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							             Gutachten 19-00159-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52442
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: 5K36560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.05.2019
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             Fahrzeughersteller                        : FORD
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)        : 60
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 160/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
             TG                  TG                          ohne                     65,1                    1150     2275    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FORD
             Befestigungsteile                         : Flachbundmuttern M14x2
             Zubehör                                   : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 200 Nm
§ 22 52442




             Verkaufsbezeichnung:    FORD TRANSIT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FAAY         K708             55 - 107           195/65R16C         51G; 51J; 56G             Pkw geschlossen; Lkw
             FABY         K585                                205/75R16C         51G; 51J                  geschl.Kasten (Serie);
             FACY         K586                                215/75R16C         51G                       Heckantrieb;
             FADY         K709                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
             FCCY         K713                                                                             12K; 51A; 54F; 71K;
                                                                                                           721; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                           744; FGO
             FAEY           K710                   55 - 92    195/65R16C     51G; 56G                      Pkw geschlossen; Lkw
             FAFY           K711                              205/60R16C 100 5KA                           geschl.Kasten (Serie);
             FAGY           K712                              205/65R16C     5NK; 51G                      Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                           74D; 74H; 744

             Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT-EUROLINE/NUGGET
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                      Auflagen
             FZEY         e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C     51G; 56G                                Pkw geschlossen; Lkw
                                                    205/60R16C 100 5KA                                     geschl.Kasten (Serie);
                                                    205/65R16C     5NK; 51G                                Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                           74D; 74H; 744
             Gutachten 19-00159-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52442
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K36560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             FAA6         L740                 74 - 107 205/75R16C     51G                            Pkw geschlossen; Lkw
             FAB6         L741                          215/75R16C     51G                            geschl.Kasten (Serie);
             FAC6         L742                                                                        Heckantrieb;
             FDA6         e11*2001/116*0276*..                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
             FDB6         e11*2001/116*0277*..                                                        51A; 71K; 721; 73C;
             FDC6         e11*2001/116*0278*..                                                        74D; 74H; 744
             FSA6         e11*2001/116*0279*..
             FSB6         e11*2001/116*0280*..
             FSC6         e11*2001/116*0281*..
             FAE6         L744                 63 - 96 205/65R16C 103 5LM; 51G                        Pkw geschlossen; Lkw
             FBE6         e11*2001/116*0282*..          205/65R16C 107 5NK; 51G                       geschl.Kasten (Serie);
             FDE6         e11*2001/116*0283*..                                                        Frontantrieb;
             FSE6         e11*2001/116*0286*..                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
             FZE6         e11*2001/116*0289*..                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74H; 744
             FAF6           L745                 63 - 96   205/65R16C        5LM; 51G                 Pkw geschlossen; Lkw
             FDF6           e11*2001/116*0284*..                                                      geschl.Kasten (Serie);
             FSF6           e11*2001/116*0287*..                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74H; 744
             FAG6           L746                 63 - 96   205/65R16C        5LM; 51G                 Pkw geschlossen; Lkw
             FDG6           e11*2001/116*0285*..                                                      geschl.Kasten (Serie);
§ 22 52442




             FSG6           e11*2001/116*0288*..                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 74H; 744
             FBEY           e11*98/14*0151*..    55 - 92   195/65R16C     51G; 56G                    Pkw geschlossen; Lkw
             FDEY           e11*98/14*0152*..              205/60R16C 100 5KA                         geschl.Kasten (Serie);
             FDFY           e11*98/14*0153*..              205/65R16C     5NK; 51G                    Frontantrieb;
             FDGY           e11*98/14*0154*..                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
             FSEY           e11*98/14*0155*..                                                         51A; 71K; 721; 73C;
             FSFY           e11*98/14*0156*..                                                         74D; 74H; 744
             FSGY           e11*98/14*0157*..
             FDAY           e11*98/14*0149*..    55 - 107 195/65R16C         51G; 51J; 56G            Pkw geschlossen; Lkw
             FDBY           e11*98/14*0124*..             205/75R16C         51G; 51J                 geschl.Kasten (Serie);
             FDCY           e11*98/14*0125*..             215/75R16C         51G                      Heckantrieb;
             FSAY           e11*98/14*0150*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
             FSBY           e11*98/14*0126*..                                                         12K; 51A; 54F; 71K;
             FSCY           e11*98/14*0127*..                                                         721; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                      744; FGO

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             Gutachten 19-00159-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52442
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K36560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 52442




             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1600kg.
             5LM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1760kg.
             5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1950kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             Gutachten 19-00159-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52442
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K36560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.05.2019
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             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                  serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind.
§ 22 52442