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							Gutachten 366-0349-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54152
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 07.12.2021
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                 Fahrzeughersteller              Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                 LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), ROVER




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
512045726/IRR       KE1022/IRR                  ohne                       72,6                   1050      2500    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                              (GB)
Befestigungsteile                           : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C017; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                              140 Nm für Typ : LE; LR
 Verkaufsbezeichnung:     Discovery
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
 LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/40R22 107Y                                   Kombi; Allradantrieb;
                e5*2007/46*1055*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D

 Verkaufsbezeichnung:     Land Rover Defender
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 LE           e5*2007/46*0092*.., 147 - 294 275/45R22 108                                     Allradantrieb;
                e5*2007/46*0125*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 745
 LE             e5*2007/46*0092*..,      147 - 294 275/45R22 108                              Allradantrieb;
                e5*2007/46*0125*..                 285/45R22 114   ME4                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 745




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0349-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54152
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 07.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 415 265/40R22 106          11A; 26N                  Allradantrieb; inkl.
             e5*2007/46*1053*..             275/40R22 107          11A; 245; 26N             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D
LM             e11*98/14*0185*..       130 - 375 265/40R22         11A; 24J; 24M             nicht für gepanzerte
                                                 106W
                                                 285/35R22         11A; 22I; 24C; 24M        Fz;
                                                 106W
                                                 295/35R22         11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 108W
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             744; RC0

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/40R22 106Y 11A; 26N                          Allradantrieb;
             e5*2007/46*1056*..             275/40R22 107Y 11A; 245; 26N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/40R22 108Y 11A; 245; 26N                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D
LW             e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 285/40R22 110                                  Allradantrieb;
               e5*2007/46*1056*..             295/40R22 112        ME3                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB), ROVER
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C017; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 415 265/40R22 106          11A; 26N                  Allradantrieb; inkl.
             e5*2007/46*1053*..             275/40R22 107          11A; 245; 26N             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D
LM             e11*98/14*0185*..       130 - 375 265/40R22         11A; 24J; 24M             nicht für gepanzerte
                                                 106W
                                                 285/35R22         11A; 22I; 24C; 24M        Fz;
                                                 106W
                                                 295/35R22         11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 108W
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             744; RC0


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0349-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54152
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 375 285/35R22           11A; 24C; 24D; 54A        10B; 10S; 11B; 11G;
                                            106W
                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 74E; 740;
                                                                                          744


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0349-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54152
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.12.2021
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 54152
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.12.2021
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
ME3) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 302
     mm (gemessen) zulässig.
ME4) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 298
     mm (gemessen) zulässig.
RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
     Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 1                                                           Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 07.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LW
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0909*..
       Handelsbez.:      Range Rover Sport

       Variante(n):      Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                   Nacharbeit im Bereich               Achse
                                         von [mm]             bis [mm]
             26P                          x = 260              y = 260              VA
             26B                          x = 310              y = 310              VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                   von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             26J                    x = 310        y = 420             30                VA
             26N                    x = 310        y = 420             10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 1                                                        Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LG
       Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1053*..
       Handelsbez.:      RANGE ROVER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260              y = 260                 VA
             26B                      x = 310              y = 310                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310        y = 420           30                VA
             26N                   x = 310        y = 420           10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0349-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54152
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LW
       Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1056*..
       Handelsbez.:      Range Rover Sport

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260              y = 260                 VA
             26B                      x = 310              y = 310                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310        y = 420           30                VA
             26N                   x = 310        y = 420           10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0349-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 54152
ANLAGE: 1                                                           Radtyp: KE1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 07.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LG
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0649*..
       Handelsbez.:      RANGE ROVER

       Variante(n):      Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                   Nacharbeit im Bereich               Achse
                                         von [mm]             bis [mm]
             26P                          x = 260              y = 260              VA
             26B                          x = 310              y = 310              VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                   von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             26J                    x = 310        y = 420             30                VA
             26N                    x = 310        y = 420             10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.