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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 11

Auftraggeber                      MAK s.p.a.
                                  Via C. Colombo
                                  I-25013 Carpenedolo (BS)
                                  QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KOLN
Typ                               KO6560
Radgröße                          6,5J x 16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
FF           KO6560-FF / Ø60,1-P-Ø76               5/114,3/60,1       40        715    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50170
Herstellerzeichen                 MAK
Radtyp und Ausführung             KO6560...(s.o)
Radgröße                          6,5J x 16H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Taiwan
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -
S07       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  27
S08       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                   27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                Seite 2 von 11

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        205/55R16   R37                             A12 A14 A19
FY                     79-99,2        205/60R16                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        215/55R16                                   S07
                       79-99,2        225/50R16
                       79-99,2        225/55R16
Lexus IS200, IS300     114-157        205/55R16                                   A12 A14 A19
XE1                    114-157        225/50R16   A01 K1a K2b K42                 B03 Car Lim
e11*98/14*0110*..,                                                                V16 S02
e11*2001/116*0110*.
Suzuki Grand Vitara    78-122         215/70R16   A10                             A14 A19 Y84
JT                     78-122         225/65R16   A10                             S05
e4*2001/116*0091*..;   78-122         225/70R16   A10
e4*2007/46*0292*..     78-122         235/65R16   A12
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         215/70R16   A10                             A14 A19 Y85
JT                     78-171         225/65R16   A10                             S05
e4*2001/116*0091*..;   78-171         225/70R16   A10
e4*2007/46*0292*..     78-171         235/65R16   A12
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            215/55R16   A33                             A14 A19 A57
FR                     131            215/60R16   A33                             Lim S06
e4*2007/46*0142*..     131            225/55R16   A91
                       131            235/50R16   A12
Suzuki SX4             66-99,2        205/55R16   R37                             A12 A14 A19
EY                     66-99,2        205/60R16                                   A58 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/55R16                                   S07
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/50R16   A01 K1b K2b
- ohne Radhaus-        66-99,2        225/55R16   A01 K1b K2b
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        205/55R16   R37                             A12 A14 A19
EY                     66-99,2        205/60R16                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/55R16                                   S07
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/50R16
- mit Radhaus-         66-99,2        225/55R16
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/60R16                                   A12 A14 A19
GY                     79,82,88       215/55R16                                   A58 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       225/50R16   A01 K1b K2b                     S04
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/55R16   A01 K1b K2b
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/60R16                                   A12 A14 A19
GY                     79,82,88       215/55R16                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       225/50R16                                   S04
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/55R16
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                  Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4                79, 88        195/60R16                                   A12 A14 A19
GY                        79, 88        205/55R16   A01 K1c                         A58 Lim V16
e4*2001/116*0124*..       79, 88        205/60R16   A01 G03 K1c K42                 S04
- Limousine               79, 88        215/50R16   A01 K1c K2b K42
                          79, 88        215/55R16   A01 K1c K2b K42
                          79, 88        225/50R16   A01 K1c K2b K42
Suzuki SX4 S-Cross        88            205/60R16                                   A12 A14 A19
JY                        88            215/55R16   A01 A12 K1b                     A57 S08
e4*2007/46*0779*..        88            225/55R16   A01 A12 K1c K2b
                          88            235/50R16   A01 A12 K1c K2b K6w
Suzuki Swift Sport        92            195/50R16   A01 K2b K42                     A12 A14 A19
MZ                        92            205/45R16                                   A58 Flh S07
e4*2001/116*0090*..
Suzuki Swift Sport        100           195/50R16                                   A12 A14 A19
NZ                        100           205/45R16                                   A58 Flh S07
e4*2007/46*0155*..        100           205/50R16   A01 K1c K2b K6d K6g
Suzuki Vitara             88            215/60R16   A91                             A14 A19 A57
LY                        88            225/55R16   A12                             S08
e4*2007/46*0928*..        88            225/60R16   A01 A12 G01
Toyota Auris (I)          66-108        205/55R16   A63                             A14 A19 Flh
E15J, E15UT..             66-108        225/50R16   A12                             V16 S02
e11*2001/116*0299*..;     66-97         195/55R16   A91 R37 T87
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (I) 2,2D     130           205/55R16   A63                             A14 A19 Flh
E15UT                     130           225/50R16   A12                             V16 S02
e11*2001/116*
0305*00-13
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         91, 97        195/55R16   A33 R37                         A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a)       91, 97        195/60R16   A33 R37                         Car F24 Flh
e11*2001/116*             91, 97        205/55R16   A91                             V16 S02
0305*14-..;               91, 97        225/50R16   A12
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)         66, 73        195/55R16   A33 R37                         A14 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73        195/60R16   A33 R37                         Car F23 Flh
e11*2001/116*             66, 73        205/55R16   A91                             V16 S02
0305*14-..;               66, 73        225/50R16   A12
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I)   73            195/55R16   A91 R37                         A14 A19 Flh
HE15U(a)                  73            205/55R16   A63                             S02
e11*2007/46*
0018*00-04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                          MAK s.p.a.

