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							               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                    Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2024
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               WSX                 WSX                        ohne                        66,45                    800      2400    12/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54192*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : B81; F2; 4G; 4G1; B8
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                            Typ : FY; 8R2; 8R1; 8R
               Zubehör                                    : B450L30517R13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                            165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 94             11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                    24M                      Nicht A4 Allroad
                                                                235/45R17 94        11A; 22I; 24J; 24M       Quattro; Kombi;
                                                                245/45R17 95        11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                                    24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                             721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             76S; 77E; 855




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 225/50R17 94          52J                     Nur A4 Allroad
                                                          225/55R17 97          52J                     Quattro bis MJ2015;
                                                          235/50R17 96          52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 76Z; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A5 Sportback bis
                                                            235/45R17 94                                MJ2016; 4-türig;
                                                            245/45R17 95                                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 90 - 210   225/50R17 95        11A;   248; 26P; 27I    Nicht A4 Allroad
                                                            235/45R17 97        11A;   26P; 27I         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                            235/50R17 96        11A;   245; 248; 26B;   ab MJ2016; Kombi;
                                                                                27B                     Limousine;
                                                            245/45R17 95        11A;   248; 26P; 27I    Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
§22 54192*02




                                                                                                        73C; 74D; 76S; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/50R17 96         12Q                     A5 Coupé (B9) ab
                                                            245/45R17 95        12A                     MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; A5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                        74D; 76S; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 88 - 195   225/50R17 94        11A; 21P; 22I; 24J;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                24M                     Kombi; Frontantrieb;
                                                            235/45R17 94        11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R17 95        11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                24M                     729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/55R17 97                                 A4 Allroad Quattro ab
                                                            235/50R17 96        11A; 26P; 27H           MJ2016;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 225/50R17 94   52J                            Nur A4 Allroad
                                                          225/55R17 97   52J                            Quattro bis MJ2015;
                                                          235/50R17 96   52J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 76Z; 77E


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94   11A; 21P; 22I; 24J;            AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                         24M                            Nicht A4 Allroad
                                                          235/45R17 94   11A; 22I; 24J; 24M             Quattro; Kombi;
                                                          245/45R17 95   11A; 21P; 22I; 24J;            Allradantrieb;
                                                                         24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 77E; 855
               B8            e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                                                        bis MJ2016;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/55R17 97                                 A4 Allroad Quattro ab
                                                            235/50R17 96        11A; 26P; 27H           MJ2016;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76S; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94                                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                                  125 - 260 225/50R17           51G; 52J                bis MJ2016; AUDI A5
§22 54192*02




                                                                                                        Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/50R17 94        11A; 21P; 22I; 24J;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                24M                     Limousine;
                                                            235/45R17 94        11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                            245/45R17 95        11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17            12T; 51G                AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                                                        bis MJ2016;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71A; 721; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76S; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A5 Sportback bis
                                                            235/45R17 94                                MJ2016; 4-türig;
                                                            245/45R17 95                                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17      12T; 51G                       AUDI S5 Coupé (8T)
                                                125 - 260 225/50R17      12T; 51G; 52J                  bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                                        Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        573; 71A; 721; 729;
                                                                                                        73C; 74D; 76S; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/50R17 94        11A; 21P; 22I; 24J;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                24M                     Kombi; Frontantrieb;
                                                            235/45R17 94        11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R17 95        11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                24M                     729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 90 - 210   225/50R17 95        11A;   248; 26P; 27I    Nicht A4 Allroad
                                                            235/45R17 97        11A;   26P; 27I         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                            235/50R17 96        11A;   245; 248; 26B;   ab MJ2016; Kombi;
                                                                                27B                     Limousine;
                                                            245/45R17 95        11A;   248; 26P; 27I    Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76S; 77E
§22 54192*02




               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94         11A; 21P; 22I; 24J;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                24M                     Limousine;
                                                            235/45R17 94        11A; 22I; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                            245/45R17 95        11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                            235/45R17 94                                bis MJ2016;
                                                            245/45R17 95                                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/50R17 96         12Q                     A5 Coupé (B9) ab
                                                            245/45R17 95        12A                     MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; A5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                        74D; 76S; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            255/60R17 106       11A; 24N; 24O; 52J      165 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        76S; 76Z; PDI

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            255/60R17 106       11A; 24N; 24O; 52J      165 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        76S; 76Z; PDI

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
§22 54192*02




                                                            255/60R17 106       11A; 24N; 24O; 52J      165 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        76S; 76Z; PDI

