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							               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2024
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               Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
                                                            OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               LG1X                LG1X                       ohne                        65,1                     800      2400    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 53638*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                            135 Nm für Typ : MX
                Verkaufsbezeichnung:     Compass
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/50R18        95      11A; 245; 248            Allradantrieb;
                             e4*2007/46*1410*..            225/55R18        98      11A; 245; 248            Frontantrieb; nicht
                                                           235/45R18        94      11A; 245; 248            Hybrid;
                                                           245/45R18        96      11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/50R18 95               11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                         235/45R18 94               11A; 248                 Frontantrieb; nicht
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                     Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : MP; AV1
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 952 (Kegelbund)
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 949
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : AV1; 952
                                                             130 Nm für Typ : 949
                                                             135 Nm für Typ : MP
               Verkaufsbezeichnung:     Giulia
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
               952          e3*2007/46*0382*..        100 - 206 225/40R18 91W        12O                    Limousine;
§22 53638*03




                                                                225/45R18 91W        12O                    Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                            74D; 74H; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
               MP           e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 225/50R18            95      11A; 245; 248          Allradantrieb;
                                                        225/55R18            98      11A; 245; 248          Frontantrieb; nicht
                                                        235/45R18            94      11A; 245; 248          Hybrid;
                                                        245/45R18            96      11A; 245; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76O
               MP             e3*2007/46*0508*..      96 - 132 225/55R18 98                                 Allradantrieb; nur
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76O
               MP             e3*2007/46*0508*..      96         225/55R18 98                               Frontantrieb; nur
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2024
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                                                                                                                      Seite: 3 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/60R18                  12K; 51G                Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                            71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                            74H; 854; 856
               949            e3*2007/46*0435*..      110 - 206 235/55R18 100       12O                     Allradantrieb;
                                                                235/60R18 103       12T                     Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                            74D; 74H; 76O; 854;
                                                                                                            856

               Verkaufsbezeichnung:     TONALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AV1          e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 225/50R18 95                                      Allradantrieb;
                                                          245/45R18 96              11A; 26P                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76O


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
§22 53638*03




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 334; 940
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 194
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 939
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                            120 Nm für Typ : 334
               Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18           89W     11A; 248; 51J           Schrägheck 4-türig;
                                                        245/35R18           88W     11A; 22I; 24J; 244      Frontantrieb;
                                               77 - 177 225/40R18           92      11A; 22I; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/35R18           90      11A; 22I; 248           12A; 51A; 71K; 721;
                                                        235/40R18           91      11A; 22I; 248           729; 73C; 74D; 74H
                                                        245/35R18           88Y     11A; 22I; 24J; 244




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W     11A; 24M                     Alfa 159 (Limousine);
                                                          235/40R18 91W    11A; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R18 94     11A; 24M                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                          245/40R18 93     11A; 24D; 24J                721; 73C; 74D; 74H;
                                                          245/45R18 96     11A; 22I; 24D; 24J;          76U; FGC
                                                                           54A
               939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W    11A; 24M; 5GM                Alfa Brera (Coupe);
                                                          235/40R18 91W    11A; 24M; 5GG                Alfa Spider (Cabrio);
                                                120 - 147 225/40R18 92Y    11A; 24M; 5GM                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18 91Y    11A; 24M; 5GG                12A; 51A; 573; 71K;
                                                          235/45R18 94W    11A; 24M                     721; 73C; 74D; 74H
                                                          245/40R18 93W    11A; 24D; 24J
                                                120 - 191 235/40R18 95Y    11A; 24M
                                                          235/45R18 94Y    11A; 24M
                                                          245/40R18 93Y    11A; 24D; 24J
                                                          245/45R18 96     11A; 22I; 24D; 24J;
                                                                           54A
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W     11A; 24M                     Alfa 159 Sportwagon
                                                          235/40R18 91W    11A; 24M                     (Kombi);
                                                85 - 147 235/45R18 94      11A; 22M; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R18 93     11A; 24D; 24J                12A; 51A; 573; 71K;
§22 53638*03




