Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : NISSAN EUROPE (F), RENAULT, SOVAB (Passenger Cars) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum KT KT ohne 89,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 155 Nm § 22 52422 Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FDN K964 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw F3 L223 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); J3 e2*2001/116*0273*.. 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A; NDN K963 225/65R16C 51G 51A; 54F; 71K; 721; N3 L226 73C; 74D J3 e2*2001/116*0273*.. 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw 58 - 100 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 225/65R16C 51G 51A; 54F; 71K; 721; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 155 Nm Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FDN K964 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw F3 L223 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); J3 e2*2001/116*0273*.. 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A; NDN K963 225/65R16C 51G 51A; 54F; 71K; 721; N3 L226 73C; 74D J3 e2*2001/116*0273*.. 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw 58 - 100 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 225/65R16C 51G 51A; 54F; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: MASTER / MASTER-KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD H912 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw JD e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); e2*98/14*0129*.. 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 225/65R16C 51G 51A; 54F; 71K; 721; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 52422 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SOVAB (Passenger Cars) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 155 Nm Verkaufsbezeichnung: MOVANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F9 K155 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw J9 e2*93/81*0130*.., 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); e2*98/14*0130*.. 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A; U9 K156 225/65R16C 51G 51A; 54F; 71K; 721; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten 19-00113-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52422 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5K6560 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen § 22 52422 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.