Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 11

               Fahrzeughersteller                         : BMW AG, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung                 Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                           Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
               CC 56,1             CC                            Ø56,1-I-Ø72               56,1                     460      1975    05/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R50; MINI
§22 54285*00




               Zubehör                                    : I6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : UKL-C; MINI-N; UKL-K; UKL-L; MINI; UKL-N1
               Zubehör                                    : I13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                            140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                ReifenAuflagen zu Reifen                   Auflagen
                MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85           205/40R17 80
                                                                         11A; 22B; 24D; 24J                   RS M14 x 1,25;
                                                 55 - 125          205/40R17 80W
                                                                         11A; 22B; 24D; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 55 - 160          205/45R17
                                                                         11A; 22B; 24D; 24J;                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         51G                                  725; 73C; 74A; 74P
                                                           215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
                                                           215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
                MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 85  205/40R17 80  11A; 22B; 24D; 24J                   RS M12 x 1,5;
                R50           e1*98/14*0168*..    55 - 125 205/40R17 80W 11A; 22B; 24D; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 160 205/45R17     11A; 22B; 24D; 24J;                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         51G                                  725; 73C; 74A; 74P
                                                           215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
                                                           215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 72 - 90  205/40R17   80  11A; 24J; 244; 5DA                 Roadster; Cabrio;
               UKL-C        e1*2007/46*0369*..  72 - 155 205/40R17   84  11A; 24J; 244                      Coupe; Frontantrieb;
                                                         205/45R17   84  11A; 24J; 244                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/40R17   83  11A; 24J; 244; 247                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                         215/45R17   87  11A; 22H; 24J; 244;                725; 729; 73C; 74A;
                                                                         247                                74P; 76S
               MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 55 - 90  205/40R17 80  11A; 24D; 24J                      ab
               UKL-L          e1*2007/46*0371*..  55 - 135 205/40R17 80W 11A; 24D; 24J; 5DA                 e1*2001/116*0343*01;
                                                           215/40R17 83  11A; 24D; 24J                      Nicht Clubman; Nicht
                                                  55 - 155 205/40R17 84  11A; 24D; 24J                      Cabrio; bis
                                                           205/45R17 84  11A; 24D; 24J                      e1*2007/46*0371*09;
                                                           215/40R17 83W 11A; 24D; 24J                      Frontantrieb;
                                                           215/45R17 87  11A; 22H; 24D; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76S
               MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 70 - 128     205/40R17    80W   11A;   24J; 24M; 5DA      Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1         e24*2007/46*0023*..              215/40R17    83    11A;   24D; 24J           Frontantrieb;
                                                      70 - 141 205/40R17    84    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/45R17    84    11A;   24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                               215/40R17    83W   11A;   24D; 24J           725; 729; 73C; 74A;
§22 54285*00




                                                               215/45R17    87    11A;   22M; 22P; 24D;     74P; 75I; 76S
                                                                                  24J

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17          80W   11A; 24J; 24M; 5DA        Nur Clubman; Kombi;
                                                         215/40R17          83    11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                                70 - 141 205/40R17          84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R17          84    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         215/40R17          83W   11A; 24D; 24J             725; 729; 73C; 74A;
                                                         215/45R17          87    11A; 22M; 22P; 24D;       74P; 75I; 76S
                                                                                  24J


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : I2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                            GG6; GK; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
                                                            EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                                            EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
                                                            MB8; MB9; MC1; MC3




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/40R17              11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               MB9          e11*96/79*0088*..                                 24M; 54A; 637             12A; 51A; 71K; 721;
               MC1          e11*96/79*0089*..          205/40R17-80           nicht Dieselmotor; 11A;   725; 73C; 74A; 74P;
               MC3          e11*96/79*0091*..                                 21B; 22B; 24J; 24M;       75I
                                                                              5DA; 54A
                                                            205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                            Reinf             24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EG2          e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17              11A; 22B; 22G; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             G069                                             24J; 631                  12A; 51A; 71K; 721;
               EH6           e6*93/81*0016*..,                                                          725; 73C; 74A; 74P
                             G070
               EG3           F876                 55 - 92   205/40R17         11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               EG4           F877                                             24M; 364; 54A; 631        12A; 51A; 71K; 721;
               EG8           F875                                                                       725; 73C; 74A; 74P
               EH9           F883
               EG5           F878                 92 - 118 205/40R17          11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B;   11G; 11H;
               EG6           F879                                             24M; 364; 631             12A; 51A;   71K; 721;
               EG9           F884                                                                       725; 73C;   74A; 74P
               EJ1           G623                 74 - 92   205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B;   11G; 11H;
§22 54285*00




               EJ2           G624                           Reinf             24M; 364; 54A             12A; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        725; 73C;   74A; 74P
               EJ6           e6*93/81*0013*..     77        205/40R17-84      11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B;   11G; 11H;
                                                            Reinf             54A                       12A; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        725; 73C;   74A; 74P
               EJ8           e6*93/81*0014*..     92        205/40R17-84      11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B;   11G; 11H;
                                                            Reinf             54A                       12A; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        725; 73C;   74A; 74P
               EJ9           e6*93/81*0006*..     55 - 84   205/40R17-84      11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B;   11G; 11H;
               EK1           e6*93/81*0008*..               Reinf             54A                       12A; 51A;   71K; 721;
               EK3           e6*93/81*0007*..                                                           725; 73C;   74A; 74P
               EK4           e6*93/81*0009*..     118       205/40R17         11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B;   11G; 11H;
               EM1           e6*93/81*0060*..                                 631                       12A; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        725; 73C;   74A; 74P
               EM2           e6*98/14*0080*..     88 - 92   205/40R17   80                              10B; 11B;   11G; 11H;
                                                            205/45R17   84                              12A; 51A;   71K; 721;
                                                            215/40R17   83    11A; 24J                  725; 73C;   74A; 74P
               EP1           e11*98/14*0173*..    66 - 81   205/40R17   80    5DA                       10B; 11B;   11G; 11H;
               EP2           e11*98/14*0174*..              205/40R17   84                              12A; 51A;   71K; 721;
               EP4           e11*98/14*0188*..              205/45R17   84                              725; 73C;   74A; 74P;
               EU5           e11*98/14*0158*..              215/40R17   83                              75I
               EU6           e11*98/14*0159*..
               EU7           e11*98/14*0160*..
               EU8           e11*98/14*0161*..
               EU9           e11*98/14*0189*..




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MA8          e11*93/81*0018*.., 55 - 93        205/40R17-84    11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             G916                             Reinf           24M                       12A; 51A; 71K; 721;
               MA9           e11*93/81*0022*..,                                                         725; 73C; 74A; 74P
                             G917
               MB1           e11*93/81*0023*..,
                             G918
               MB2           e11*96/27*0067*..      55 - 85   205/40R17       11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               MB3           e11*96/27*0068*..                                24M; 54A; 637             12A; 51A; 71K; 721;
               MB4           e11*96/27*0069*..                205/40R17-80    nicht Dieselmotor; 11A;   725; 73C; 74A; 74P;
               MB7           e11*96/27*0071*..                                21B; 22B; 24J; 24M;       75I
                                                                              5DA; 54A
                                                              205/40R17-84    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                              Reinf           24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   205/40R17 80    11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
               GD5          e6*98/14*0087*..                                  24J; 54A                  12A; 51A; 71K; 721;
               GE2          e6*2001/116*0101*..               215/35R17 79    11A; 21P; 22B; 22L;       725; 73C; 74A; 74P
               GE3          e6*2001/116*0102*..                               24J; 362
               GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   195/45R17 81    11A; 21P; 24J; 24M        Steilheck; 5-türig;
                             e6*2007/46*0011*..               205/40R17 80    11A; 21P; 22I; 24C;       Frontantrieb;
§22 54285*00