                                                85 - 154 235/40R18 95      11A; 24M                     721; 73C; 74D; 74H
                                                85 - 191 235/40R18 95Y     11A; 24M
                                                          235/45R18 94Y    11A; 22M; 24M
                                                          245/40R18 93Y    11A; 24D; 24J
               939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W    11A; 24M; 5GM                Alfa Brera (Coupe);
                                                          235/40R18 91W    11A; 24M; 5GG                Alfa Spider (Cabrio);
                                                120 - 147 225/40R18 92Y    11A; 24M; 5GM                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18 91Y    11A; 24M; 5GG                12A; 51A; 573; 71K;
                                                          235/40R18 95     11A; 24M                     721; 73C; 74D; 74H;
                                                          235/45R18 94W    11A; 24M                     76U; FGC
                                                          245/40R18 93W    11A; 24D; 24J
                                                          245/45R18 96     11A; 22I; 24D; 24J;
                                                                           54A
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W     11A; 24M                     Alfa 159 (Limousine);
                                                          235/40R18 91W    11A; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                85 - 147 235/45R18 94      11A; 24M                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                          245/40R18 93     11A; 24D; 24J                721; 73C; 74D; 74H
                                                85 - 154 235/40R18 95      11A; 24M
                                                85 - 191 235/40R18 95Y     11A; 24M
                                                          235/45R18 94Y    11A; 24M
                                                          245/40R18 93Y    11A; 24D; 24J
                                                          245/45R18 96     11A; 22I; 24D; 24J;
                                                                           54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2024
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                                                                                                                      Seite: 5 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W              5FM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                85 - 147 215/45R18 93                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                         225/40R18 92W                                      73C; 74D; 74H
                                                         225/45R18                  51G

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               334          e3*2007/46*0318*..  70 - 111 215/45R18 89               11A; 248                Frontantrieb;
                                                         225/45R18 91               11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/40R18 91               11A; 245; 248           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 74H
               334            e3*2007/46*0318*..      100 - 125 215/45R18 89        11A; 248                Allradantrieb;
                                                                225/45R18 91        11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/40R18 91        11A; 244                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 74H


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 53638*03




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18         85      11A; 22I; 24M; 5EG      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18         85W     11A; 22I; 24M; 5EG      12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/40R18         89      11A; 22I; 24M           73C; 74D
                                                          225/40R18                 11A; 22I; 24M; 51G
                                                          225/40R18         88      QFA; 11A; 22I; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85              11A; 22I; 24M; 5EG      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 55 - 147 215/40R18 85W             11A; 22I; 24M; 5EG      12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/40R18 89              11A; 22I; 24M           73C; 74D
                                                          225/40R18                 11A; 22I; 24M; 51G
                                                          225/40R18 88              QFA; 11A; 22I; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18                      11A; 22I; 24M; 51G      Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/40R18 85           11A; 22I; 24M; 5EG      Cabrio; Coupe;
                                                55 - 110 225/40R18 88           QFA; 11A; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                55 - 147 215/40R18 85W          11A; 22I; 24M; 5EG      12A; 51A; 71K; 721;
                                                         215/40R18 89           11A; 22I; 24M           73C; 74D
                                                         225/40R18              11A; 22I; 24M; 51G
                                                         225/40R18 88W          QFA; 11A; 22I; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18     85      11A; 22I; 24M; 5EG      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18     85W     11A; 22I; 24M; 5EG      12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/40R18     89      11A; 22I; 24M           73C; 74D
                                                          225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G
                                                          225/40R18     88W     QFA; 11A; 22I; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W         11A; 248; 26B; 26J;     Corsa-E; ab
                                                                                27H                     e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
§22 53638*03




