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							Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 18                                                     Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 22.03.2021
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
WS3X                WS3X                       ohne                      66,45                       800      2400    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                              für Typ : B81; B8; 4G1; F2; 4G
Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                              Typ : FY
Zubehör                                     : B450L30517R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                              140 Nm für Typ : FY; F2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/45R18 91                52J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                          235/40R18 91                51J                       Kombi; Frontantrieb;
                                          235/45R18 94                51J; 54F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R18 93                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                77E
B81            e13*2007/46*1084*..       90 - 200 225/40R18 91Y                                 Nicht A4 Allroad
                                                  225/45R18 91Y                                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                  235/45R18 94                                  ab MJ2016; AUDI S4
                                         260      225/40R18 M+S 52J                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                  225/45R18 M+S 52J                             Limousine;
                                                  235/45R18 M+S 52J                             Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74D; 76O; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18 91          52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/40R18 91          5GG; 51J                 Nicht A4 Allroad
                                           235/45R18 94          51J; 54F                 Quattro; AUDI S4 bis
                                           245/40R18 93                                   MJ2016; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 91  52J                               AUDI A4 bis MJ2015;
                                          235/40R18 91  51J                               Kombi; Frontantrieb;
                                          235/45R18 94  51J; 54F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R18 93                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18 91      52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18 91      5GG; 51J                 Nicht A4 Allroad
                                               235/45R18 94      51J; 54F                 Quattro; AUDI S4 bis
                                               245/40R18 93                               MJ2016; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y                               Nicht A4 Allroad
                                              225/45R18 91Y                               Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/45R18 94                                ab MJ2016; AUDI S4
                                     260      225/40R18 M+S 52J                           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                              225/45R18 M+S 52J                           Limousine;
                                              235/45R18 M+S 52J                           Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18 91       52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91       51J                      Limousine;
                                              235/45R18 94       51J; 54F                 Frontantrieb;
                                              245/40R18 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J                               AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/45R18 94 51J; 54F                          AUDI S4 bis MJ2016;
                                 100 - 245 225/45R18 91 52J                               Limousine;
                                           245/40R18 93                                   Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97                                   Nur A6 allroad
                                           235/55R18 100                                  quattro;
                                           245/50R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 76O;
                                                                                          77E; DEÄ; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97                         Nur A6 allroad
                                          235/55R18 100                        quattro;
                                          245/50R18 100                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                               721; 73C; 74D; 76O;
                                                                               77E; DEÄ; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 98  5JA                    A6; Kombilimousine;
                                          235/50R18 101                        Limousine;
                                          235/55R18 100                        Allradantrieb;
                                          245/50R18 100                        Frontantrieb;
                                          255/45R18 99                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/50R18 102 11A; 26P               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               73C; 74D; 76O
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R18 101 12Q                    A6 ALLROAD
                                                                               QUATTRO;
                                          235/55R18 100 12Q                    Allradantrieb;
                                          235/60R18 103 12Q                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/50R18 100 12Q                    51A; 71K; 721; 73C;
                                          245/55R18 103 12Q                    74D; 76O
                                          255/45R18 99  12A
                                          255/50R18 102 12A
                                          255/55R18 105 12A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 18                                                   Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 245/55R18 103                                      Q5; Allradantrieb;
                                          245/60R18 105                                      Frontantrieb;
                                          255/55R18 105                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76O

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : B450L30517R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 210 245/55R18 103                               Q5; Allradantrieb;
                                                 245/60R18 105                               Frontantrieb;
                                                 255/55R18 105                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53638
zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: KA8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                     VA
             26B                      x = 250            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             30                VA
             27H                   x = 200       y = 350              8                HA
             27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.