               GG1           e6*2001/116*0125*..,                             24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*2007/46*0010*..               205/45R17 84    11A; 21P; 22I; 24C;       12A; 51A; 71K; 721;
               GG2           e6*2001/116*0127*..,                             24M                       725; 73C; 74A; 74P
                             e6*2007/46*0015*..               215/35R17 79    11A; 21B; 22I; 24C;
               GG3           e6*2001/116*0128*..,                             24D
                             e6*2007/46*0016*..               215/40R17 83    11A; 21B; 22I; 24C;
               GG5           e6*2001/116*0131*..,                             24D
                             e6*2007/46*0013*..
               GG6           e6*2001/116*0132*..,
                             e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            195/45R17 81    11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      74P

               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..      75 - 96   195/40R17 81    11A; 24J; 26B; 26J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/45R17 81    11A; 24J; 26B; 26J        12A; 51A; 71K; 721;
                                                              205/40R17 80    11A; 24J; 26B; 26J; 27I   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E
                                                              205/45R17 84    11A; 24J; 26B; 26J; 27I
                                                              215/40R17 83    11A; 24C; 248; 26B;
                                                                              26J; 27H; 27I



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 5 von 11
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : I2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85            205/40R17 80    11A; 21B; 22B; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
                              e4*98/14*0024*..                                                              12A; 33J; 51A; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : I15


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     LANCER STATION WAGON
§22 54285*00




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CAO          e1*96/79*0061*..  50 - 83 205/40R17-84                11A; 22B; 24J; 367;       Kombi; Frontantrieb;
               CAOW         G230                      Reinf                       54A; 631                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            75I

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI COLT, LANCER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CAO          G005              50 - 103 205/40R17                  11A; 21M; 22B; 22F;       Frontantrieb;
                                                                                  24C; 24D; 631             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : I2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
               F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80  nicht Dieselmotor; 5DA                  nur Rover   Streetwise;
               RF           e11*93/81*0016*..         205/40R17 84                                          10B; 11B;   11G; 11H;
                                                      205/45R17 84                                          12A; 51A;   71K; 721;
                                                      215/40R17 83  11A; 24M                                725; 73C;   74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               F            e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80 11A; 22B; 22L; 24J;                 nur Rover   25;
               RF           e11*93/81*0016*..                       24M; 5DA                            10B; 11B;   11G; 11H;
                                                       205/40R17 84 11A; 22B; 22L; 24J;                 12A; 51A;   71K; 721;
                                                                    24M                                 725; 73C;   74A; 74P
                                                       215/40R17 83 11A; 22B; 22L; 24J;
                                                                    24M; 367

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
               RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84      11A; 21B; 22B; 24J;            Rover 45;
                                                                         24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24J;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         24M; 367                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                  74 - 130 205/45R17     11A; 21B; 22B; 24J;            75I
                                                                         24M; 51G
                                                           215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                         24M; 367
                                                  76 - 110 205/40R17 80  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                         24M; 5DA

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
§22 54285*00




               T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84      11A; 21B; 22B; 24J;            Rover 45;
                                                                         24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24J;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         24M; 367                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                  74 - 130 205/45R17     11A; 21B; 22B; 24J;            75I
                                                                         24M; 51G
                                                           215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                         24M; 367
                                                  76 - 110 205/40R17 80  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                         24M; 5DA


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 11
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54285*00




               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 11
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54285*00




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Frei gängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 11
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser is t die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                      eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                      berücksichtigen.
               362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§22 54285*00




                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmes ssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 11
                      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 54285*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00072-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54285
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: FA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA
                            27I                     x = 200              y = 300                  HA
                            27B                     x = 250              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54285*00




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            15                HA
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54285*00




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     FA7070
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54285*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     10.05.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     22-00072-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-9

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54285*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54285*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       30.05.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54285*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54285*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        30.05.2022                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     22-00072-CX-GBM-00                                                 10.05.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     FA7070                                                             21.02.2022
§22 54285*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54285*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54285

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54285*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54285*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54285*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.