Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : Nissan International S. A., RENAULT
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             FF 66,1             FF                      Ø66,1-N-Ø76                 66,1    Kunststoff     980     2390    11/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                                                       für Typ : V37; (Flachb. lose)
                             Zubehör                                 : N8


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V37
                             Zubehör                                 : N8


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
                              V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/35R21 96                                   erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                            255/30R21 93                                140 Nm; INFINITI Q60;
                                                                            265/30R21 96     11A; 26P; 27I              nicht mit
                                                                            275/30R21 98     11A; 26P; 27I              Bremsscheiben 355mm
                                                                                                                        an VA; Coupe;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
                              V37           e13*2007/46*1378*..   125 - 225 245/35R21 96     11A; 245; 248; 26P;        erhöhtes
                                                                                             27F                        Anzugsmoment
                                                                                                                        140 Nm; INFINITI Q50;
                                                                            245/40R21 100 11A; 245; 248; 26P;           Limousine;
                                                                                          27F; 54A                      Allradantrieb;
                                                                            255/35R21 98  11A; 24J; 24M; 26P;           Heckantrieb;
                                                                                          27F                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : N18


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 245/30R21 91W 11A; 248; 26B; 26N;             Kombi; Limousine;
                                          e2*2007/46*0653*..                          27H                             Frontantrieb;
                                                               81 - 165 255/30R21 93  11A; 24J; 24M; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      26J; 27H                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Auflagen
§ 22 50955, Erweiterung 02




                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    V37
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                                    Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                                    Variante(n):    INFINITI Q60

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 320                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 270                   VA
                                          27B                      x = 150             y = 370                   HA
                                          27I                      x = 100             y = 320                   HA
§ 22 50955, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 320             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 320            27                 VA
                                          27H                   x = 150       y = 370             8                 HA
                                          27F                   x = 150       y = 370            14                 HA
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    V37
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                                    Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                                    Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 310                   VA
                                          26P                      x = 370             y = 260                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                          26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     RENAULT
                                    Fahrzeugtyp:    RFD
                                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0653*..
                                    Handelsbez.:    TALISMAN

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 290             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 220                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                          26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
                                          27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
                                          27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
                             Gutachten 16-00146-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50955
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: HI9021
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     RENAULT
                                    Fahrzeugtyp:    RFD
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
                                    Handelsbez.:    TALISMAN

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 290             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 220                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
§ 22 50955, Erweiterung 02




                                          26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
                                          27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
                                          27F                   x = 290       y = 320            27                 HA