Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum KZ2 KZ2 ohne 78,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Y; 250L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 52422 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 23; 244 L; 230P; 244 M; 230L; Z Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e3*98/14*0104*.. 50 - 94 205/75R16C 110 5QE; 51G Pkw geschlossen; Lkw 23 e3*96/27*0027*.. 215/75R16C 113 11A; 21B; 22B; 5SA; geschl.Kasten (Serie); 230L G713 51G Frontantrieb; 230P G714 10B; 11B; 11G; 11H; 244 L K909 12A; 51A; 54F; 71K; 244 M L114 721; 73C; 74D Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw 250L L773 225/60R16C 11A; 24C; 24M; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Mit 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiterung 225/60R16C 112 11A; 24C; 24M; 5RI Serie; 235/65R16C 121 11A; 24C; 24M 10B; 11A; 11G; 11H; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71K; 721; 225/75R16C 11A; 24C; 24M; 51G 73C; 74D; 744 Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw 225/60R16C 11A; 24C; 24M; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Mit 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiterung 225/60R16C 112 11A; 24C; 24M; 5RI Serie; 235/65R16C 121 11A; 24C; 24M 10B; 11A; 11G; 11H; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71K; 721; 225/75R16C 11A; 24C; 24M; 51G 73C; 74D; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm § 22 52422 Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e3*96/27*0025*.. 50 - 94 205/75R16C 110 5QE Pkw geschlossen; Lkw 230 M K861 215/75R16C 113 11A; 21B; 22B; 5SA geschl.Kasten (Serie); 230L G688 Frontantrieb; 230P G715 10B; 11B; 11G; 11H; 244 e3*98/14*0102*.. 12A; 51A; 530; 54F; 244 B L051 71K; 721; 73C; 74D; 244 L K917 74H 244 M L094 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw e3*2007/46*0044*.., 225/60R16C 11A; 24C; 24M; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 e3*2007/46*0049*.., 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Mit L778 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiterung 250L L779 225/60R16C 112 11A; 24C; 24M; 5RI Serie; 235/65R16C 121 11A; 24C; 24M 10B; 11A; 11G; 11H; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71K; 721; 225/75R16C 11A; 24C; 24M; 51G 73C; 74D; 744 250D L968 107 - 115 215/60R16C 108 24J; 5PA Van; Lkw 215/65R16C 109 24J; 5PM geschl.Kasten (Serie); 215/75R16C 113 24J; 51G Mit 225/65R16C 112 24C; 24M; 5RI Radhausverbreiterung 225/75R16C 116 24C; 24M; 51G Serie; 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw 225/60R16C 11A; 24C; 24M; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Mit 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiterung 225/60R16C 112 11A; 24C; 24M; 5RI Serie; 235/65R16C 121 11A; 24C; 24M 10B; 11A; 11G; 11H; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71K; 721; 225/75R16C 11A; 24C; 24M; 51G 73C; 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 52422 Z e3*98/14*0103*.. 50 - 94 205/75R16C 110 5QE; 51G Pkw geschlossen; Lkw 23 e3*96/27*0026*.. 215/75R16C 113 11A; 21B; 22B; 5SA; geschl.Kasten (Serie); 230L G717 51G Frontantrieb; 230P G718 10B; 11B; 11G; 11H; 244 L K912 12A; 51A; 54F; 71K; 244 M L113 721; 73C; 74D Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw 250L L772 225/60R16C 11A; 24C; 24M; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Mit 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiterung 225/60R16C 112 11A; 24C; 24M; 5RI Serie; 235/65R16C 121 11A; 24C; 24M 10B; 11A; 11G; 11H; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71K; 721; 225/75R16C 11A; 24C; 24M; 51G 73C; 74D; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). § 22 52422 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen § 22 52422 Achslast von 2000kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2120kg. 5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2240kg. 5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2300kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.