Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                             Gutachten 14-00310-CC-GBM-04
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                       : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                                                        ROVER
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 49
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             IRR                 HI9521/IRR              ohne                        72,6                    980     2390    03/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
§ 22 49938, Erweiterung 04




                             Befestigungsteile                        : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                                                        140 Nm für Typ : LR
                             Verkaufsbezeichnung:     Discovery
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/45R21 110 12T                              Kombi; Allradantrieb;
                                            e5*2007/46*1055*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                        74D; 74H

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/45R21 104 12A                              Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             275/45R21     12T; 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                        74D; 74H
                             LM             e11*98/14*0185*..      130 - 291 275/40R21 107 11A; 24J                     nicht für gepanzerte
                                                                             285/40R21 109 11A; 24J; 24M                Fz;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74D; 744; 75I;
                                                                                                                        RC0

                             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/45R21 104Y 12A; 5MA                        Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1056*..             275/45R21      12T; 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                        74D; 74H; 769
                             Gutachten 14-00310-CC-GBM-04
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB), ROVER
                             Befestigungsteile                       : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/45R21 104 12A                            Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             275/45R21     12T; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 74H
                             LM             e11*98/14*0185*..    130 - 291 275/40R21 107 11A; 24J                     nicht für gepanzerte
                                                                           285/40R21 109 11A; 24J; 24M                Fz;
§ 22 49938, Erweiterung 04




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D; 744; 75I;
                                                                                                                      RC0

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/40R21                                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                         105W
                                                                         275/35R21                                    11H; 12A; 51A; 573;
                                                                         103W
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      74E; 744

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             Gutachten 14-00310-CC-GBM-04
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§ 22 49938, Erweiterung 04




                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1800kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             Gutachten 14-00310-CC-GBM-04
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 49938, Erweiterung 04




                             RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
                                  Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .