Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI Motor Company, MASERATI S.p.A., MAZDA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             FF 67,1             FF                      Ø67,1-O-Ø76                 67,1    Kunststoff     980     2390    11/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI Motor Company
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50955, Erweiterung 02




                             Zubehör                                 : O10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 127 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                              TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 245/40R21 100 11A; 24J; 248; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/40R21 102 11A; 24M; 241; 246;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                      26B; 26N; 27I                     73C; 74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MASERATI S.p.A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : O15


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                              M156         e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 265/40R21 105                                   LEVANTE (Modell 161);
                                                                        275/40R21 107                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : O10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/40R21 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I        inkl. Mj.2015; nur CX-
                             KF           e13*2007/46*1803*..                                                        5; Allradantrieb;
                                                                        255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P; 27I        Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     721; 729; 73C; 74A;
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                                                                                                     74P
                             KE             e13*2007/46*1247*..   110 - 143 245/35R21 96     11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
                             KF             e13*2007/46*1803*..                                                      5; Allradantrieb;
                                                                             255/35R21 98    11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                     74P

                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/40R21 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                                                                              5; Allradantrieb;
                                                                        255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                              74P
                             GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/35R21 96  11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                                                                              5; Allradantrieb;
                                                                        255/35R21 98  11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                              74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HYUNDAI
                                    Fahrzeugtyp:    TM
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1318*..
                                    Handelsbez.:    Santa Fe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 260             y = 255                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
§ 22 50955, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            10                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MAZDA
                                    Fahrzeugtyp:    KF
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1803*..
                                    Handelsbez.:    Mazda CX-5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                                          27I                      x = 290             y = 360                   HA
                                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                                          26P                      x = 295             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MAZDA
                                    Fahrzeugtyp:    KE
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1247*..
                                    Handelsbez.:    Mazda CX-5

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                                          27I                      x = 290             y = 360                   HA
                                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                                          26P                      x = 295             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MAZDA
                                    Fahrzeugtyp:    GH
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
                                    Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                                          27I                      x = 290             y = 360                   HA
                                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                                          26P                      x = 295             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA