Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : CITROEN, OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PSA Automobiles SA, Toyota Motor Europe NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum GG3X GG3X ohne 65,1 900 2300 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Anzugsmoment der Befestigungsteile : Nm § 22 52472 Verkaufsbezeichnung: Jumpy, Dispatch Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71K; 721; 73C; 215/65R16C 106 12O 745; 76U; 77E 225/60R16 98 12I; 5JA 225/60R16C 12I 105/103 225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA 225/65R16C 11A; 12A; 26P 112/110 235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA 235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA Verkaufsbezeichnung: Jumpy SpaceTourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71K; 721; 73C; 215/65R16C 106 12O 745; 76U; 77E 225/60R16 98 12I; 5JA 225/60R16C 12I 105/103 225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA 225/65R16C 11A; 12A; 26P 112/110 235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA 235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 745 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: COMBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 205/60R16 96 Frontantrieb; 215/65R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 745; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 205/60R16 96 Frontantrieb; 215/65R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 745; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: GRANDLAND X § 22 52472 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 130 215/70R16 100 12I Frontantrieb; 215/75R16 103 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/65R16 100 12A 51A; 71K; 721; 73C; 745; 76U; 77E Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 130 215/70R16 100 12I Frontantrieb; 215/75R16 103 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/65R16 100 12A 51A; 71K; 721; 73C; 745; 76U; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Anzugsmoment der Befestigungsteile : Nm Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0533*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71K; 721; 73C; 215/65R16C 106 12O 745; 76U; 77E 225/60R16 98 12I; 5JA 225/60R16C 12I 105/103 225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA 225/65R16C 11A; 12A; 26P 112/110 235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA 235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA Verkaufsbezeichnung: Expert Traveller Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0532*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71K; 721; 73C; 215/65R16C 106 12O 745; 76U; 77E 225/60R16 98 12I; 5JA 225/60R16C 12I 105/103 225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA 225/65R16C 11A; 12A; 26P § 22 52472 112/110 235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA 235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 745 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 205/60R16 96 Frontantrieb; 215/65R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 745; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: RIFTER, BERLINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 205/60R16 96 Frontantrieb; 215/65R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 745; 76U; 77E Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Toyota Motor Europe NV/SA Befestigungsteile : Anzugsmoment der Befestigungsteile : Nm Verkaufsbezeichnung: PROACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0537*.., 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H; e2*2007/46*0538*.. 215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71K; 721; 73C; 215/65R16C 106 12O 745; 76U; 77E 225/60R16 98 12I; 5JA 225/60R16C 12I 105/103 225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA 225/65R16C 11A; 12A; 26P 112/110 235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA 235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA § 22 52472 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. § 22 52472 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0531*.. Handelsbez.: Jumpy, Dispatch Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 52472 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0530*.. Handelsbez.: Jumpy SpaceTourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA § 22 52472 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*.. Handelsbez.: Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA § 22 52472 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0533*.. Handelsbez.: Expert, Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA § 22 52472 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0537*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA § 22 52472 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 19-00115-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52472 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 5K7060 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0538*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA § 22 52472 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA