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							Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                    Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 22.03.2021
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
WS2X                WS2X                       ohne                     66,45                       800      2400    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                             für Typ : B81; F2; 4G; 4G2; 4G1; B8
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                             Typ : 8R2; FY; 8R1; 8R
Zubehör                                    : B450L30517R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
                                             140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18 91              52J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/40R18 91              5GG; 51J                  Nicht A4 Allroad
                                           235/45R18 94              51J; 54F                  Quattro; AUDI S4 bis
                                           245/40R18 93              11A; 22I                  MJ2016; Kombi;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76O; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                   Nicht A4 Allroad
                                          225/45R18 91Y                                   Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R18 94                                    ab MJ2016; AUDI S4
                                 90 - 260 245/40R18 93Y                                   (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                 260      225/40R18 M+S          52J                      Limousine;
                                          225/45R18 M+S          52J                      Allradantrieb;
                                          235/45R18 M+S          52J                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76O; 77E
B81            e13*2007/46*1084*..   88 - 195 225/45R18 91       52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91       51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                              235/45R18 94       51J; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 22I                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 91 52J                               AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/40R18 91 5GG; 51J                          Nicht A4 Allroad
                                           235/45R18 94 51J; 54F                          Quattro; AUDI S4 bis
                                           245/40R18 93 11A; 22I                          MJ2016; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18 91       52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91       51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                              235/45R18 94       51J; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 22I                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18 91       52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91       51J                      Limousine;
                                              235/45R18 94       51J; 54F                 Frontantrieb;
                                              245/40R18 93       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91      51J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R18 94      51J; 54F                 AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245 225/45R18 91      52J                      Limousine;
                                               245/40R18 93      11A; 22I                 Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76O; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                   Nicht A4 Allroad
                                          225/45R18 91Y                                   Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R18 94                                    ab MJ2016; AUDI S4
                                 90 - 260 245/40R18 93Y                                   (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                 260      225/40R18 M+S 52J                               Limousine;
                                          225/45R18 M+S 52J                               Allradantrieb;
                                          235/45R18 M+S 52J                               Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   245/45R18                 51G                      nur Limousine
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74D; 76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94    5HI; 52J                       A6; nicht A6 allroad
                                           235/45R18 94    57E; 67G                       quattro; Kombi;
                                 100 - 245 225/50R18 95Y                                  Stufenheck;
                                           235/45R18 98    52J                            Allradantrieb;
                                           235/45R18 98    57E; 67G                       Frontantrieb;
                                           235/50R18 97W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18       51G                            12A; 51A; 573; 71K;
                                           255/45R18 99    68H                            721; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E; DEÄ




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94    52J                            A7 Sportback; Coupe;
                                           235/50R18 97                                   4-türig;
                                           245/45R18 96                                   Allradantrieb;
                                           255/45R18 99                                   Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76O; 77E; DEÄ
4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 235/50R18 97                               Nur A6 allroad
                                               235/55R18         51G                      quattro;
                                               245/50R18 100                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E; DEÄ

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94   5HI; 52J              A6; nicht A6 allroad
                                          235/45R18 94   57E; 67G              quattro; Kombi;
                                100 - 245 225/50R18 95Y                        Stufenheck;
                                          235/45R18 98   52J                   Allradantrieb;
                                          235/45R18 98   57E; 67G              Frontantrieb;
                                          235/50R18 97W                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18      51G                   12A; 51A; 573; 71K;
                                          255/45R18 99   68H                   721; 73C; 74D; 76O;
                                                                               77E; DEÄ
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94   52J                   A7 Sportback; Coupe;
                                          235/50R18 97                         4-türig;
                                          245/45R18 96                         Allradantrieb;
                                          255/45R18 99                         Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                               721; 729; 73C; 74D;
                                                                               76O; 77E; DEÄ
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97                         Nur A6 allroad
                                          235/55R18      51G                   quattro;
                                          245/50R18 100                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                               721; 73C; 74D; 76O;
                                                                               77E; DEÄ




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                   Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 257       235/55R18 100                        S6 Avant; S6
                                                                               Limousine;
                                                                               Kombilimousine;
                                                                               Limousine;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               51A; 71K; 721; 73C;
                                                                               74D; 76O
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 98  12T; 5JA               A6; Kombilimousine;
                                          235/50R18 101 12A                    Limousine;
                                          235/55R18 100 12A                    Allradantrieb;
                                          245/50R18 100 11A; 12A; 26P          Frontantrieb;
                                          255/45R18 99  12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/50R18 102 11A; 12A; 245; 248;    51A; 71K; 721; 73C;
                                                        26P                    74D; 76O
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R18 101 12I                    A6 ALLROAD
                                                                               QUATTRO;
                                          235/55R18 100 12T                    Allradantrieb;
                                          235/60R18 103 12I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/50R18 100 12Q                    51A; 71K; 721; 73C;
                                          245/55R18 103 12Q                    74D; 76O
                                          255/45R18 99  12Q
                                          255/50R18 102 11A; 12A; 26P
                                          255/55R18 105 11A; 12A; 26P

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103                                      Q5; Allradantrieb;
                                          245/55R18 103                                      Frontantrieb;
                                          245/60R18 105                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18 105 11A; 245; 248                        12A; 51A; 71K; 721;
                                          265/55R18 108 11A; 245; 248; 26N                   73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 76O

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : B450L30517R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 235/60R18 103                               Q5; Allradantrieb;
                                              245/55R18 103                               Frontantrieb;
                                              245/60R18 105                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/55R18 105      11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/55R18 108      11A; 245; 248; 26N       73C; 74A; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                     VA
             26B                      x = 250            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             30                VA
             27H                   x = 200       y = 350              8                HA
             27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.