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							             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.04.2019
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             Fahrzeughersteller                        : DAIMLER (D)
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 52
             Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
             WS4X                WS4X                     ohne                         66,6                   1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D)
             Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                   : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
§ 22 52422




                                                         180 Nm für Typ : 639/2; 639/4
             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 100 195/65R16         51G                                V-Klasse; Vito; Vito
                                             65 - 120 205/65R16                                            Tourer; Vito Mixto;
                                                      215/60R16                                            ab
                                                                                                           e1*2007/46*0457*09;
                                                             215/65R16                                     Frontantrieb;
                                                    65 - 140 225/55R16                                     Heckantrieb;
                                                             225/60R16                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/60R16                                     12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                           73C; 74D; 76U; 83P

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
             639/4        L275                      65 - 110 195/65R16C          51G; 56G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    65 - 160 205/65R16C          51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                             225/60R16 102                                 73C; 74D
                                                             225/60R16C          51G
                                                    65 - 170 195/65R16C          51G; 52J; 56G
                                                    170      205/65R16C          51G; 52J
             639/4          e1*2007/46*0458*..      70 - 100 195/65R16C          51G; 56G                  bis
             639/5          e1*2007/46*0459*..,     70 - 165 205/65R16C          51G                       e1*2007/46*0459*05;
                            L720                             225/60R16 102       11A; 248                  bis
                                                             225/60R16C          11A; 248; 51G             e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                           73C; 74D; 76U; 83P
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C            51G; 56G                 Heckantrieb;
                                              65 - 160 205/65R16C            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/60R16 102                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/60R16C            51G                      73C; 74D
                                              65 - 170 195/65R16C            51G; 52J; 56G
                                              170      205/65R16C            51G; 52J

             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C             51G; 56G                 bis
                                             70 - 165 205/65R16C             51G                      e1*2007/46*0457*08;
                                                      225/60R16 102          11A; 248                 Allradantrieb;
                                                      225/60R16C             11A; 248; 51G            Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76U; 83P

             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 100 195/65R16              51G                      V-Klasse; Vito; Vito
                                             65 - 120 205/65R16                                       Tourer; Vito Mixto;
§ 22 52422




                                                        215/60R16                                     ab
                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                          215/65R16                                   Frontantrieb;
                                                 65 - 140 225/55R16                                   Heckantrieb;
                                                          225/60R16                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/60R16                                   12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76U; 83P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
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                   Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                   gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§ 22 52422




                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.