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							                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : FORD MOTOR
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             FF 70,6             FF                      Ø70,6-YA-Ø76                70,6    Kunststoff     980     2390    11/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD MOTOR
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50955, Erweiterung 02




                             Zubehör                                 : N450521-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 204 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     MUSTANG
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
                              LAE          e13*2007/46*1551*.. 213 - 338 255/30R21 M+S       52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         255/30R21 93        YAK; YBX                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         255/30R21 93        YAK; YBX; 57E              73C; 74A; 74H; 74P
                                                                         265/30R21 M+S       52J
                                                                         265/30R21 96        YAL; 57E
                                                                         265/30R21 96        YAL

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
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                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
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                                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50955, Erweiterung 02




                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         255/30R21
                                                 Hinterachse:                         275/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           265/30R21
                                                Hinterachse:                           285/30R21
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
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                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse:255/30R21
                                  Hinterachse:285/30R21
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50955, Erweiterung 02