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							               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                                      Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.07.2024
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               Fahrzeughersteller                         : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 47
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               F3 66,1             F3                         66,1-N-Ø76                     66,1                     800      2400    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : N8
§22 53638*03




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm   für   Typ : ZE1
                                                            110 Nm   für   Typ : Z51
                                                            113 Nm   für   Typ : C13
                                                            120 Nm   für   Typ : V37
                Verkaufsbezeichnung:     INFINITI EX37, EX30d
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J50          e1*2001/116*0477*.. 175 - 235 225/55R18                   51G                      Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                74A; 74D; 74P; 744

                Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18           95      12O                      INFINITI Q50; nicht
                                                           225/60R18           100     12A; 54A                 mit Bremsscheiben
                                                           235/45R18           98      12O                      355mm an VA;
                                                           235/50R18           97      11A; 12A; 27H            Limousine;
                                                           235/55R18           100     11A; 12A; 27H            Allradantrieb;
                                                           245/45R18           100     12A                      Heckantrieb;
                                                           245/50R18           100     11A; 12A; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R18           99      11A; 12A; 27H            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                74A; 74P; 76O; 83F

                Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ZE1          e9*2007/46*6537*..  90              215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/45R18 89                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                73C; 74A; 74P


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                                    Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 24.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
               Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103                                     Allradantrieb;
                                                          235/65R18 106                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                        Auflagen zu Reifen    Auflagen
               C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86                                        Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R; RFB; Z; RFD
               Zubehör                                    : N18


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§22 53638*03




                                                            für Typ : T
               Zubehör                                    : N17


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm   für   Typ : R
                                                            110 Nm   für   Typ : Z
                                                            130 Nm   für   Typ : RFB; RFD; T
                                                            145 Nm   für   Typ : T
               Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
               R            e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86                11A; 27H              Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                          215/35R18 84W               11A; 248; 27H         Schrägheck; Clio RS;
                                                          215/40R18 85                11A; 248; 27H         Clio RS TROPHY;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen    Auflagen
               T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18             92W                          Coupe; Frontantrieb;
                                                         235/40R18             91W    5GG                   Allradlenkung;
                                                81 - 175 225/40R18             92Y                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R18                    51G                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                         235/40R18             95                           73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18     92W     5GM                     Kombi; Schrägheck;
                            e2*2007/46*0012*..            235/40R18     91W     5GG                     Frontantrieb; nicht
                                                 81 - 150 245/40R18     93      54F                     Allradlenkung;
                                                 81 - 175 225/40R18     92Y     5GM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R18             51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                          235/40R18     95                              73C; 74A; 74P
                                                          245/40R18     93Y     54F
               T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18      93                              Latitude (Stufenheck);
                                                 81 - 127 225/40R18     92                              Frontantrieb;
                                                          225/45R18     95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 81 - 177 235/40R18     95W                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                          235/45R18             51G                     729; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
               RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 97  205/40R18 86    5EM                             Kombi; Limousine;
                                               66 - 120 215/40R18 89    5FM                             Schräghecklimousine;
                                               66 - 151 225/40R18 92    11A; 26N; 26P; 5GM              Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
§22 53638*03




                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18     89                              Fluence (Stufenheck);
                            e2*2007/46*0010*..            225/40R18     88W                             4-türig; Frontantrieb;
                                                          225/45R18     91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18     91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               Z             e2*2001/116*0373*.. 118 - 132 225/40R18            51G                     Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
               Z             e2*2001/116*0373*.. 63 - 103  215/40R18 89                                 Coupe; 2-türig;
                                                  63 - 132 225/40R18 88W                                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               Z             e2*2001/116*0373*.., 63 - 103   215/40R18 89                               Schrägheck; 4-türig;
                             e2*2007/46*0010*..   63 - 132   225/40R18 88W                              Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               Z             e2*2001/116*0373*.., 63 - 162   215/40R18 89       11A; 22M                Kombi; Frontantrieb;
                             e2*2007/46*0010*..              225/40R18 88W      11A; 22M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 96  215/45R18     89                              Kombi; Limousine;
                            e2*2007/46*0653*..   81 - 165 225/45R18     95                              Frontantrieb;
                                                          225/50R18     95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R18     94                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                          245/40R18     93                              73C; 74A; 74P; 76O
                                                          245/45R18     96


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 53638*03




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 9
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbrei terung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53638*03




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldruck sensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
§22 53638*03




                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 310                  VA
                            26P                     x = 370              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53638*03




                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA
                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA
                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RFB
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0546*..
                      Handelsbez.:     Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid

                      Variante(n):     Frontantrieb, nicht Allradlenkung

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 260                 VA
                            26P                      x = 240              y = 210                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27H                   x = 270        y = 330            8                HA
§22 53638*03




                            27F                   x = 270        y = 330           30                HA
                            26N                   x = 290        y = 260            8                VA
                            26J                   x = 290        y = 260           30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00077-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53638
               zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: KA8080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     R
                      Genehm.Nr.:      e2*2001/116*0327*..
                      Handelsbez.:     CLIO, CAPTUR

                      Variante(n):     Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 375              y = 310                  VA
                            26P                     x = 325              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 265        y = 230            25                  HA
§22 53638*03




                            27H                  x = 265        y = 230             8                  HA
                            26J                  x = 375        y = 310            20                  VA
                            26N                  x = 375        y = 310             8                  VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 53638*03




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KA8080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 53638*03




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     24.07.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     21-00077-CX-GBM-03
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 27

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 53638*03




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 53638*03
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the remarks

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       08.08.2024
                     Date:
§22 53638*03




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 53638*03
               Approval No.


               Ausgabedatum:        09.04.2021                 letztes Änderungsdatum: 08.08.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     21-00077-CX-GBM-00                                                22.03.2021
                     21-00077-CX-GBM-01                                                11.01.2022
                     21-00077-CX-GBM-02                                                26.10.2022
                     21-00077-CX-GBM-03                                                24.07.2024
§22 53638*03




                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     KA8080                                                            18.02.2021
                     KA8080                                                            10.07.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 53638*03

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 53638

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 53638*03




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 53638*03

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 53638*03




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.