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							             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 12.04.2019
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             Fahrzeughersteller                       : MAN, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 51
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             IG3X                IG3X                    ohne                        65,1                  1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAN
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 150 Nm
§ 22 52422




             Verkaufsbezeichnung:     TGE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
             SYN1E        e1*2007/46*1626*..       75 - 130 205/75R16C 110 12O                          10B; 11G; 11H; 51A;
             SYN2E        e1*2007/46*1627*..                235/65R16C 115 12O                          71K; 721; 73C; 74D
             SZN1E        e1*2007/46*1632*..
             SZN2E        e1*2007/46*1633*..


             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : SZN2E; SZN1E; SYN2E; SYN1E
             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : 7HMA; 7HKX0; 7HK; 7HC; 2HS2; 2H; 7J0; 7HM; 7HCA
             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 150 Nm für Typ : SYN1E; SYN2E; SZN1E; SZN2E
                                                        180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                        7J0
                                                        200 Nm für Typ : SYN1E
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C                51G                      Nur Pickup (Serie);
             2HS2         e1*2007/46*0750*..          235/70R16 106          51J                      Ohne
                                                      235/75R16 108          51J                      Radhausverbreiterung;
                                                      245/70R16 111          11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      74E; 76U; 83T
             2H             e1*2007/46*0356*..   90 - 132 205R16C            12T; 51G                 Nur Pickup (Serie);
             2HS2           e1*2007/46*0750*..            235/70R16 106      12A; 51J                 Radhausverbreiterung
                                                          235/75R16 108      12A; 51J                 ab Werk;
                                                          245/70R16 111      12A                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                      76U; 83T

             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
             7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK                              nicht mit Höherlegung;
§ 22 52422




                                                       205/65R16C 103 5LK                             nicht mit
                                                       225/60R16 102 5LA                              Tieferlegung; ab
                                                       225/60R16C     5MK                             e1*2001/116*0289*25;
                                                       105/103
                                                       235/60R16 104 5MA                              T6; Lkw geschl.Kasten
                                              75       215/65R16 106 5NA                              (Serie);
                                                       215/65R16C 106 5NA                             Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76U; VFX

             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK                              nicht mit Höherlegung;
                                                       205/65R16C 103 5LK                             nicht mit
                                                       225/60R16 102 5LA                              Tieferlegung; T6; ab
                                                       225/60R16C     5MK                             e1*2001/116*0220*36;
                                                       105/103
                                                       235/60R16 104 5MA                              Lkw geschl.Kasten
                                              75       215/65R16 106 5NA                              (Serie);
                                                       215/65R16C 106 5NA                             Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76U; VFX
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
             Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2017-
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             SYN1E        e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 110 12O                              10B; 11G; 11H; 51A;
             SZN1E        e1*2007/46*1619*..          235/65R16C 115 12O                              71K; 721; 73C; 74D
             SZN2E        e1*2007/46*1620*..
             SYN1E        e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C     12T; 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/75R16C 113 12A                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                      235/65R16C 115 12A                              74D; 76U
             SYN2E        e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/65R16C 115 12O                              10B; 11G; 11H; 51A;
             SZN2E        e1*2007/46*1620*..                                                          71K; 721; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99   12T; 5JK                         bis
                                                      205/65R16C 103 12T; 5LK                         e1*2007/46*0130*15;
                                                      215/65R16 102 12T; 5LA                          Lkw geschl.Kasten
                                                      215/65R16C 106 12T; 5NA                         (Serie);
                                                      225/60R16 102 12A; 5LA                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/60R16C     12A; 5MK                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                      105/103
                                                                                                      74D; 76U; VFX
             7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 103 205/65R16C     51G                          bis
                                                          215/65R16C 102 51G                          e1*2007/46*0130*15;
                                                                                                      Lkw geschl.Kasten
§ 22 52422




                                                                                                      (Serie); Lkw offener
                                                                                                      Kasten (Serie);
                                                                                                      kurzer Radstand;
                                                                                                      langer Radstand;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 744; VFX
             7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 110 205/65R16 103 5JK                           nicht mit Höherlegung;
                                                          205/65R16C 103 5LK                          nicht mit
                                                          225/60R16 102 5LA                           Tieferlegung; ab
                                                          225/60R16C     5MK                          e1*2007/46*0130*16;
                                                          105/103
                                                          235/60R16 104 5MA                           T6; Lkw geschl.Kasten
                                                 75       215/65R16 106 5NA                           (Serie);
                                                          215/65R16C 106 5NA                          Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76U; VFX
             7J0            L225                 62 - 128 205/65R16C     51G                          Nur mit orig.VW-
                                                          215/65R16C 102 51G                          Pritsche; kurzer
                                                                                                      Radstand; langer
                                                                                                      Radstand;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 744; VFX
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99   12T; 5JK                        Ab
             7HMA         e1*2001/116*0289*..          205/65R16C 103 12T; 5LK                        e1*2001/116*0289*11;
                                                       215/65R16 102 12T; 5LA                         Ab
                                                       215/65R16C 106 12T; 5NA                        e1*2001/116*0220*20;
                                                       225/60R16 102 12A; 5LA                         bis
                                                       225/60R16C     12A; 5MK                        e1*2001/116*0289*24;
                                                       105/103
                                                                                                      bis
                                                                                                      e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; VFX
             7HC            e1*2001/116*0220*..   62 - 85 205/65R16C         12T; 51G                 T5 ab MJ 2003; T5 ab
             7HCA           e1*2001/116*0286*..   62 - 128 215/65R16C        12T; 51G                 MJ 2003; Nur bis
             7HK            L148                                                                      e1*2001/116*0289*10;
             7HKX0          L148                                                                      Nur bis
             7HM            e1*2001/116*0218*..                                                       e1*2001/116*0220*19;
             7HMA           e1*2001/116*0289*..                                                       Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
§ 22 52422




                                                                                                      74D; 76U; VFX
             7HC            e1*2001/116*0220*..   62 - 85 205/65R16C         12T; 51G                 T5 ab MJ 2003; T5 ab
             7HCA           e1*2001/116*0286*..   62 - 128 215/65R16C        12T; 51G                 MJ 2003; Nur bis
             7HK            L148                           225/60R16 102     12A; 5LA                 e1*2001/116*0289*10;
             7HKX0          L148                           235/60R16 104     12A                      Nur bis
             7HM            e1*2001/116*0218*..                                                       e1*2001/116*0220*19;
             7HMA           e1*2001/116*0289*..                                                       Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76U; VFX

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
§ 22 52422




                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1750kg.
             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1800kg.
             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1850kg.
             5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1900kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 52422




             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             83T) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  303x28mm an der Vorderachse zulässig.
             VFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 333
                  bzw. 334 mm an der Vorderachse nicht zulässig.