Gutachten 24-00248-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : FORD, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TR TR ohne 74,5 1200 2380 07/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 55671*01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 204 Nm Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CUSTOM, TRANSIT CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NXN e5*2018/858*00191*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw 111/109 geschl.Kasten (Serie); Heckantrieb; Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 NXN e5*2018/858*00191*.. 86 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Elektro; inkl. Hybrid; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00248-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NRN e5*2018/858*00192*.. 86 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Elektro; inkl. Hybrid; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 NRN e5*2018/858*00192*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw 111/109 geschl.Kasten (Serie); Heckantrieb; Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN §22 55671*01 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NSN e5*2018/858*00263*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw 111/109 geschl.Kasten (Serie); Heckantrieb; Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 NSN e5*2018/858*00263*.. 81 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00248-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER CARAVELLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NVN e5*2018/858*00262*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw 111/109 geschl.Kasten (Serie); Heckantrieb; Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 NVN e5*2018/858*00262*.. 81 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Elektro; Wohn-/ Campingmobil Serie ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 765 Auflagen §22 55671*01 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00248-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeugherst eller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. §22 55671*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00248-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671 zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: GR7590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 55671*01 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland