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							               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.05.2022
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               Fahrzeughersteller                         : DAEWOO MOTOR CO. LTD, FIAT, GM Korea, GM Daewoo, OPEL,
                                                            OPEL / VAUXHALL
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               CC 56,6             CC                         Ø56,6-F-Ø72                 56,6                     460      1975    05/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM Korea, GM Daewoo
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 54285*00




               Zubehör                                    : F3


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : KLAJ
                                                            120 Nm für Typ : CHIA; KLAS
                Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/40R17-84            11A; 21B; 22B; 22F;        Ab MJ 2000 (Facelift);
                             e4*98/14*0018*..             Reinf                   24C                        Kombi; Stufenheck 4-
                                                          215/40R17 87            Kombi; 11A; 21B; 22B;      türig;
                                                                                  22F; 24C; 367              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/40R17-83     nicht Kombi; 11A; 21B;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                  22B; 22F; 24C; 367;        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                  5DW                        75I; DF2

                Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
                CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69         195/40R17 81                                Aveo Variante SN./
                KLAS         e4*2001/116*0063*..                 215/35R17 79     11A; 22I; 24J              Version 4..; ab
                                                                                                             e4*2001/116*0063*12;
                                                                                                             Stufenheck 4-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CHIA         e50*2007/46*0046*.. 55 - 74          195/40R17 81     11A; 21P; 21T; 22I;       Aveo Variante SH./
               KLAS         e4*2001/116*0063*..                                   24J; 24M                  Version 5..; ab
                                                                                                            e4*2001/116*0063*18;
                                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : F1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, ABARTH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               199          e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 205/40R17          84    11A; 24J; 24M             Nur Fiat Punto;
                            e3*2007/46*0009*..,          205/45R17          84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                            e3*2007/46*0010*..           215/40R17          87    11A; 22I; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
§22 54285*00




                                                         215/45R17          87    11A; 22I; 24C; 24M        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            75I

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               199          e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 205/40R17 84 11A; 24J; 24M                          Nur Fiat Punto;
                                                        205/45R17 84 11A; 24J; 24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/40R17 87 11A; 22I; 24C; 24M                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/45R17 87 11A; 22I; 24C; 24M                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            75I


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : D-A
               Zubehör                                    : F3


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : T98/NB; S-D/VAN; VECTRA-A-X; CALIBRA-A;
                                                            CORSA-C-VAN; J96; S-D; A-H; A-H/C; T98; X-C/ROADSTER;
                                                            CORSA-C; T98/KOMBI; VECTRA-A; VECTRA-A-CC; T98V; GMIB;
                                                            S-D/V; T98C; J96/Kombi
               Zubehör                                    : F1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : A-H; A-H/C; CALIBRA-A; CORSA-C;
                                                            CORSA-C-VAN; GMIB; J96; J96/Kombi; S-D; S-D/V; S-D/VAN; T98;
                                                            T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V; VECTRA-A; VECTRA-A-CC;



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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                                                       VECTRA-A-X; X-C/ROADSTE R
                                                       140 Nm für Typ : D-A
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 85    215/45R17         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..             215/45R17 87      QFA                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                            225/45R17 90      11A; 367                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17            51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/45R17 87         QFA                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                         225/45R17 90         11A; 367                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17    51G                                Cabrio; Coupe;
                                                        215/45R17 87 QFA                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/45R17 90 11A; 367                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
§22 54285*00




               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85       215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 22L;           Limousine; Stufenheck;
                             e1*98/14*0086*..                             24C; 24M; 5DW                 Schrägheck;
               T98/NB        e1*97/27*0101*..,    48 - 92   205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0101*..                             24J; 5EA                      12A; 51A; 71K; 721;
               T98V          e1*97/27*0092*..               215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                          24C; 24M; 5DW                 75I; 915; QEV
                                                            215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                          24C; 24M
               T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,    48 - 92   205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 24J;           Kombi;
                             e1*98/14*0087*..                             5EA                           10B; 11B; 11G; 11H;
               T98V          e1*97/27*0092*..               215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24C;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                          24M; 5DW                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                            215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 24C;           75I; 915
                                                                          24M

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 22L;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    5DA; 51U                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                      205/45R17 84  11A; 21B; 22B; 22L;                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                    5EA                                 75I
                                                      215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                    5DW




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CALIBRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CALIBRA-     F406              85 - 110 205/40R17-84           11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               A                                       Reinf                  51E; 637                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/40R17-83           11A; 21B; 22B; 24C;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              51E                       75I
                                                            215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                              24C; 51E; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74    205/45R17 84                                Corsa D; 2-türig; 4-
                                                            215/45R17         11A; 22M; 51G             türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               GMIB          e50*2001/116*0001*.. 44 - 74   205/45R17 84                                Corsa D; 2-türig; 4-
                                                            215/45R17         11A; 22M; 51G             türig;
                                                            225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M; 362                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
§22 54285*00




               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17       80                              Adam; nicht Adam
                                                        205/45R17       84                              Rocks;
                                                        215/40R17       83                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R17       87                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76S
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 85    195/45R17 85      11A;   26P                Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                            205/40R17 84      11A;   26N; 26P           ab
                                                            205/45R17 84      11A;   26P                e1*2001/116*0379*30;
                                                            215/45R17         11A;   26N; 26P; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 44 - 74    205/45R17 84                                Corsa D; bis
                                                            215/45R17         11A; 22M; 51G             e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 85    205/40R17   80                              nur Adam Rocks;
                                                            205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17   83                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/45R17   87                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 205/45R17 84                                    Corsa D; bis
                                                        215/45R17             11A; 22M; 51G             e1*2001/116*0379*29;
                                                        225/45R17 91          11A; 21P; 22H; 22M;       2-türig; 4-türig;
                                                                              24M; 362                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85     195/45R17 85      11A; 26P                  Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                            205/40R17 84      11A; 26N; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R17 84      11A; 26P                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/45R17         11A; 26N; 26P; 51G        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               S-D/V         e50*2007/46*0055*.. 44 - 74    205/45R17 84                                Corsa D; bis
                                                            215/45R17         11A; 22M; 51G             e50*2007/46*0055*04;
                                                            225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;       2-türig; 4-türig;
                                                                              24M; 362                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
§22 54285*00




               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E             VAN, CORSA-E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
               S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/45R17 85            11A; 26P                 Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                       205/40R17 84            11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R17 84            11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/45R17               11A; 26N; 26P; 51G       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               S-D/VAN       e1*2007/46*0505*..   44 - 74   205/45R17 84                                Corsa D; bis
                                                            215/45R17         11A; 22M; 51G             e1*2007/46*0505*08; 2-
                                                            225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;       türig; 4-türig;
                                                                              24M; 362                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               S-D/VAN       e1*2007/46*0505*..   44 - 74   205/45R17 84                                Corsa D; bis
                                                            215/45R17         11A; 22M; 51G             e1*2007/46*0505*08; 2-
                                                                                                        türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92       205/40R17 80      11A; 21B; 22B; 24D;       2-türig; 4-türig;
                                                                              24J; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/35R17 79      nicht Dieselmotor; 11A;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              21B; 22B; 22F; 24D;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              24J; 5CN                  915
                                                            215/35R17 83      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                              24D; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CORSA-C-     L659              43 - 92       205/40R17 80      11A; 21B; 22B; 24D;       2-türig; 4-türig;
               VAN                                                            24J; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/35R17 79      nicht Dieselmotor; 11A;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              21B; 22B; 22F; 24D;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              24J; 5CN                  915
                                                            215/35R17 83      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                              24D; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
               D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   195/40R17 77    11A; 21B; 21N; 22F           KARL ROCKS; VIVA
                                                                                                        ROCKS;
§22 54285*00




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               D-A           e4*2007/46*0957*..   54 - 55   195/40R17 77      11A; 24M; 241; 246;       nicht Karl/Viva Rocks;
                                                                              26B; 26N; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92    205/40R17 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
               C/ROADSTE                                    205/45R17         51G                       12A; 51A; 71K; 721;
               R
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               X-        e11*2001/116*0227*.. 51 - 92       205/40R17 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
               C/ROADSTE                                    205/45R17         51G                       12A; 51A; 71K; 721;
               R
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               VECTRA-A     E947              42 - 95       205/40R17         11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               VECTRA-      E948                                              33H; 51E; 631             12A; 51A; 71K; 721;
               A-CC                                         215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24C;       725; 73C; 74A; 74P
                                                                              33H; 51E
                                                            215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                              24C; 33H; 51E; 54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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                                                                                                                    Seite: 7 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               VECTRA-A     E947/1            42 - 95  205/40R17              11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               VECTRA-      E948/1                                            33H; 51E; 631             12A; 51A; 71K; 721;
               A-CC                           42 - 110 215/40R17-83           11A; 21B; 22B; 24C;       725; 73C; 74A; 74P
                                                                              33H; 51E
                                                            215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                              24C; 33H; 51E; 54A
               VECTRA-       E951, E951/1         65 - 110 205/40R17          11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               A-X                                                            51E; 631                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                            215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24C;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              51E                       75I
                                                            215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                              24C; 51E; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85       215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B;   11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..                                                           12A; 51A;   71K; 721;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..                                                           725; 73C;   74A; 74P;
                                                                                                        75I
               J96           e1*93/81*0030*..,    55 - 85   215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B;   11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..               225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A;   71K; 721;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..                                                           725; 73C;   74A; 74P;
§22 54285*00




                                                                                                        75I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkot flügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
§22 54285*00




                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54285*00




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilis ator eingebaut werden.
                    Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
               362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck        zu informieren.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5CN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 865kg.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
§22 54285*00




               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 13
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
                    Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
                    JW?/6?? für Kombi.
               QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
                    ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
               QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                    (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                    225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                    haben.
§22 54285*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 13


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54285*00




                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     D-A
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0957*..
                      Handelsbez.:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 250           30                VA
§22 54285*00




                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 300        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54285*00




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     FA7070
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54285*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     10.05.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     22-00072-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-9

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54285*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       30.05.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54285*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54285*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        30.05.2022                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     22-00072-CX-GBM-00                                                 10.05.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     FA7070                                                             21.02.2022
§22 54285*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54285*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54285

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54285*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54285*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54285*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.