                                                                                   Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73             195/55R16   A33 R37                         A14 A19 A58
HE15U(a)                  73             195/60R16   A33 R37                         Car F24 Flh
e11*2007/46*              73             205/55R16   A91                             V16 S02
0018*05-..                73             225/50R16   A12
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Avensis            110,130        205/55R16   A13                             A14 A19 Car
T25                       110,130        215/50R16   A12                             Flh Sth S02
e11*2001/116*0196*.
Toyota Avensis            91-112         205/60R16   A13                             A14 A19 Car
T27, /-MS1                91-112         215/55R16   A13                             Lim V16 Y61
e11*2001/116*0331*.;      91-112         215/60R16   A13                             S02
e11*2007/46*0236*..       91-112         225/55R16   A13
- incl. Facelift 2012     91-112         235/50R16   A12
Toyota Avensis Verso      85,110         205/60R16   A11                             A14 A19 B03
M2                        85,110         215/55R16   A12                             S02
e6*98/14*0083*..,         85,110         225/55R16   A01 A12 K1c K45
e6*2001/116*0083*..
Toyota Camry              93-140         205/55R16                                   A12 A14 A19
V2                                                                                   S03
e6*93/81*0029*..
Toyota Camry              112,137        215/60R16   K42                             A01 A12 A14
V3                        112,137        225/55R16   K42 K56                         A19 S02
e6*98/14*0085*..,
e6*2001/116*0085*..
Toyota Corolla            66, 73, 97     195/55R16   A33 R37                         A14 A19 A58
E15EJ                     66, 73, 97     195/60R16   A33 R37                         F23 Lim V16
e11*2001/116*             66, 73, 97     205/55R16   A33                             S02
0304*09-..                66, 73, 97     225/50R16   A12
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Corolla            66-97          195/55R16   A91 R37 T87                     A14 A19 Sth
E15EJ, E15ES              66-97          205/55R16   A12                             V16 S02
e11*2001/116*             66-97          215/50R16   A12
0304*00-08;               66-97          225/50R16   A12
e11*2001/116*0314*.
Toyota Corolla Verso      81-130         205/55R16   A11                             A14 A19 V16
R1                        81-130         215/50R16   A12                             Ver S02
e11*2001/116*0222*.       81-130         215/55R16   A12
                          81-130         225/50R16   A01 A12 K42
Toyota Picnic             66-94          205/50R16   T91                             A12 A14 A19
XM1                       66-94          215/50R16   A01 G01                         S03
e11*93/81*0063*..
Toyota Previa             97-99          225/55R16   K1c K2c                         A01 A12 A14
R                                                                                    A19 A58 S03
e6*93/81*0030*..
Toyota Previa             85-115         215/55R16   R37 T95 Z15                     A12 A14 A19
R3                        85-115         215/60R16   R09 T94 T95                     S02
e6*98/14*0069*..,         85-115         215/60R16   A01 G03 T94 T95
e6*2001/116*0069*..       85-115         225/55R16   T94 T95




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 5 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Prius Plus       73             205/60R16   A91                                   A14 A19 Car
XW4(a), XW3(a)          73             215/55R16   A12                                   Z16 S02
e11*2007/46*0157*..;
e11*2001/116*0264*
- Business, Comfort
Toyota RAV4 (I)         94-95          215/70R16   R09                                   A13 A14 A19
XA / XA1                                                                                 B03 S02
G703,
e4*93/81*0001*..
Toyota RAV4 (II)        85-110         215/70R16                                         A14 A19 A30
A2                                                                                       B03 KOV S02
e6*98/14*0070*..,
e6*2001/116*0070*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Toyota RAV4 (III)       100-130        215/70R16   A13                                   A14 A19 A57
XA3(a)                  100-130        225/65R16   A13                                   B03 KOV S02
e6*2001/116*            100-130        225/70R16   A12
0105*00-08              100-130        235/60R16   A13
- ohne Radhaus-         100-130        235/65R16   A12
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        215/70R16   A13                                   A14 A19 A57
XA3(a)                  100-130        225/65R16   A13                                   B03 KMV S02
e6*2001/116*            100-130        225/70R16   A12
0105*00-08              100-130        235/60R16   A13
- mit Radhaus-          100-130        235/65R16   A12
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota Verso            82-108         205/60R16   A91 T91 T92                           A14 A19 Ver
AR2, /-N, /-MS1         82-108         215/55R16   A91                                   S02
e11*2001/116*0350*..;   82-108         215/60R16   A12
e11*2007/46*0117*..;    82-108         225/55R16   A12
e11*2007/46*0234*..
- incl. Modell 2013

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 6 von 11

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 7 von 11

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 8 von 11

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 9 von 11

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 10 von 11

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16
Nr. 13   225/55R16     245/50R16
Nr. 14   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso,...)

Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juni 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50170 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ KO6560
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 11 von 11

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Juni 2015




Schmidt                                                                     00230847.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50170



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 H2


Typ:                         KO6560



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50170


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 50170

Die ABE-Nr. 50170 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ KO6560, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung) vom 15.06.2015
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.06.2015
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 16.10.2015
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55804015 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 14.10.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50170

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.