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							               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                           Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                                   Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                             : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                       Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                              Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                        Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                            och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung                     Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                               Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               P4 56,1             P4                                Ø56,1-I-Ø72                 56,1                     800      2400    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : FUJI HEAVY IND.(J)
               Befestigungsteile                              : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                        : I4
§22 53637*04




               Anzugsmoment der Befestigungsteile             : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                                                100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                                120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                            Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            235/45R18 94                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                    73C; 74A; 74P
                SJ            e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18 95                                            Kombi; Allradantrieb;
                                                                       225/55R18   98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/45R18   94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                       235/50R18   97      11A; 24J                 721; 73C; 74A; 74P
                                                                       235/55R18   100     11A; 24J
                                                                       245/45R18   96
                                                                       245/50R18   100     11A; 24J
                                                        110            215/50R18   92
                                                                       215/55R18   95
                                                                       215/60R18   98




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18       89      52J                     Subaru XV;
                                                        215/50R18       92      52J                     Allradantrieb;
                                                        225/45R18       91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R18       95      11A; 27I                12A; 51A; 573; 71K;
                                                        235/45R18       94                              721; 729; 73C; 74A;
                                                        245/45R18       96      11A; 27I                74P

               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/40R18    89                              nicht Outback; Kombi;
                            e1*2001/116*0256*..            225/40R18    88W                             Stufenheck;
               BL/BPS       e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 215/40R18     89W     5FE                     Allradantrieb;
                                                           225/40R18    92W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 180       215/45R18            51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               BL/BP         e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                nur Outback;
                             e1*2001/116*0256*..                                                        Allradantrieb;
               BL/BPS        e1*2001/116*0256*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R18            51G                     nur Outback; Kombi;
§22 53637*04




               BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           225/45R18 91                                 Allradantrieb;
                                                            225/50R18           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R18           51G                     12K; 51A; 573; 71K;
                                                            235/45R18 94                                721; 729; 73C; 74A;
                                                            235/50R18 97                                74P
                                                            245/45R18 96

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5           e13*2007/46*1648*.. 115   225/55R18         98      11A; 24J; 248           XV; inkl. Hybrid;
                                                      235/50R18         97      11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/55R18         100     11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 71K; 721;
                                                      245/50R18         100     11A; 24C; 24M; 26P      73C; 74A; 74P
                                                      255/50R18         102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27I
               G5            e13*2007/46*1648*.. 84 - 115   215/40R18 89        11A; 26P                IMPREZA;
                                                            225/40R18 88        11A; 26N; 26P; 27I      Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 195 225/40R18 88W           11A; 22B                nur Limousine
               GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 836



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18          85      5EG                     Schrägheck;
                                                79 - 169 215/40R18          89                              Allradantrieb;
                                                         215/45R18          89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/40R18          88                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87                 11A; 22B; 24J; 24M      nicht Outback;
                              e1*98/14*0149*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R18            84W                             Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18            85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18            83W                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/40R18            88                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            84T
§22 53637*04




               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18 83W                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                      225/40R18 88                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            84T


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : I5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W                11A; 24J; 24M           Kombi; Limousine;
               RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R18                    11A; 24J; 24M; 51G      Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : I4




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2024
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18         84W                             Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R18         85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18         83W                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                      225/40R18         88                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        84T


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex besc hreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 53637*04




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53637*04




               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
§22 53637*04




                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                    (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                    Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G5
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53637*04




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G5
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                      Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53637*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00076-CX-GBM-04
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53637
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7580
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G4
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                      Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                      Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 280                  VA
                            26P                     x = 240              y = 230                  VA
                            27B                     x = 290              y = 430                  HA
                            27I                     x = 240              y = 380                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53637*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 280             5                VA
                            27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 53637*04




                                        special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 53637*04
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KA7580
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 53637*04
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 53637*04




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     20.02.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     21-00076-CX-GBM-04
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 53637*04
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 25

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 53637*04




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 53637*04
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the remarks

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       27.02.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 53637*04




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 53637*04
               Approval No.


               Ausgabedatum:        09.04.2021                 letztes Änderungsdatum: 27.02.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     21-00076-CX-GBM-00                                                12.03.2021
                     21-00076-CX-GBM-01                                                10.01.2022
                     21-00076-CX-GBM-02                                                09.02.2023
                     21-00076-CX-GBM-03                                                27.09.2023
                     21-00076-CX-GBM-04                                                20.02.2024
§22 53637*04




                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     KA7580                                                            18.02.2021
                     KA7580                                                            17.01.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See point V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 53637*04

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 53637

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 53637*04




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 53637*04

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 53637*04




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.