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							               Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: GR7590
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 4

               Fahrzeughersteller                         : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 26
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               VH2                 VH2                        ohne                        106,1                  1130      2560    07/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 55671*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                            N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                            120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN
                Verkaufsbezeichnung:     Toyota      Hilux
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW         Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*..,    110        255/50R19   107                              ab Fzg.-Breite 1855mm;
                N)           e6*2007/46*0337*..                 255/55R19   107                              10B; 11B; 11G; 11H;
                AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..      110 - 150 265/50R19   110                              12A; 51A; 71A; 721;
                N)-TMG                                          265/55R19   109                              73C; 74D; FH2
                                                                275/50R19   108
                                                                275/55R19   111
                N2-TSAM-      e1*2007/46*1219*..      106 - 126 235/50R19   103     5LK                      Hilux N26; Lkw
                TMG                                             235/55R19   101     5KK                      offener Kasten
                                                                255/50R19   107                              (Serie); Mit
                                                                255/55R19   107                              Radhausverbreiterung
                                                                                                             Serie; Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                             71A; 721; 729; 73C;
                                                                                                             74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: GR7590
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 30.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 235/50R19      103     11A; 24C; 24D; 5LK       Hilux N26; Lkw
               TMG                                       235/55R19      101     11A; 24C; 24D; 5KK       offener Kasten
                                                         255/50R19      107     11A; 24C; 24D            (Serie); Ohne
                                                         255/55R19      107     11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                                                                                         Serie; Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                         71A; 721; 729; 73C;
                                                                                                         74D

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126   235/50R19   103     5LK                      Lkw offener Kasten
               TMT)                                         235/55R19   101     5KK                      (Serie); Mit
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..             255/50R19   107                              Radhausverbreiterung
               TSAM)                                        255/55R19   107                              Serie; Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                         71A; 721; 729; 73C;
                                                                                                         74D
               N2(EU,        e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 235/50R19 103        11A;   24C;   24D; 5LK   Lkw offener Kasten
               TMT)                                         235/55R19 101       11A;   24C;   24D; 5KK   (Serie); Ohne
§22 55671*01




               N2(EU,        e11*2007/46*0148*..            255/50R19 107       11A;   24C;   24D        Radhausverbreiter.
               TSAM)                                        255/55R19 107       11A;   24C;   24D        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                         71A; 721; 729; 73C;
                                                                                                         74D

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
               J15TM        e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/55R19 109                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                                                                                       12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TM-       e13*2007/46*1720*.. 127 - 207 265/55R19 109                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                                                                                       12K; 51A; 71A; 721;
               J15TN        e6*2007/46*0002*..                                                           73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 265/55R19 109                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: GR7590
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 30.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 4
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 55671*01




                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: GR7590
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 30.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 55671*01




                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                    Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                    auszutauschen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
               zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: GR7590
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 55671*01




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                       Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland