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							                             Gutachten 366-0001-13-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: HI8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller                          : GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             105538566/DF        HI8090/DF PCD105           ohne                        56,6                    610     2050    04/14
                             105556638/DF        HI8090/DF PCD105           ohne                        56,6                    595     2100    04/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49402, Erweiterung 06




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 225/40R19 89                                         Kombilimousine; MPV;
                                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0001-13-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: HI8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 6
                             Zubehör                                 : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                                       140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
                             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 225/40R19 93 11A; 22I; 51J; 54F Stufenheck;
                                                                      235/35R19 91 11A; 22I           Schrägheck;
                                                                      235/40R19    11A; 22I; 51G      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; FGD
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 225/40R19 93 11A; 22I; 51J; 54F Nur ASTRA SPORTS
                                                                      235/35R19 91 QF8; 11A; 22I      TOURER; Kombi;
                                                                      235/40R19    11A; 22I; 51G      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; ADR
§ 22 49402, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 225/40R19 93            11A; 22I; 51J; 54F       Stufenheck;
                                                                      235/35R19 91            11A; 22I                 Schrägheck;
                                                                      235/40R19               11A; 22I; 51G            Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; FGD

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 225/40R19 93 11A; 22I; 51J; 54F                  Nur ASTRA SPORTS
                                                                      235/35R19 91 11A; 22I                            TOURER; Kombi;
                                                                      235/40R19 92 11A; 22I                            Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 225/40R19 93            11A; 22I; 51J; 54F       Stufenheck;
                                                                      235/35R19 91            11A; 22I                 Schrägheck;
                                                                      235/40R19               11A; 22I; 51G            Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; FGD




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0001-13-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: HI8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             B-K          e4*2007/46*0996*..  66 - 147 215/35R19 85W 11A; 26P               Astra K;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Schrägheck;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            QFC

                             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 225/40R19 89                                     MOKKA; MOKKA-X;
                                                                      225/45R19 92                                     TRAX/TRACKER;
                                                                                                                       Kombilimousine; MPV;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
§ 22 49402, Erweiterung 06




                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0001-13-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: HI8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§ 22 49402, Erweiterung 06




                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0001-13-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: HI8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             ADR) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 276 mm
                                  bzw. 280 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             QF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
                                  225/45R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
                             QFC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 276 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49402, Erweiterung 06




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0001-13-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49402
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: HI8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       OPEL
                                    Fahrzeugtyp:      B-K
                                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0996*..
                                    Handelsbez.:      Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

                                    Variante(n):      Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 270             y = 240                    VA
                                          26P                      x = 220             y = 190                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49402, Erweiterung 06




                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                    x = 270       y = 240             8                VA
                                          26J                    x = 270       y = 240            32                VA
                                          27H                    x = 270       y = 280             8                HA
                                          27F                    x = 270       y = 280            30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.