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							               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.05.2022
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               Fahrzeughersteller                         : FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 32
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               BB 63,4             BB                         Ø63,4-D-Ø72                 63,4                     453      2007    05/22
               BB 63,4             BB                         Ø63,4-D-Ø72                 63,4                     460      1975    05/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 54285*00




               Zubehör                                    : D2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BFP; BFW; BNP; DAW; DAX; DBW;
                                                            DBX; DFW; DNW; DNX; GBP; GBP4; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8;
                                                            JU2; RL2
                                                            120 Nm für Typ : KAF
                                                            133 Nm für Typ : KAF
                                                            135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8; JK8-LPG
                Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                JK8-LPG      e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 195/45R17         85                               Nur B-Max; Schrägheck;
                                                          205/40R17         84                               Frontantrieb;
                                                          205/45R17         84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/40R17         83                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/45R17         87                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             75I




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 205/50R17 89          11A; 24Q; 246             Nur ECOSPORT;
                                                        205/50R17 89          Mit                       Allradantrieb;
                                                                              Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                              Serie; 11A; 246
                                                            205/55R17 91      11A; 24Q; 246             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R17 91      Mit                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              Radhausverbreiterung      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              Serie; 11A; 246
                                                            215/45R17 87      Mit                       75I
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              Serie
                                                            215/45R17 87      11A; 24Q
                                                            215/50R17 91      11A; 24Q; 246; 247
                                                            215/50R17 91      Mit
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              Serie; 11A; 246; 247
                                                            225/45R17 91      Mit
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              Serie; 11A; 246
                                                           225/45R17    91    11A; 24Q; 246
                                                           225/50R17    94    11A; 24J; 244; 247
               JK8           e9*2007/46*0092*..   55 - 103 195/45R17    85                              Nur B-Max; Schrägheck;
§22 54285*00




                                                           205/40R17    84                              Frontantrieb;
                                                           205/45R17    84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17    83                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/45R17    87                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I

               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen      Auflagen zu Reifen              Auflagen
               JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99     205/40R17 8011A; 21P; 22H; 22L;             Schrägheck 2-türig;
               JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                         24J; 24M                        Frontantrieb;
               JR8          DE*2007/46*0072*..            215/35R17 79  11A; 21B; 22F; 22L;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        24C; 24D                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/40R17 83  11A; 21B; 22F; 22L;             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                        24C; 24D                        FHB
               JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 99  205/40R17 80  11A; 21P; 22H; 22L;             Schrägheck 4-türig;
               JA8-LPG       e13*2007/46*1058*..                        24J; 24M                        Frontantrieb;
                                                          215/35R17 79  11A; 21B; 22F; 22L;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        24C; 24D                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/40R17 83  11A; 21B; 22F; 22L;             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                        24C; 24D                        FHB
               JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 205/40R17 80W 11A; 21P; 22H; 22L;             FL 2012; Schrägheck 4-
               JR8           e9*2007/46*0002*..                         24J; 24M                        türig; Frontantrieb;
                                                          215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 22L;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        24C; 24D                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/40R17 83  11A; 21B; 22F; 22L;             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                        24C; 24D                        FHB




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 205/40R17 80W 11A; 21P; 22H; 22L;              FL 2012; Schrägheck 2-
               JR8          e9*2007/46*0002*..                         24J; 24M                         türig; Frontantrieb;
                                                         215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 22L;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       24C; 24D                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                         215/40R17 83  11A; 21B; 22F; 22L;              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                       24C; 24D                         FHB
               JHH          e9*2007/46*3142*..  52 - 147 195/45R17 85  11A; 245; 248; 26P               Fiesta Active;
               JHHL         e13*2007/46*2148*..          205/45R17 84  11A; 24J; 244; 26N;              Schrägheck; inkl.
                                                                       26P; 27H                         Hybrid;
                                                         215/40R17 83  11A; 24J; 244; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       26N; 27H                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                         215/45R17 87  11A; 24J; 244; 26B;              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                       26N; 27H                         76S

               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA AB MJ 2018
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/45R17 85          11A; 245; 248; 26P        Fiesta Active;
                                                        205/45R17 84          11A; 24J; 244; 26N;       Schrägheck; inkl.
                                                                              26P; 27H                  Hybrid;
                                                            215/40R17 83      11A; 24J; 244; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26N; 27H                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/45R17 87      11A; 24J; 244; 26B;       725; 73C; 74A; 74P;
§22 54285*00




                                                                              26N; 27H                  76S

               Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86      205/40R17 80      nicht Kombi; nicht        10B; 11B; 11G; 11H;
               DAX          e13*98/14D0057*..,                                Dieselmotor; 11A; 21B;    12A; 51A; 71K; 721;
                             e13*98/14*0057*..                                22B; 22F; 24C; 24M;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              5DA
               DBW           e13*97/27*0038*..    55 - 96   205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 22F;       75I
               DBX           e13*98/14D0058*..,             Reinf             24C; 24M
                             e13*98/14*0058*..              215/40R17-83      11A; 21B; 21J; 22B;
               DFW           e13*97/27*0039*..                                22F; 24C; 24M
               DNW           e13*97/27*0040*..
               DNX           e13*98/14D0056*..,
                             e13*98/14*0056*..

               Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 74  215/35R17 79     11A; 21B; 22F; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
               JH1          e1*98/14*0191*..                              24D; 5CW                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                43 - 110 205/40R17        11A; 21B; 22F; 22G;           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                          24C; 24D; 51G                 SC4
                                                            205/40R17 80  11A; 21B; 22F; 22G;
                                                                          24C; 24D; 54F
                                                            215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                          24D; 5CW
                                                            215/35R17 83  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                          24D; 5CW




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74       205/40R17   80    11A; 24J; 24M; 5DA        bis e1*98/14*0194*25;
                                                            205/40R17   84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R17   84    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/35R17   79    11A; 22F; 24J; 24M;       725; 73C; 74A; 74P
                                                                              5CW
                                                            215/35R17 83      11A; 22F; 24J; 24M
                                                            215/40R17 83      11A; 22F; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 195/40R17 77          11A; 22M; 24J; 248;       nur KA+; bis
                                                                              26B; 26N                  e13*2007/46*1637*03;
                                                            205/40R17 80      11A; 22M; 24J; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26B; 26J; 27H             12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/35R17 79      11A; 22L; 24C; 244;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              26B; 26J; 27H             77E
                                                            215/40R17 83      11A; 22L; 24C; 244;
                                                                              26B; 26J; 27H
               KAF           e13*2007/46*1637*.. 52 - 70    195/40R17 77      11A; 22M; 26P             nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                            205/40R17 80      11A; 22L; 26B; 26N;       e13*2007/46*1637*04;
                                                                              27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54285*00




                                                            215/35R17 79      11A; 22L; 26B; 26N;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              27H                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                            215/40R17 83      11A; 22L; 26B; 26N;       77E
                                                                              27H

               Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96  215/40R17 87           11A; 22B; 24C             10B; 11B;   11G; 11H;
               BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125 215/40R17 87W          11A; 22B; 24C             12A; 51A;   71K; 721;
               BFP          e1*95/54*0045*..                                                            725; 73C;   74A; 74P;
               BFW          e1*98/14*0125*..                                                            75I
               BNP          G387              65 - 125 215/40R17 87           11A; 22B; 24C; 24D;       10B; 11B;   11G; 11H;
                                                                              367                       12A; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        725; 73C;   74A; 74P;
                                                                                                        75I
               GBP           G274                 65 - 85   205/40R17 84 11A; 22B;       24J; 5EA       10B; 11B;   11G; 11H;
                                                            215/40R17 83 11A; 22B;       24C; 367;      12A; 51A;   71K; 721;
                                                                         5DW                            725; 73C;   74A; 74P;
                                                  65 - 100 215/40R17 87  11A; 22B;       24C; 367       75I
                                                  65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B;       24C; 367
               GBP4          H028                 97       215/40R17     11A; 22B;       24C; 638       Limousine;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               GBP4          H028                 97        215/40R17 87W 11A; 22B; 24C; 24D;           Kombi;
                                                                          5ET                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD STREET KA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RL2          e9*2001/116*0047*.. 70   205/40R17 80                 11A; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : D2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74          205/40R17 80     11A; 24J; 24M; 54A        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/35R17 79     11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54285*00




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 54285*00




                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustel len.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 14
                      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifen s),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 54285*00




                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§22 54285*00




                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTEL LER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 874kg.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
                    Achslast von 1090kg.
               638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§22 54285*00




                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                    serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                    Fahrzeug-Varianten).
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      Ford
                      Fahrzeugtyp:     JGH
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3159*..
                      Handelsbez.:     FIESTA AB MJ 2018

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54285*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     KAF
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1637*..
                      Handelsbez.:     FORD KA, FORD KA+

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 270                  HA
                            27I                     x = 200              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54285*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 270            25                HA
                            27H                  x = 250        y = 270             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     KAF
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1637*..
                      Handelsbez.:     FORD KA, FORD KA+

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 270                  HA
                            27I                     x = 200              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54285*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 270            25                HA
                            27H                  x = 250        y = 270             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     JHHL
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2148*..
                      Handelsbez.:     FIESTA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 54285*00




                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     JHH
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3142*..
                      Handelsbez.:     FIESTA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 54285*00




                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54285*00




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     FA7070
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54285*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     10.05.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     22-00072-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-9

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54285*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       30.05.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54285*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54285*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        30.05.2022                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     22-00072-CX-GBM-00                                                 10.05.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     FA7070                                                             21.02.2022
§22 54285*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54285*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54285

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54285*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54285*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54285*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.