Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : MAN, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum IG3X IG3X ohne 65,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm § 22 52422 Verkaufsbezeichnung: TGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1626*.. 75 - 130 205/75R16C 110 12O 10B; 11G; 11H; 51A; SYN2E e1*2007/46*1627*.. 235/65R16C 115 12O 71K; 721; 73C; 74D SZN1E e1*2007/46*1632*.. SZN2E e1*2007/46*1633*.. Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : SZN2E; SZN1E; SYN2E; SYN1E Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 7HMA; 7HKX0; 7HK; 7HC; 2HS2; 2H; 7J0; 7HM; 7HCA Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : SYN1E; SYN2E; SZN1E; SZN2E 180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0 200 Nm für Typ : SYN1E Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: AMAROK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 51G Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 51J Ohne 235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung; 245/70R16 111 11A; 245; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74E; 76U; 83T 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 12T; 51G Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 12A; 51J Radhausverbreiterung 235/75R16 108 12A; 51J ab Werk; 245/70R16 111 12A Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74E; 76U; 83T Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK nicht mit Höherlegung; § 22 52422 205/65R16C 103 5LK nicht mit 225/60R16 102 5LA Tieferlegung; ab 225/60R16C 5MK e1*2001/116*0289*25; 105/103 235/60R16 104 5MA T6; Lkw geschl.Kasten 75 215/65R16 106 5NA (Serie); 215/65R16C 106 5NA Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U; VFX Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK nicht mit Höherlegung; 205/65R16C 103 5LK nicht mit 225/60R16 102 5LA Tieferlegung; T6; ab 225/60R16C 5MK e1*2001/116*0220*36; 105/103 235/60R16 104 5MA Lkw geschl.Kasten 75 215/65R16 106 5NA (Serie); 215/65R16C 106 5NA Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U; VFX Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017- Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 110 12O 10B; 11G; 11H; 51A; SZN1E e1*2007/46*1619*.. 235/65R16C 115 12O 71K; 721; 73C; 74D SZN2E e1*2007/46*1620*.. SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/75R16C 113 12A 51A; 71K; 721; 73C; 235/65R16C 115 12A 74D; 76U SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/65R16C 115 12O 10B; 11G; 11H; 51A; SZN2E e1*2007/46*1620*.. 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK bis 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2007/46*0130*15; 215/65R16 102 12T; 5LA Lkw geschl.Kasten 215/65R16C 106 12T; 5NA (Serie); 225/60R16 102 12A; 5LA 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16C 12A; 5MK 51A; 71K; 721; 73C; 105/103 74D; 76U; VFX 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16C 51G bis 215/65R16C 102 51G e1*2007/46*0130*15; Lkw geschl.Kasten § 22 52422 (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 744; VFX 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK nicht mit Höherlegung; 205/65R16C 103 5LK nicht mit 225/60R16 102 5LA Tieferlegung; ab 225/60R16C 5MK e1*2007/46*0130*16; 105/103 235/60R16 104 5MA T6; Lkw geschl.Kasten 75 215/65R16 106 5NA (Serie); 215/65R16C 106 5NA Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U; VFX 7J0 L225 62 - 128 205/65R16C 51G Nur mit orig.VW- 215/65R16C 102 51G Pritsche; kurzer Radstand; langer Radstand; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 744; VFX Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK Ab 7HMA e1*2001/116*0289*.. 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2001/116*0289*11; 215/65R16 102 12T; 5LA Ab 215/65R16C 106 12T; 5NA e1*2001/116*0220*20; 225/60R16 102 12A; 5LA bis 225/60R16C 12A; 5MK e1*2001/116*0289*24; 105/103 bis e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U; VFX 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis 7HK L148 e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 Nur bis 7HM e1*2001/116*0218*.. e1*2001/116*0220*19; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; § 22 52422 74D; 76U; VFX 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis 7HK L148 225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 235/60R16 104 12A Nur bis 7HM e1*2001/116*0218*.. e1*2001/116*0220*19; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76U; VFX Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen § 22 52422 Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. § 22 52422 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 83T) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 303x28mm an der Vorderachse zulässig. VFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 333 bzw. 334 mm an der Vorderachse nicht zulässig.