Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025
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Fahrzeughersteller : FORD, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/6 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TR TR ohne 74,5 1200 2380 07/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 55671*01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 204 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CUSTOM, TRANSIT CUSTOM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NXN e5*2018/858*00191*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw
111/109
geschl.Kasten (Serie);
Heckantrieb; Elektro;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
NXN e5*2018/858*00191*.. 86 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CUSTOM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NRN e5*2018/858*00192*.. 86 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
NRN e5*2018/858*00192*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw
111/109
geschl.Kasten (Serie);
Heckantrieb; Elektro;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
§22 55671*01
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NSN e5*2018/858*00263*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw
111/109
geschl.Kasten (Serie);
Heckantrieb; Elektro;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
NSN e5*2018/858*00263*.. 81 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; Wohn-/
Campingmobil Serie ab
Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER CARAVELLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NVN e5*2018/858*00262*.. 85 235/50R19C 51G Van; Lkw
111/109
geschl.Kasten (Serie);
Heckantrieb; Elektro;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
NVN e5*2018/858*00262*.. 81 - 125 235/50R19C 51G Van; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; Wohn-/
Campingmobil Serie ab
Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 765
Auflagen
§22 55671*01
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: GR7590
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeugherst eller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
§22 55671*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00248-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55671
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: GR7590
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 30.04.2025
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 55671*01
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland