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							             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.04.2019
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             Fahrzeughersteller                      : NISSAN, OPEL, OPEL / VAUXHALL, RENAULT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 118/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             D                   D                       ohne                        71,1                  1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 142 Nm
§ 22 52422




             Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PRIMASTAR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             F4           K995             60 - 99 195/65R16C      51G; 56G                             Primastar; bis Mj.
                                           60 - 107 205/65R16C     51G                                  2014; Pkw geschlossen;
                                                    215/65R16C 109 51G                                  Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             J4           e2*98/14*0271*..  60 - 99 195/65R16C      51G; 56G                            Primastar; bis Mj.
                                            60 - 107 205/65R16C     51G                                 2014; Pkw geschlossen;
                                                     215/65R16C 109 51G                                 Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             4            e2*2007/46*0037*.. 60 - 99 195/65R16C      51G; 56G                           Primastar; bis Mj.
                                             60 - 107 205/65R16C     51G                                2014; Pkw geschlossen;
                                                      215/65R16C 109 51G                                Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.04.2019
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 142 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     VIVARO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
             F7           e1*2007/46*0575*.., 60 - 99      195/65R16C     51G; 56G                    bis e1*98/14*0170*29;
                          K830                60 - 107     205/65R16C     51G                         Pkw geschlossen; Lkw
             X83          e1*98/14*0170*..                 215/65R16C 106                             geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 54F; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52422




             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 142 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             FL           K833               60 - 99 195/65R16C      51G; 56G                         bis Mj. 2014; bis Mj.
             JL           e2*98/14*0213*..            195/75R16C     51G; 56G                         2014; Pkw geschlossen;
             L            e2*2007/46*0014*.. 60 - 107 205/65R16C     51G                              Lkw geschl.Kasten
                                                      215/65R16C 109 51G                              (Serie);
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
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                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§ 22 52422




                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.