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							             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.04.2019
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             Fahrzeughersteller                      : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 55
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 118/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             D3                  D3                      ohne                        71,1                  1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 23
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52422




             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 244 L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : Z; 230P; 230L; 230; 244 M; YC; 250L; 250; YB; Y; 250D
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm für Typ : Z; 23; 230; 230L; 230P; 244 L; 244 M
                                                       180 Nm für Typ : Y; YB; YC; 250; 250D; 250L
             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             Z            e3*98/14*0104*..    50 - 94 205/65R16C 107                                    Pkw geschlossen; Lkw
             23           e3*96/27*0027*..             215/65R16C    11A; 21P; 22I; 5PM                 geschl.Kasten (Serie);
                                                       109/107
             230          G712                                                                          Frontantrieb;
             230L         G713                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
             230P         G714                                                                          12A; 51A; 54F; 71K;
             244 L        K909                                                                          721; 73C; 74D
             244 M        L114
             Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/75R16C    11A; 24C; 24M                      Lkw geschl.Kasten
             250          L774                         225/75R16C    11A; 24C; 24M                      (Serie); Lkw offener
             250D         L939                                                                          Kasten (Serie); Ohne
             250L         L773                                                                          Radhausverbreiter.
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 74H; 744
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 12.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     JUMPER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             YB           e2*2007/46*0252*.. 74 - 130 215/75R16C               11A; 24C; 24M          Lkw geschl.Kasten
             YC           e2*2007/46*0254*..          225/75R16C               11A; 24C; 24M          (Serie); Lkw offener
                                                                                                      Kasten (Serie); Ohne
                                                                                                      Radhausverbreiter.
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 744

             Verkaufsbezeichnung:     JUMPER, RELAY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/75R16C               11A; 24C; 24M          Lkw geschl.Kasten
                                                      225/75R16C               11A; 24C; 24M          (Serie); Lkw offener
                                                                                                      Kasten (Serie); Ohne
                                                                                                      Radhausverbreiter.
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 744

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52422




             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 230L; 244 L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 230P; 230 M; 244 M; 230; 250D; 244
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 250L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 250
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 250 M
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm für Typ : 230; 230 M; 230L; 230P; 244; 244 L; 244 M
                                                       180 Nm für Typ : 250; 250 M; 250D; 250L
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 12.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
             230          e3*96/27*0025*..   50 - 94       205/65R16C 107 5NK                         Pkw geschlossen; Lkw
             230 M        K861                             215/65R16C     11A; 21B; 22B; 5PM          geschl.Kasten (Serie);
                                                           109/107
             230L           G688                                                                      Frontantrieb;
             230P           G715                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             244            e3*98/14*0102*..                                                          12A; 51A; 530; 54F;
             244 L          K917                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
             244 M          L094                                                                      74H
             250            e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/75R16C           11A; 24C; 24M          Lkw geschl.Kasten
                            e3*2007/46*0044*..,           225/75R16C           11A; 24C; 24M          (Serie); Lkw offener
                            L778                                                                      Kasten (Serie); Ohne
             250L           L779                                                                      Radhausverbreiter.
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 744
             250D           L968                 107 - 115 215/60R16C 108 24C; 24M; 5PA               Van; Lkw
                                                           215/65R16C 109 24C; 24M; 5PM               geschl.Kasten (Serie);
                                                           215/75R16C 113 24C; 24M; 51G               Ohne
                                                           225/65R16C 112 24C; 24M; 5RI               Radhausverbreiter.
                                                           225/75R16C 116 24C; 24M; 51G               Serie;
                                                                                                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
§ 22 52422




                                                                                                      73C; 74D; 74H; 744

             Verkaufsbezeichnung:    FIAT Ducato Natural Power
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
             250 M        N413              74 - 130 215/75R16C                11A; 24C; 24M          Lkw geschl.Kasten
                                                     225/75R16C                11A; 24C; 24M          (Serie); Lkw offener
                                                                                                      Kasten (Serie); Ohne
                                                                                                      Radhausverbreiter.
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 744

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 244 M; Z; 230P; 23; 244 L; 230L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 31 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 250L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 12.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 250; Y; 250D
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm für Typ : Z; 23; 230L; 230P; 244 L; 244 M
                                                       180 Nm für Typ : Y; 250; 250D; 250L
             Verkaufsbezeichnung:     BOXER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/75R16C               11A; 24C; 24M          Lkw geschl.Kasten
             250D         L936                        225/75R16C               11A; 24C; 24M          (Serie); Lkw offener
                                                                                                      Kasten (Serie); Ohne
                                                                                                      Radhausverbreiter.
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 744

             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BOXER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
             Z            e3*98/14*0103*..    50 - 107 205/65R16C 107 5NK                             Pkw geschlossen; Lkw
             23           e3*96/27*0026*..             215/65R16C     11A; 21P; 22I; 5PM              geschl.Kasten (Serie);
                                                       109/107
             230L         G717                                                                        Frontantrieb;
             230P         G718                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52422




             244 L        K912                                                                        12A; 51A; 54F; 71K;
             244 M        L113                                                                        721; 73C; 74D
             Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/75R16C     11A; 24C; 24M                   Lkw geschl.Kasten
             250          L771                         225/75R16C     11A; 24C; 24M                   (Serie); Lkw offener
             250L         L772                                                                        Kasten (Serie); Ohne
                                                                                                      Radhausverbreiter.
                                                                                                      Serie;
                                                                                                      10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H; 744

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
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             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 52422




             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52422
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: 5K6560
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.04.2019
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             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1950kg.
             5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2000kg.
             5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2060kg.
             5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2240kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 52422




                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.