Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum LG2X LG2X ohne 65,1 800 2400 12/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 54192*02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 26 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 135 Nm für Typ : KL; MX Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17 11A; 245; 51G Sport, Longitude, Limited; Fzg.-Klasse: M1; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 205/60R17 93 Allradantrieb; e4*2007/46*1410*.. 205/65R17 96 Frontantrieb; 215/60R17 96 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R17 99 12A; 51A; 71A; 721; 225/60R17 99 11A; 248; 59Y 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 205/60R17 93 Allradantrieb; e4*2007/46*1410*.. 205/65R17 96 Frontantrieb; nicht 215/60R17 96 Hybrid; 215/65R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/60R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 26 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D §22 54192*02 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/60R17 93 Allradantrieb; 205/65R17 96 Frontantrieb; 215/60R17 96 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R17 99 12A; 51A; 71A; 721; 225/60R17 99 11A; 248; 59Y 73C; 74D; 76S MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/60R17 93 Allradantrieb; 205/65R17 96 Frontantrieb; nicht 215/60R17 96 Hybrid; 215/65R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 26 Grad, für Typ : 940; 334 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 26 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 26 Grad, für Typ : 939 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J Schrägheck 4-türig; 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 77 - 177 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12K; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74D; 74H; 76S; 83P Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 12A; 51J Alfa Brera (Coupe); 215/55R17 94W 12A; 51J Alfa Spider (Cabrio); 225/45R17 94W 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 12T; 51G 51A; 573; 71A; 721; 235/45R17 94W 12A 73C; 74D; 74H; 76U; 82N; 83P; FGC 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12N Alfa 159 Sportwagon §22 54192*02 215/50R17 91 12A (Kombi); 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 215/50R17 91W 12A 51A; 573; 71A; 721; 215/55R17 94 12A 73C; 74D; 74H; 76U; 225/45R17 91W 12A 82N; 83P; FGC 225/50R17 12T; 51G 235/45R17 94 12A 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12N Alfa 159 (Limousine); 215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A 51A; 573; 71A; 721; 85 - 136 215/50R17 91W 12A 73C; 74D; 74H; 76U; 215/55R17 94 12A 82N; 83P; FGC 225/45R17 91W 12A 225/50R17 12T; 51G 235/45R17 94 12A 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 12A; 51J Alfa Brera (Coupe); 215/55R17 94W 12A; 51J Alfa Spider (Cabrio); 225/45R17 94W 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94W 12A 51A; 573; 71A; 721; 120 - 191 225/50R17 12T; 51G 73C; 74D; 74H; 76S; 235/45R17 94Y 12A 82N; 83P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12N Alfa 159 Sportwagon 215/50R17 91 12A (Kombi); 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 215/50R17 91W 12A 51A; 573; 71A; 721; 215/55R17 94 12A 73C; 74D; 74H; 76S; 225/45R17 91W 12A 82N; 83P 85 - 147 235/45R17 94 12A 85 - 191 225/50R17 12T; 51G 235/45R17 94Y 12A 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12N Alfa 159 (Limousine); 215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A 51A; 573; 71A; 721; 85 - 136 215/50R17 91W 12A 73C; 74D; 74H; 76S; 215/55R17 94 12A 82N; 83P 225/45R17 91W 12A 85 - 147 235/45R17 94 12A 85 - 191 225/50R17 12T; 51G 235/45R17 94Y 12A Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54192*02 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 225/45R17 90W 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 111 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71A; 721; 235/45R17 94 73C; 74D; 74H; 76S 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/50R17 91 11A; 248 Allradantrieb; 215/55R17 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71A; 721; 235/45R17 94 11A; 248 73C; 74D; 74H; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 26 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 225/45R17 90 QFA 73C; 74D; IA4 Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 225/45R17 90 QFA 73C; 74D; IA4 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 215/45R17 51G Cabrio; Coupe; 215/45R17 91 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 QFA 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; IA4 A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 215/45R17 87H 52J Nur Astra OPC; Coupe; M+S §22 54192*02 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 QFA Cabrio; Coupe; 55 - 147 215/45R17 91 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 225/45R17 90 QFA 73C; 74D; IA4 A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 24C; 24M Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 24J; 5EA 12A; 51A; 71A; 721; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74D; 915 24C; 24M; 5DW 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71A; 721; 24M 73C; 74D; 915 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 5DW 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71A; 721; 5EA 73C; 74D 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 5DW 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L 140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L; 51G §22 54192*02 Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 125 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; A 22F; 22G; 24C; 24M 12A; 51A; 71A; 721; 125 - 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 73C; 74D 22B; 22F; 22G; 24C; 24M 215/45R17 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22G; 24C; 24M; 631 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Combo-C e1*2007/46*0291*.. 71 - 74 205/45R17 88 11A; 21P; 21S; 22Q 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 12A; 51A; 71A; 721; CNG e1*2007/46*0293*.. 73C; 74D Combo-C- DE*2007/46*0129*.., Van e1*2007/46*0129*.. COMBO-C- K886 VAN Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG COMBO-C- L620 VAN-CNG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 205/45R17 88 11A; 21P; 21S; 22Q 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 12A; 51A; 71A; 721; CNG e1*2007/46*0293*.. 73C; 74D Combo-C- DE*2007/46*0129*.., Van e1*2007/46*0129*.. COMBO-C- K886 VAN Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG COMBO-C- L620 VAN-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17 11A; 21P; 22H; 22M; Corsa D; bis 51G e1*2001/116*0379*29; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 M+S 52J nur Opel Corsa D OPC; §22 54192*02 215/45R17 11A; 21P; 22H; 22M; bis 51G e1*2001/116*0379*29; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W 11A; 54A Adam-S; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 12A; 51A; 71A; 721; 215/45R17 87 73C; 74D; 76S 225/35R17 82 11A; 248; 26P; 27H; 54A S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/45R17 85 11A; 26P Corsa-E; ab e1*2001/116*0379*32; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54A 12A; 51A; 71A; 721; 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74D; 915 24M Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; VAN 24M; 54A 12A; 51A; 71A; 721; 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74D; 915 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 21M; 22L; 22Q; Nur Meriva OPC; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 21M; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 125 225/45R17-90W e1*98/14*0077*04; e1*98/14*0077*.. 74 - 155 225/45R17-90Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05; 74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; §22 54192*02 73C; 74D V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 106 225/45R17 91 5GG nur bis e1*98/14*0078*.. 