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R17 96     12O; 52J                     A7 Sportback; Coupe;
                                                          235/55R17 99     12O; 52J                     4-türig;
                                                          245/50R17 99     11A; 12A; 26P; 52J           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71A; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        76Z; 77E; DEÄ; PDI
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 225/50R17 94         5HI; 52J                A6; nicht A6 allroad
                                                  100 - 245 225/50R17   98      52J                     quattro; Kombi;
                                                            225/55R17   97      52J                     Stufenheck;
                                                            235/50R17   96      11A; 26P; 270; 52J      Allradantrieb;
                                                            235/55R17   99      11A; 26P; 270; 52J      Frontantrieb;
                                                            245/50R17   99      11A; 245; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                271; 52J                12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        76Z; 77E; DEÄ; PDI




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96     12O; 52J             A7 Sportback; Coupe;
                                                         235/55R17 99     12O; 52J             4-türig;
                                                         245/50R17 99     11A; 12A; 26P; 52J   Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 573; 71A; 721;
                                                                                               729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                               76Z; 77E; DEÄ; PDI
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94     5HI; 52J             A6; nicht A6 allroad
                                               100 - 245 225/50R17 98     52J                  quattro; Kombi;
                                                         225/55R17 97     52J                  Stufenheck;
                                                         235/50R17 96     11A; 26P; 270; 52J   Allradantrieb;
                                                         235/55R17 99     11A; 26P; 270; 52J   Frontantrieb;
                                                         245/50R17 99     11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          271; 52J             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                               721; 73C; 74D; 76S;
                                                                                               76Z; 77E; DEÄ; PDI

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 210 205/65R17 96   12N; 5IE; 51J         A6; nicht A6 Avant
§22 54192*02




                                                         215/60R17 100  12N; 51J              50/55 TFSI e; nicht
                                                         215/65R17 103  12A; 51J              A6 50/55 TFSI e;
                                                         225/60R17 103  124                   Kombilimousine;
                                                         235/55R17 103  11A; 12A; 248; 26P    Limousine;
                                                         235/60R17 102  11A; 12A; 248; 26P    Allradantrieb;
                                                         245/55R17 102  11A; 12A; 245; 248; Frontantrieb;
                                                                        26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/50R17 101  11A; 12A; 24J; 248; 51A; 71A; 721; 73C;
                                                                        26B; 27H              74D; 76S; BEN
                                                         255/55R17 104  11A; 12A; 24J; 248;
                                                                        26B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104     11A; 245; 248; 52J           erhöhtes
                                                         M+S                                            Anzugsmoment
                                                         245/65R17 107     11A; 245; 248; 26N           165 Nm; Q5; Q5
                                                         255/60R17 106     11A; 24J; 248; 26N           Sportback; bis
                                                         265/60R17 108     11A; 241; 244; 246;          e1*2007/46*1550*46;
                                                                           26J                          Allradantrieb;
                                                         275/55R17 109     11A; 241; 244; 246;          Frontantrieb; inkl.
                                                                           26J; 26P; 27I                Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            255/60R17 106       11A; 24N; 24O; 52J      165 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        76S; 76Z; PDI


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 54192*02




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.11.2024
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               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§22 54192*02




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.11.2024
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, das s die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrz eugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 54192*02




               24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIF IZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.11.2024
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                      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§22 54192*02




                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.11.2024
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                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 54192*02




               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54192*02




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 54192*02




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 17

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54192*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 350            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 17

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 230              y = 250                  VA
                            26P                     x = 180              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 230        y = 250            28                VA
§22 54192*02




                            26N                  x = 230        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 350            27                HA
                            27H                  x = 270        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 17

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
§22 54192*02




                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00003-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192
               zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KA7570
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 17

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54192*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7½ J x 17 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54192*02




                                        special wheels for passenger cars 7½ J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 54192*02
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KA7570

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Entfällt
                     Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54192*02
               Approval number:

               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     12.11.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
§22 54192*02




                     22-00003-CX-GBM-02

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 16

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54192*02
               Approval number:

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
§22 54192*02




                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 54192*02
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       29.11.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54192*02




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54192*02
               Approval No.


               Ausgabedatum:        14.02.2022                 letztes Änderungsdatum: 29.11.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     22-00003-CX-GBM-00                                                31.01.2022
                     22-00003-CX-GBM-01                                                23.11.2023
                     22-00003-CX-GBM-02                                                12.11.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
§22 54192*02




                     Information document No.:                                         Date
                     KA7570                                                            10.12.2021
                     KA7570                                                            21.10.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes                                12.11.2024
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54192*02

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 54192

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54192*02




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54192*02

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 54192*02




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.