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							                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 10


                                             Fahrzeughersteller                          : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND
                                             ROVER (GB), ROVER



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
                             120572640/IR2       HI9520/IR2 PCD 120         ohne                        72,6                  1010     2391      12/13
                             120572640/IR2       HI9520/IR2 PCD 120         ohne                        72,6                  1025     2361      12/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49405, Erweiterung 04




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
                             Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                                                          140 Nm für Typ : LR
                             Verkaufsbezeichnung:     Discovery
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 265/50R20               11A; 24J                  Kombi; Allradantrieb;
                                                                         107W
                                          e5*2007/46*1055*..             275/50R20 109           11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         285/45R20 112           11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         295/45R20 110           11A; 24J                  721; 725; 73C; 74D
                                                                         305/45R20 112           11A; 24J; 248

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/50R20 107 11A; 245; 26J; 26P                  Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             295/45R20 110 11A; 241; 246; 26B;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       26J                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 291 255/50R20 109 11A; 22I; 24C; 24M;                   nicht für gepanzerte
                                                                                    56G                                   Fz;
                                                                      265/50R20 107 11A; 22I; 24C; 24D                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      275/40R20     11A; 22I; 24C; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      106W
                                                                      275/45R20     11A; 22I; 24C; 24M                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                      106W
                                                                      295/45R20 110 11A; 22B; 24C; 24D                    744

                             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/50R20 111 11A; 24J; 248; 26J;                Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1056*..                           26P                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         295/45R20 110 11A; 241; 246; 248;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       26B; 26J                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          768; PDI
§ 22 49405, Erweiterung 04




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB), ROVER
                             Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 255/50R20 109           11A; 24J; 24M; 56G       Discovery 3;
                                                                         265/50R20 111           11A; 24C; 24M; 54A       Discovery 4;
                                                                         275/40R20 106           11A; 24J; 24M            Allradantrieb; nicht
                                                                         275/45R20 106           11A; 24J; 24M            für gepanzerte Fz;
                                                                         295/45R20 110           11A; 24C; 24M; 54A       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                          73C; 74D; 744




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/50R20 107 11A; 245; 26J; 26P              Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             295/45R20 110 11A; 241; 246; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       26J                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             LM             e11*98/14*0185*..    130 - 291 255/50R20 109 11A; 22I; 24C; 24M;           nicht für gepanzerte
                                                                                         56G                           Fz;
                                                                           265/50R20 107 11A; 22I; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/40R20     11A; 22I; 24C; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           106W
                                                                           275/45R20     11A; 22I; 24C; 24M            721; 725; 73C; 74D;
                                                                           106W
                                                                           295/45R20 110 11A; 22B; 24C; 24D            744

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/45R20 108 11A; 24J                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                         275/40R20 106 11A; 24J; 24M                   11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74D; 74E; 744
§ 22 49405, Erweiterung 04




                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
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                                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 49405, Erweiterung 04




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 10
                                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49405, Erweiterung 04




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 10
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49405, Erweiterung 04




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LG
                                    Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1053*..
                                    Handelsbez.:      RANGE ROVER

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 260             y = 260                    VA
                                          26B                      x = 310             y = 310                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49405, Erweiterung 04




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420             30                 VA
                                          26N                   x = 310       y = 420             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                           Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LW
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0909*..
                                    Handelsbez.:      Range Rover Sport

                                    Variante(n):      Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                                      von [mm]             bis [mm]
                                          26P                          x = 260             y = 260                VA
                                          26B                          x = 310             y = 310                VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                    x = 310       y = 420             30                VA
§ 22 49405, Erweiterung 04




                                          26N                    x = 310       y = 420             10                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                           Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 10

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LG
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0649*..
                                    Handelsbez.:      RANGE ROVER

                                    Variante(n):      Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                                      von [mm]             bis [mm]
                                          26P                          x = 260             y = 260                VA
                                          26B                          x = 310             y = 310                VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                    x = 310       y = 420             30                VA
§ 22 49405, Erweiterung 04




                                          26N                    x = 310       y = 420             10                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0004-13-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49405
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: HI9520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 10

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LW
                                    Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1056*..
                                    Handelsbez.:      Range Rover Sport

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 260             y = 260                    VA
                                          26B                      x = 310             y = 310                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420             30                 VA
§ 22 49405, Erweiterung 04




                                          26N                   x = 310       y = 420             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.