Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : FCA, FIAT, NISSAN, OPEL / VAUXHALL, RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum FN2Y FN2Y ohne 66,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm § 22 52422 Verkaufsbezeichnung: TALENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FFL e2*2007/46*0497*.. 66 - 103 205/65R16C 103 10B; 11B; 11G; 11H; FJL e2*2007/46*0496*.. 66 - 107 215/65R16 102 12A; 51A; 71K; 721; 225/60R16 102 73C; 74A; 74H; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TALENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FFL e2*2007/46*0497*.. 66 - 103 205/65R16C 103 10B; 11B; 11G; 11H; FJL e2*2007/46*0496*.. 66 - 107 215/65R16 102 12A; 51A; 71K; 721; 225/60R16 102 73C; 74A; 74H; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMASTAR, NV300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J4 e2*98/14*0271*.. 66 - 103 205/65R16C 103 Primastar/NV300 ab 66 - 107 215/65R16 102 NT35 5x114,3; 225/60R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: PRIMASTAR, NV300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4 e2*2007/46*0037*.. 66 - 103 205/65R16C 103 PRIMASTAR/NV300 ab 66 - 107 215/65R16 102 NT11 5x114,3; 225/60R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 76U § 22 52422 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: VIVARO-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F7 e1*2007/46*0575*.. 66 - 103 205/65R16C 103 ab MJ. 2015; ab X83 e1*98/14*0170*.. 66 - 107 215/65R16 102 e1*98/14*0170*30; ab 225/60R16 102 e1*2007/46*0575*12; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: RENAULT TRAFIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JL e2*98/14*0213*.. 66 - 103 205/65R16C 103 ab MJ. 2015; ab Mj. L e2*2007/46*0014*.. 66 - 107 215/65R16 102 2015; ab 225/60R16 102 e2*2007/46*0014*21; ab Mj. 2015; ab e2*98/14*0213*48; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit § 22 52422 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. § 22 52422