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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      MAK s.p.a.
                                  Via C. Colombo
                                  I-25013 Carpenedolo (BS)
                                  QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Fatale
Typ                               FA8080
Radgröße                          8,0J x18EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
LLG          FA8080/LLG ohne Ring                  5/110/65,1         40        723    2254

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49633
Herstellerzeichen                 MAK
Radtyp und Ausführung             FA8080...(s.o)
Radgröße                          8,0J x18EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  27
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                  -
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                  28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                  26
S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      135                  26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Chrysler
                                  Fiat
                                  Opel
                                  Saab

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-147         215/45R18   A01 G16 R37 T93                     A12 A14 A19
939                    85-147         225/40R18   T91 T92                             A58 B01 B02
e3*2001/116*0212*..    85-147         225/45R18   T91 T95 Z17                         Car Lim S03
                       85-147         225/45R18   A01 G16 T91 T95
                       85-147         235/40R18   T91 T93
                       85-147         235/45R18   R09
                       85-147         235/45R18   A01 G03
Alfa Brera, Spider     120-147        215/45R18   R37 T93                             A12 A14 A19
939                    120-147        225/40R18   T91 T92                             A58 B02 B29
e3*2001/116*0212*..    120-147        225/45R18   T91 T95                             Cbo Cpe S03
                       120-147        235/40R18   T91 T93
                       120-147        235/45R18   A01 G03
                       120-147        235/45R18   R09
Alfa Giulietta         77-129         215/40R18   R37 T89                             A12 A14 A19
940                    77-129         225/40R18                                       A58 B29 Flh
e3*2007/46*0027*..     77-129         235/35R18   A01 K2b K6g T90                     V18 X39 S04
                       77-129         235/40R18   A01 G01 K2b K6g
                       77-129         245/35R18   A01 K2b K6g
Jeep Cherokee          103-200        225/55R18   K1a                                 A01 A12 A14
KL                     103-200        235/50R18   K1a                                 A19 A57 JnT
e4*2007/46*0783*..     103-200        255/45R18   K1a                                 R34 S05
Fiat Croma             85-147         215/45R18   T89 T93                             A12 A14 A19
194                    85-147         225/40R18   A01 K25 T88 T89 T91                 Car V18 S01
e3*2001/116*0210*..    85-147         225/45R18   A01 LK6 R35
                       85-147         235/40R18   R03
                       85-147         245/35R18   R03
Opel Astra-G           55-147         215/35R18   K1a K2b K42 K45 K56 T84             A01 A12 A14
T98, T98/NB            55-147         225/35R18   K1c K2c K41 K42 K45 K56 T83 T87     A19 Flh Sth
e1*97/27,98/14*                                                                       S01
0086, 0101*..
Opel Astra-G           74-147         215/35R18   K1c K2b K42 K45 K56 T80 T84         A01 A12 A14
T98C                   74-147         225/35R18   K1c K2b K41 K42 K45 K56 T83 T87     A19 Cbo Cpe
e1*98/14*0132*..                                                                      S01
- Coupé, Cabrio
Opel Astra-G Caravan   55-147         215/35R18   K1a K2b K42 K45 T84                 A01 A12 A14
T98/Kombi              55-147         225/35R18   K1c K2c K41 K42 K45 T83 T87         A19 Car S01
e1*97/27,
98/14*0087*..
Opel Astra-H           59-147         215/40R18   T85 T89                             A12 A14 A19
A-H                    59-147         225/35R18   T83 T87                             Flh S01
e1*2001/116*0261*..;   59-147         225/40R18
e1*2007/46*0344*..
Opel Astra-H Caravan   59-147         215/40R18   T85 T89                             A12 A14 A19
A-H/SW -/Van           59-147         225/35R18   T83 T87                             Car S01
e1*2001/116*0293*..;   59-147         225/40R18
e1*2007/46*0341*..;
e1*2007/46*0576*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-H GTC        59-147         215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A19
A-H/C                   59-147         225/35R18   T83 T87                         Cpe S01
e4*2001/116*0094*..     59-177         225/40R18
Opel Astra-H Twin Top   77-147         215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A19
A-H/C                   77-147         225/35R18   T83 T87                         Cbo S01
e4*2001/116*0094*..     77-147         225/40R18
Opel Corsa-D            88,92,96       205/40R18   T82                             A12 A14 A19
S-D                     88-110         215/35R18   A01 K44 K46 K56 T80 T84         Flh S01
e1*2001/116*            88-110         215/40R18   A01 G78 K44 K46 K56
0379*00-29
Opel Corsa-D OPC        141            205/40R18   M+S T82                         A12 A14 A19
S-D                     141            215/35R18   T80 T84                         Flh S01
e1*2001/116*            141            215/40R18
0379*00-29
Opel GT                 125,194        245/45R18   K1c K2c K42 K46 K75             A01 A12 A14
K/R                                                                                A19 Cbo S02
e13*2001/116*0170*..
Opel Meriva-A           55-132         225/35R18   K1a K1b K2b K46 K56 T87         A01 A12 A14
X01Monocab                                                                         A19 S01
e1*2001/116*0215*..
Opel Signum             74-184         215/45R18   R37 T89 T93                     A12 A14 A19
Vectra/Car, Z-C/S       74-184         225/40R18   T88 T89 T91                     Flh V18 S01
e1*2001/116*0214*..,    74-184         225/45R18   R09
e1*2001/116*0291*..     74-184         225/45R18   A01 G03
                        74-184         235/40R18
                        74-184         245/35R18   A01 K1a K1b K2b T88 T89 T92
                        74-184         245/40R18   A01 K1a K1b K2b LK6
Opel Vectra-B           55-125         205/45R18   K41 K46 LK6 R70 T86 T90         A01 A12 A14
J96                     55-125         215/40R18   K1a K41 K46 LK6 T85             A19 K42 K56
e1*93/81, 95/54,        55-125         225/35R18   K1a K2b K41 K46 LK6 T83 T87     V18 S01
98/14*0030*..           55-125         225/40R18   K1a K2b K41 K46 LK6
Opel Vectra-B           55-125         205/45R18   K41 K46 LK6 R70 T86 T90         A01 A12 A14
J96/Kombi               55-125         215/40R18   K1a K41 K46 LK6 T85             A19 K42 K56
e1*95/54,               55-125         225/35R18   K1a K2b K41 K46 LK6 T87         S01
98/14*0044*..           55-125         225/40R18   K1a K2b K41 K46 LK6
Opel Vectra-C           74-129         215/40R18   R37 T85 T89                     A12 A14 A19
Vectra/Lim, Z-C         74-184         215/45R18   R37 T89 T93                     Flh Lim V18
e1*98/14*0187*..,       74-184         235/35R18   T86 T90                         S01
e1*2001/116*0290*..     74-206         225/40R18   T88 T89 T91
                        74-206         225/45R18   R09
                        74-206         225/45R18   A01 G03
                        74-206         235/40R18
                        74-206         245/35R18   A01 K1a K1b K25 K2b
                        74-206         245/40R18   A01 K1a K1b K2b LK6




