Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 4

             Fahrzeughersteller                      : FCA, FIAT, NISSAN, OPEL / VAUXHALL, RENAULT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             FN2Y                FN2Y                    ohne                        66,1                  1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FCA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28519
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
§ 22 52422




             Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 103 205/65R16C 103                                    10B; 11B; 11G; 11H;
             FJL          e2*2007/46*0496*.. 66 - 107 215/65R16 102                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                      225/60R16 102                                     73C; 74A; 74H; 76U

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28519
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 103 205/65R16C 103                                    10B; 11B; 11G; 11H;
             FJL          e2*2007/46*0496*.. 66 - 107 215/65R16 102                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                      225/60R16 102                                     73C; 74A; 74H; 76U

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 4


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28519
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
             J4           e2*98/14*0271*..  66 - 103 205/65R16C 103                                   Primastar/NV300 ab
                                            66 - 107 215/65R16 102                                    NT35 5x114,3;
                                                     225/60R16 102                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             4            e2*2007/46*0037*.. 66 - 103 205/65R16C 103                                  PRIMASTAR/NV300 ab
                                             66 - 107 215/65R16 102                                   NT11 5x114,3;
                                                      225/60R16 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 76U
§ 22 52422




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28519
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     VIVARO-B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             F7           e1*2007/46*0575*.. 66 - 103 205/65R16C 103                                  ab MJ. 2015; ab
             X83          e1*98/14*0170*..   66 - 107 215/65R16 102                                   e1*98/14*0170*30; ab
                                                      225/60R16 102                                   e1*2007/46*0575*12;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 76U

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
             Zubehör                                 : B450L28519
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             JL           e2*98/14*0213*..   66 - 103 205/65R16C 103                                  ab MJ. 2015; ab Mj.
             L            e2*2007/46*0014*.. 66 - 107 215/65R16 102                                   2015; ab
                                                      225/60R16 102                                   e2*2007/46*0014*21;
                                                                                                      ab Mj. 2015; ab
                                                                                                      e2*98/14*0213*48;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 76U

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
§ 22 52422




                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 52422