Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634 ANLAGE: 6 Radtyp: FA7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108535601/G FA7570/G PCD 108 Ø60,1-H-72 60,1 Kunststoff 700 2115 09/14 108535601/G FA7570/G PCD 108 Ø60,1-H-72 60,1 Kunststoff 705 2100 09/14 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CITAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e2*2007/46*0129*.., 55 - 84 205/45R17 88 11A; 24M; 5FE kurzer Radstand; e2*2007/46*0130*.. 205/50R17 93 REF; 11A; 24D langer Radstand; 215/45R17 91 11A; 24M; 5GG Frontantrieb; 225/45R17 91 REF; 11A; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 93 REF; 11A; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 94 REF; 11A; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : W; JM; FW Zubehör : Nabenkappe: MAK 60 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M; J; G Zubehör : Nabenkappe: MAK 60 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; JE; JA; J Zubehör : Nabenkappe: MAK 60 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : G; JE 110 Nm für Typ : DE; FW; J; JA; M; W 130 Nm für Typ : JM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634 ANLAGE: 6 Radtyp: FA7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: KANGOO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FW N196 50 - 80 205/45R17 88 11A; 24M; 5FE Nicht Kangoo Be Bop; W e2*2001/116*0364*.., 50 - 84 205/50R17 91 REF; 11A; 24D; 5AD Nicht Kangoo Rapid e2*2007/46*0006*.. 205/50R17 93 REF; 11A; 24D Compact; Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 24M; 5AD nicht m.erhöhter 225/45R17 91 REF; 11A; 24D; 5AD Bodenfreiheit; 225/45R17 94 REF; 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT AVANTIME Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e2*98/14*0247*.. 110 - 152 225/50R17 94W 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94W 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 11A; 21L; 24M; 51G 721; 725; 729; 73C; 245/45R17 95 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JE e2*93/81*0084*.., 72 - 103 225/45R17-90 REA; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; e2*98/14*0084*.. 22F; 24J; 5GA langer Radstand; 72 - 123 225/45R17-94 REA; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G e2*98/14*0206*.. 66 - 103 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 66 - 152 215/45R17 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C; 24M 74A; 74P 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*98/14*0272*.. 110 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Kombi (Grandtour); 215/45R17 87W Cabrio; Stufenheck; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M Steilheck; 235/45R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*98/14*0068*.. 75 - 102 225/55R17 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634 ANLAGE: 6 Radtyp: FA7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e2*2001/116*0274*.. 83 - 110 205/55R17 95 kurzer Radstand; 235/45R17 93 11A; 24M langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT VELSATIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e2*98/14D0263*.., 83 - 127 225/55R17 97 11A; 24J; 24M nur Fz. mit 4- e2*98/14*0263*.. Zylindermotor; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S J e2*98/14D0263*.., 83 - 177 225/55R17 97W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0263*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634 ANLAGE: 6 Radtyp: FA7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5AD) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 615kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0316-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49634 ANLAGE: 6 Radtyp: FA7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. REA) Durch Einbau anderer Endanschläge an der Hinterachse (Renault-Teile-Nr. 7701379972 von Typ J63) zur Begrenzung des Federweges ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. REF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 195/65R15 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.