3, X-N1               100-230        275/40R19    A01 K2b R03                           B90 V19 HA2
             e1*2007/46*            100-230        285/35R19    A01 K2b K6v R03                       S02
             0512*11-.., 0454*13-..
             BMW X4                 100-230        255/40R19    R03 T00 T96                           A12 A14 A21
             X3, X-N1               100-230        275/40R19    R03                                   B90 KMV V19
             e1*2007/46*            100-230        285/35R19    A01 K2b K6v R03                       HA2 S02
             0512*11-.., 0454*13-..
             - mit M-Paket -
             Verbreiterungen

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 51139




             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
             Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 4 von 6

             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 13, Gutachten Nummer 55809216, Ausfertigung 1
             (RADTYP FH8590) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 51139




             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 5 von 6

             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
             Nr. 15   255/30R19     305/25R19
             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§ 22 51139




             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
             Nr. 22   265/40R19     295/35R19
             Nr. 23   265/45R19     295/40R19
             Nr. 24   265/50R19     295/45R19
             Nr. 25   275/30R19     315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Januar 2017 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51139 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55809316 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J X 19EH2+ Typ FH9590
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 6. Januar 2017
§ 22 51139




             Schmidt                                                                      00262810.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim