Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : MERCEDES-BENZ, SSANGYONG, Ssangyong Motor Co., Ltd. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum N2 N2 ohne 84,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L30517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm § 22 52429 Verkaufsbezeichnung: G-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 463 e1*96/79*0064*.. 155 275/60R17 110 nur Fzg.-Breite 275/65R17 115 1855mm; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; BES Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YK e9*2007/46*6541*.. 133 - 165 235/70R17 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ACTYON CJ; KYRON-DJ; RJ; Rexton-RJ; CJ; DJ Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AJ; Rodius-AJ Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: ACTYON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ACTYON e1*2001/116*0405*.. 100 - 110 225/70R17 108 51J Allradantrieb; CJ 235/65R17 104 10B; 11B; 11G; 11H; CJ e4*2001/116*0115*.. 235/70R17 107 12A; 51A; 71K; 721; 255/60R17 106 11A; 24M 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: KYRON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 225/70R17 108 Allradantrieb; § 22 52429 KYRON-DJ e1*2001/116*0363*.. 235/65R17 104 10B; 11B; 11G; 11H; 235/70R17 107 12A; 51A; 71K; 721; 255/60R17 106 11A; 24M 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG RODIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rodius- e1*2001/116*0336*.. 110 - 162 235/55R17 103 11A; 24J; 5LK Allradantrieb; AJ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG STAVIC/RODIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ e4*2001/116*0088*.. 110 - 162 235/55R17 103 11A; 24J; 5LK bis e4*2001/116*0088*14; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rexton- e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/65R17 104 5-Loch Fz; ab RJ 235/70R17 107 e1*2001/116*0223*05; RJ e4*2001/116*0060*.. 245/65R17 107 ab 245/70R17 110 e4*2001/116*0060*08; 255/60R17 106 bis 255/65R17 110 e4*2001/116*0060*19; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu § 22 52429 lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. § 22 52429 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.