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C          74-129        215/40R18     R37 T89                               A12 A14 A19
Vectra/SW, Z-C/SW      74-184        215/45R18     R37 T89 T93                           Car V18 S01
e1*2001/116*0238*..,   74-206        225/40R18     T88 T89 T91
e1*2001/116*0292*..    74-206        225/45R18     R09
- Caravan, Kombi       74-206        225/45R18     A01 G03
                       74-206        235/40R18
                       74-206        245/35R18     A01 K2b R03 T88 T89
                       74-206        245/40R18     A01 K1a K1b K2b LK6
Opel Zafira-B          69-177        225/40R18     T88 T89 T91 T92                       A12 A14 A19
A-H/Monocab /-V        74-147        215/40R18     R37 T85 T89                           S01
e1*2001/116*0325*..;
e1*2007/46*0497*..:
e1*2007/46*0595*..
Saab 9-3               88-129        215/40R18     R37 T89                               A12 A14 A19
YS3F                   88-206        225/40R18     A01 LK6 T89 T91                       A58 Car Cbo
e4*2001/116*0065*..,   88-206        225/45R18     A01 G03 L02                           KOV Lim S01
e4*2001/116*0077*..
Saab 9-5               88-184        215/45R18     K42 K56 R37 T89 T93 Z49               A01 A12 A14
YS3E                   88-191        225/40R18     K42 K56 T89 T91 Z49                   A19 K1a K2b
e11*96/27*0073*..,     88-191        235/40R18     K42 K56 Z49                           S01
e4*2001/116*0096*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 5 von 10

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 10

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee
Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 7 von 10

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 8 von 10

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 9 von 10

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 14   245/35R18      255/35R18
Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   245/50R18      275/45R18
Nr. 18   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 20   255/50R18      285/45R18
Nr. 21   255/55R18      285/50R18
Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X39    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
an Achse 1.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49633 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55806614 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0J x18EH2+ Typ FA8080
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 10 von 10

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Dezember 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Dezember 2014




Schmidt                                                                     00221006.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49633



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 EH2+


Typ:                         FA8080



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49633


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49633

Die ABE-Nr. 49633 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ FA8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55806614 (2. Ausfertigung) vom 13.05.2015
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 28 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 13.05.2015
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 19.05.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55806614 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 14.05.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49633

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.