74 - 155 225/45R17 91 57E; 68E; 687 e1*98/14*0078*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/45R17 91W 5GG ab e1*98/14*0078*05; 74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 225/45R17 91W 12A; 51A; 71A; 721; 235/45R17 93 11A; 367 729; 73C; 74D VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 225/45R17 91W 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74D Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 235/45R17 93 11A; 367 729; 73C; 74D 169 - 184 225/45R17 51G Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 169 - 184 225/45R17 51G 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947/1 125 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; VECTRA- E948/1 24C; 24M; 51E 12A; 51A; 71A; 721; A-CC 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74D 22F; 24C; 24M; 51E 245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 24D; 51E; 57F; 57U; 66H Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 681; 684 12A; 51A; 71A; 721; e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 73C; 74D J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 631; 681; 684 e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M 235/40R17-90 11A; 22B; 24C; 24D; 66A 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66B; 687 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54192*02 Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/45R17 91W 729; 73C; 74D 235/45R17 93 11A; 22L; 367 VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/45R17 91W 729; 73C; 74D Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 74 - 206 225/45R17 51G 729; 73C; 74D 225/45R17 91W Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 74 - 206 225/45R17 51G 729; 73C; 74D 225/45R17 91W 235/45R17 93 11A; 22L; 367 235/45R17 93Y 11A; 22L; 367 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74D VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G 12A; 51A; 71A; 721; 235/45R17 93 11A; 367 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 235/45R17 93W 11A; 367 11H; 12A; 51A; 71A; 74 - 206 225/45R17 51G 721; 729; 73C; 74D; 235/45R17 93Y 11A; 367 76S Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 206 225/45R17 51G 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 177 205/50R17 51G Nur Zafira OPC; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; IA4 A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; IA4; IA7 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e1*2007/46*0595*.. §22 54192*02 A- 74 - 147 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; IA4; IA7 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24C; 24M 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22B; 22N Nur Zafira A OPC und AB 215/45R17 87W 11A; 22B; 22N Edition; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 26 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CADILLAC BLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 235/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B nur bis 215/40R17 SB7 e4*95/54*0012*03; 215/40R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D 900/II G511 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 900/II G783 12A; 51A; 71A; 721; CABRIO 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87 11A; 21B; 22L ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71A; 721; 85 - 151 205/45R17 88 11A; 21B; 22L; 367 73C; 74D 136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L 215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L; 367 165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22L; 51G YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; §22 54192*02 235/45R17 51G 51A; 71A; 721; 73C; 88 - 206 205/50R17 51G; 52J 74D 215/50R17 51G; 52J 225/45R17 51G Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W Saab 9-3; Saab 9-3 110 - 184 205/50R17 51G Aero; 225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 235/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; 11H; 12A; 51A; 71A; 24J; 24M; 51G 721; 73C; 74D YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B Kombi; Limousine; 88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die §22 54192*02 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und ni cht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 54192*02 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 54192*02 abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R17 Hinterachse: 245/35R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 54192*02 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 59Y) Aufgrund erhöhter Fertigungstoleranzen im Bereich der Radaufhängung, ist die Freigängigkeit, bezüglich Reifen zu Federbein an der Hinterachse, zu prüfen. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist §22 54192*02 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Bloc kierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig. §22 54192*02 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. IA4) Die Sonderräder dürfen nur mit Distanzscheiben der Fa. Irmscher Teile-Nr. 76117003 (für Lochkreis 110/5) bzw. 76117004 (für Lochkreis 100/4) (Dicke 4 mm) verwendet werden. IA7) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 225/40R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren m itzuführen. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. SB7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54192*02 26J x = 280 y = 400 25 VA 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00003-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54192 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA §22 54192*02 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7½ J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54192*02 special wheels for passenger cars 7½ J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 54192*02 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: KA7570 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54192*02 Approval number: 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 12.11.2024 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: §22 54192*02 22-00003-CX-GBM-02 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 16 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54192*02 Approval number: 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung §22 54192*02 sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt. National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU) 2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1 to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the versions Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54192*02 Approval number: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 29.11.2024 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54192*02 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54192*02 Approval No. Ausgabedatum: 14.02.2022 letztes Änderungsdatum: 29.11.2024 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 22-00003-CX-GBM-00 31.01.2022 22-00003-CX-GBM-01 23.11.2023 22-00003-CX-GBM-02 12.11.2024 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: §22 54192*02 Information document No.: Date KA7570 10.12.2021 KA7570 21.10.2024 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes 12.11.2024 See item V.5. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54192*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor- schrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54192 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig- ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54192*02 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig- te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer- den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset- zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi- gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge- ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge- nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54192*02 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros- ecuted. §22 54192*02 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as- signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com- ply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin- dered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.