                                                                                                        73C; 74D
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 141        215/35R18 84W       11A; 21P; 22H; 22L;     nur Opel Corsa D OPC;
                                                                                24J; 24M                bis
                                                            215/40R18 85W       11A; 21B; 22F; 22L;     e1*2001/116*0379*29;
                                                                                24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/35R18 87        11A; 21B; 22F; 22L;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                24D; 24J                73C; 74D
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        215/35R18 80W       11A; 248; 26B; 26N;     Adam-S;
                                                                                27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R18 85        11A; 248; 26B; 26N;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                27F                     73C; 74D
                                                            225/35R18 83        11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                26N; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 74            215/35R18 84        11A; 21M; 21T; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22Q; 24D; 24J; 5EA      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88             11A; 21B; 57E; 68B      nur bis
               V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W            11A; 21B; 57E; 68B      e1*98/14*0077*04;
                            e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W            11A; 21B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D
               OMEGA-B-      G685                 85 - 100 235/40R18 91         11A; 21B; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
               CARAVAN                            85 - 155 225/40R18-88         11A; 21B; 57E; 68B      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           235/40R18 95         11A; 21B; 24M           73C; 74D



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen Auflagen
               V94          e1*98/14*0077*..  74 - 106 235/40R18 91             11A; 21B           ab e1*98/14*0077*05;
                                              74 - 160 235/40R18 91W            11A; 21B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                   73C; 74D
               V94/Kombi     e1*96/79*0078*..,      74 - 106 235/40R18 91       11A; 21B; 24M; 5GG nur bis
                             e1*98/14*0078*..       74 - 155 225/40R18 88W      11A; 21B; 57E; 68B e1*98/14*0078*04;
                                                             235/40R18 95       11A; 21B; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                   73C; 74D
               V94/Kombi     e1*98/14*0078*..       74 - 106 235/40R18 91       11A; 21B; 5GG      ab e1*98/14*0078*05;
                                                    74 - 160 235/40R18 91W      11A; 21B; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/40R18 95       11A; 21B; 689      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                   73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W             11A; 24J; 24M; 5FE      nicht Fz schlechte
               R, VECTRA
                                              74 - 155 225/40R18 92W            11A;   24J; 24M         Strassen;
                                                       225/45R18                11A;   21B; 24J; 24M;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                     12A; 51A; 52R; 71K;
§22 53638*03




                                                             235/40R18 91W      11A;   21B; 24J; 24M    721; 729; 73C; 74D
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 129    225/40R18 88W      11A;   24J; 24M; 5FE    nicht Fz schlechte
                                                    74 - 184 225/40R18 92W      11A;   24J; 24M         Strassen;
                                                             225/45R18          11A;   21B; 24J; 24M;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                            235/40R18 91W       11A;   21B; 24J; 24M    721; 729; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 129 225/40R18 88W        11A; 22L; 24J; 24M;     nicht Fz schlechte
               Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                               5FE                     Strassen;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                74 - 155 225/40R18 92       11A;   22L; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R18          11A;   22L; 24J; 24M;   12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                51G                     721; 729; 73C; 74D
                                                            235/40R18 91W       11A;   21B; 22L; 24J;
                                                                                24M
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129   225/40R18 88W       11A;   22L; 24J; 24M;   nicht Fz schlechte
                                                                                5FE                     Strassen;
                                                    74 - 184 225/40R18 92       11A;   22L; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/40R18 91W      11A;   21B; 22L; 24J;   12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                24M                     721; 729; 73C; 74D
                                                    74 - 206 225/40R18 92Y      11A;   22L; 24J; 24M
                                                             225/45R18          11A;   22L; 24J; 24M;
                                                                                51G
                                                            235/40R18 91Y       11A;   21B; 22L; 24J;
                                                                                24M




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 8 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W              11A; 21B; 22L; 24J;     nicht Fz schlechte
                                                                                    24M; 5FE                Strassen;
                                                      74 - 155 225/40R18 92W        11A; 21B; 22L; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24M                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                225/45R18 91W       11A; 21B; 22L; 24J;     721; 729; 73C; 74D
                                                                                    24M
                                                                235/40R18 91W       11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                    24M
               Z-C/SW         e1*2001/116*0292*.. 74 - 129      225/40R18 88W       11A; 21B; 22L; 24J;     nicht Fz schlechte
                                                                                    24M; 5FE                Strassen;
                                                      74 - 155 225/45R18 91W        11A; 21B; 22L; 24J;     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                    24M                     11H; 12A; 51A; 52R;
                                                                235/40R18 91W       11A; 21B; 22L; 24J;     71K; 721; 729; 73C;
                                                                                    24M                     74D
                                                      74 - 184 225/40R18 92W        11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                    24M
                                                      74 - 206 225/40R18 92Y        11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                    24M
                                                                225/45R18           11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                    24M; 51G
                                                                225/45R18 91Y       11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                    24M
§22 53638*03




                                                                235/40R18           11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                    24M; 51G
                                                                235/40R18 91Y       11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                    24M

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W             QF1; 5FM                10B; 11B;    11G; 11H;
               H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18                 51G                     12A; 51A;    52R; 71K;
                                                          225/40R18 92W             QF1; 5GM                721; 73C;    74D
               A-           e1*2001/116*0325*.., 177      225/40R18                 51G                     Nur Zafira   OPC;
               H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                                 10B; 11B;    11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A;    52R; 71K;
                                                                                                            721; 73C;    74D
               A-             e1*2001/116*0378*.. 69 - 110      225/40R18 92                                10B; 11B;    11G; 11H;
               H/Monocab-                                                                                   12A; 51A;    52R; 71K;
               CNG
                                                                                                            721; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W               QF1; 5FM                10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab/V                              225/40R18                   51G                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                        225/40R18 92W               QF1; 5GM                721; 73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 9 von 17


               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88             11A; 21B; 21J; 21M;     ab e4*95/54*0012*04;
                             e4*98/14*0012*..                                   22B; 22L; 24C; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                367; 54A                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D
               YS3F          e4*2001/116*0065*.. 88 - 184   225/40R18 91W       11A; 22L; 362           Kombi; Limousine;
               YS3F????      e4*2001/116*0065*.. 88 - 206   225/45R18           11A; 22L; 51G           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W         11A; 22L; 362           Saab 9-3; Saab 9-3
                                                110 - 184 225/40R18 91Y         11A; 22L; 362           Aero;
                                                          225/45R18             11A; 22L; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
§22 53638*03




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W         11A; 21B; 22B; 22L;     Kombi; Limousine;
                                                                                24D; 24J; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            235/40R18 91W       11A; 21B; 22B; 22L;     11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                24C; 24D; 51G           721; 73C; 74D
               YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 147 235/40R18 91W        11A; 21B; 22B; 22L;     ab e11*96/27*0073*10;
                                                                                24J; 24M                Kombi; Limousine;
                                                  88 - 184 225/40R18 92Y        11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                24J; 24M                11H; 12A; 51A; 71K;
                                                            235/40R18 91Y       11A; 21B; 22B; 22L;     721; 73C; 74D
                                                                                24J; 24M


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
§22 53638*03




                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 24.07.2024
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1, 04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinatio n muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
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                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 24.07.2024
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               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 53638*03




                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 17
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
§22 53638*03




               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 17
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es s ind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
§22 53638*03




                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                    Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                    225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
               QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                    (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                    225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrz eugpapieren eingetragen
                    haben.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      ALFA ROMEO
                      Fahrzeugtyp:     AV1
                      Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00061*..
                      Handelsbez.:     TONALE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 310                  VA
                            26P                     x = 220              y = 260                  VA
§22 53638*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
§22 53638*03




                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 17

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):     Adam, Adam-S

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 400                  VA
                            26P                     x = 230              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 240        y = 240            25                HA
§22 53638*03




                            27H                  x = 240        y = 240             8                HA
                            26J                  x = 280        y = 400            25                VA
                            26N                  x = 280        y = 400             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 53638*03




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KA8080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 53638*03




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     24.07.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     21-00077-CX-GBM-03
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 27

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 53638*03




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the remarks

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       08.08.2024
                     Date:
§22 53638*03




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 53638*03
               Approval No.


               Ausgabedatum:        09.04.2021                 letztes Änderungsdatum: 08.08.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     21-00077-CX-GBM-00                                                22.03.2021
                     21-00077-CX-GBM-01                                                11.01.2022
                     21-00077-CX-GBM-02                                                26.10.2022
                     21-00077-CX-GBM-03                                                24.07.2024
§22 53638*03




                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     KA8080                                                            18.02.2021
                     KA8080                                                            10.07.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 53638*03

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 53638

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 53638*03




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 53638*03

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 53638*03




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.